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Rechtschutzversicherung, welche?

nun, denke ich, ist es notwendig, eine Rechtschutzversicherung zu haben.

Es ist ein Film mit meinem Sohn und mir gedreht worden, von zwei jungen Menschen, die Journalismus studieren. Dem haben wir zugestimmt, als sie uns fragten.

Es sollte ein Kurzfilm über einen Menschen mit Behinderungen werden, der das Leben meistert.

Der Film sollte dazu dienen diesen Journalistenstudenten eine gute Note einzubringen.

Es war Weihnachtszeit, wir haben uns alle Mühe gegeben, diesen Studenten alles recht und gut zu machen. An zwei Tagen ist gefilmt worden , Privatatmosphäre und Beruf, wir haben uns voll eingebracht und unser ganzes Vertrauen investiert. Mit Absprache sollten wir den Originalfilm und die 5minutige Fassung erhalten.

Vort zwei Tagen brachte nur die eine junge Studentin den Kurzfilm, und hatte es sehr eilig, wegzukommen. Es hat mich sehr stutzig gemacht. Ausreden warum sie es so eilig hatte.

Ergebnis: Der Film ist total negativ aufgebaut, nichts von dem Guten, was gefilmt wurde, von dem Können meines Sohnes, seiner Ausbildung, seines IQ-Wertes von 104, Dem Jugendtastschreiben mit 232 Anschläge in der Minute und den Urkunden, all das Schöne, was sich ein Behinderter erarbeitet hat, wofür er gekämpft hat und worauf er mit recht stolz ist, jetzt mit seinen 31 Jahren und dem "CHARGE" Syndrom.

Zuzeit ist er in einer Behindertenwerkstatt beschäftigt, weil er auf dem freien Arbeitsmarkt, wegen seines Aussehens nicht genommen worden ist.

Der Film hatte schon ein Copyright.

Wir wollen diesen Film nicht veröffentlicht wissen, es ist eher ein Werbefilm für eine Behindertenwerkstatt. Man hätte uns diese Endversion erst einmal vorzeigen müssen, damit wir mittels eines Gesprächs noch Änderungen hätten erwähnen und vornehmen können. Das ist nicht geschehen. Wir sind vor vollendete Tatsachen getellt worden, ich bin empört!

Den beiden jungen Leuten habe ich per Mail unser Einstellung dazu geschrieben und darum gebeten, diesen Film nicht veröffentlicht haben zu wollen.

Ich weiß nicht, ob das ausreicht, aber ich werde etwas unternehmen müssen, denn der Film ist beschämend und abwertend, in höchstem Maße.

Dringend benötigen wir Auskunft über richtiges Verhalten und was wir noch tun können, auch eine Versicherung werden wir zukünftig benötigen, aber welche.

Wir bitten um Rat und Hilfe, und um eine Empfehlung einer guten Rechtsschutzversicherung.

Alles einen herzlichen Dank im voraus

Ingrid

3 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Gab es eine schriftliche oder nur mündliche Vereinbarung, evtl. waren noch andere Personen anwesend die Absprachen bestätigen können?

    Mit einer einstweiligen Verfügung kann man die Ausstrahlung verhindern, wenn es dabei nicht um einen Anspruch auf Geldzahlung geht. Dies kann einige Tage dauern - bis oder ob die genehmigt wird, so gibt es auch eine sogenannte Eilbedürftigkeit. Im Netz findet man viele Infos über eine einstweilige Verfügung.

    Rechtsschutz ist hier nicht im Nachhinein nicht möglich.

  • vor 8 Jahren

    Eine Rechtsschutzversicherung hättest du abschließen müssen, BEVOR dieser Fall eintrat.

    Egal, welche du jetzt abschließt, es ist zu spät, sie wird nicht zahlen.

    Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, kannst du dir einen kostenlosen Beratungsschein holen, bzw. Prozesskostenhilfe beantragen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Rechtschutz hilft dir in diesem Fall auch nicht, weil das "Tatereignis" schon VOR Vertragsabschluss eingetreten ist! Du kannst aber einen Anwalt bemühen der bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken kann, dass der Film nicht öffentlich gemacht wird. Ich wünsche dir Glück!

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