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DHL-Mann verweigert die Paket-Kontrolle, ist es normal, was kann ich tun?

Ich habe im Internet Ware gekauft, schon vorausbezahlt. Als ich dem DHL-Mann sagte, dass ich das Paket sehen wollte, ob alles in Ordnung sind, hat er mir es verweigert. Seine Begründung : Er sei Kurier.

Ich bestand aber darauf. Es gab eine lange Diskussion. Am Ende sagte ich ihm, dann will ich das Paket bei der Post abholen und dort werde ich weiter darauf bestehen, die Pakete reinzuschauen, bevor ich sie annehme.

Der DHL-Mann war mit Arbeitskleidung von DHL. Sein Wagen war auch ein DHL-Wagen.

Update:

Das sind 2 große Pakete, versichert abgeschickt, bin Schwerbehinderter und Rollstuhlfahrer. Die Post Filiale, wo ich jetzt die 2 Pakete abholen soll, ist für mich ohne Hilfe sehr schwierig rein zukommen. Vor der Post gibt es auch keine Parkmöglichkeit für Auto.

Ich weiß nicht, warum DHL mir das Leben schwer macht.

Update 2:

@Klabesch: Und was ist, wenn nach der Zustellung, wenn der DHL-Mann schon weg ist, wenn ich entdecke, dass die Ware wegen Transports beschädigt ist? Bis jetzt bin ich so informiert: Der Empfänger kann vor dem Augen des Zustellers den Paket prüfen. Wenn was kaputt ist, bekommt der Empfänger ein Protokoll. Oder ist es alles nur theoretisch?

Update 3:

Und bitte daran denken: Der Absender transportiert die Ware zu mir nicht, sondern die DHL. Der Paket wird versichert versendet, das ist was anderes als Päckchen. Wozu sollte diese Versicherung sein und wie wird diese Versicherung gehandhabt, wenn was schief geht?

Update 4:

Ok, liebe Leute, im Klartext heißt es, den Inhalt des Pakets zu prüfen ist nicht möglich. Das wußte ich bis jetzt nicht. Ja, die Ware ist gebrauchte Ware von eBay. Heute gehe ich zur Post, hole die Pakete ab, und kann nur hoffen, daß der Inhalt nicht beschädigt ist. Die Post kann mir auch über alles aufklären.

Es ist gut, wenn Ihr zum Thema mehr als ich wisst und mir mit Eurem Wissen helft, aber bitte seid nett, und nennt mich bitte nicht als Querulant.

Update 5:

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NACHTRAG IN SPÄTEN STUNDEN (22.2.03, 1.43 Uhr)

Bevor ich jetzt meine Frage abschließe, möchte ich mich bei Euch bedanken, aber nur bei den jenigen, die mir eine SACHLICHE Antwort gegeben haben.

Heute war ich bei der Post. Folgende SACHLICHE Auskünfte habe ich erhalten:

- Der Empfänger kann den Paket nicht VOR DEN AUGEN des Zustellers öffnen, weil die DHL nicht die Zeit dafür hat.

- Jede Beanstandung, z. B. wenn die Ware beschädigt ist, kann der Empfänger nur DANACH, also nachträglich, nachdem der DHL-Mann schon weggegangen ist, schriftlich reklammieren.

Ich finde sehr schade, daß einige von Euch mir diese S A C H L IC H E Infos nicht in der Lage geben konntet.

Ich sage hier auch meine Meinung: Ich suche hier keine Besserwisserei, Belehrung, und schon gar nicht die Unterstellung. Viele von Euch sind kooperativ, aber, auch einige von Euch sind dazu nicht fähig, mir eine SACHLICHE Antwort zu geben.

14 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    JA, ... man solle bei Bestellungen das Paket prüfen, bevor man es annimmt.

    DAS PACKET nicht den Inhalt !!!

    Wenn das Packet äuserlich beschädigt ist, eingedrückt, zerkratzt, gequetscht, aufgerissen, aufgeweicht .... dann lässt man sich das vom Zusteller bestätigen, damit es später nicht heist das war garnicht so und das haben sie doch selber gemacht.

    Man kann auch darauf achten ob man in dem Paket etwas hört, Scherben klirren oder ähnliches. Das kann man sich dann auch bestätigen lassen.

    Das dient der Beweisführung für spätere Beschwerden.

    Wenn du dir z.B. einen Flat TV bestellst und auf der großen Fläche ist ein Schuhabdruck, dann läst man sich das bestätigen. Der Karton ist zwar nicht beschädigt, der Bildschirm könnte aber eingedrückt sein.

    Der Zusteller kann ja nicht wissen was in dem Paket sein soll und wie es auszusehrn hat. Also kann er keine Beurteilung über den Inhalt abgeben.

    Wenn da etwas Kaput ist musst du dich eh an den Service wenden und nicht an den Zusteller.Der entscheidet ja auch nicht ob das jetzt ein Versicherungsfall ist oder nicht.

    Wenn das Packet äuserlich schon beschädigt ist und man keine lust auf den Service von DHL hat, kann man die annahme verweigern und darauf bestehen das der Grund mit notiert wird "Packet äuserlich beschädigt"

    Nachtrag:

    ich stimme ebberat zu, die wenigsten Zusteller arbeiten bei DHL und Co.

    das sind alles Subunternehmer. Wenn du ein Packet bekommst hatten etwa 10 Personen das Ding in der Hand und nur 2 oder 3 davon sind Angestellte des Lieferdienstes, der rest sin Leiarbeiter und Subunternehmer.

    @ Tanja

    schön das du die AGB´s gelesen hast, nochbesser wäre es wenn du sie auch verstehen würdest.

    In Augenschein nehmen heist anschauen und zwar VON AUSEN. von aufmachen steht da nichts.

    Quelle(n): Hab für DPD und GLS gearbeitet.
  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ob Rolli oder nicht,

    du hast kein "Recht" darauf, ein Paket, daß der Bote gemäß seines Auftrages ausliefert,

    VOR der Übergabe zu "kontrollieren".

    Du kannst die Annahme verweigern, wenn z.B. die Anschrift nicht exakt die Deine ist oder der Absender dir völlig unbekannt ist.

    Der "Kurier" ist weder für den Inhalt noch für Adresse oder Absender verantwortlich.

    Er hat völlig zu Recht gehandelt.

    Und auch auf der Post darfst du nicht den Inhalt "kontrollieren".

    Entweder nimmst du das Paket an oder nicht.

    Verantwortlich für den Inhalt ist nicht die Post, sondern der Absender.

    Nachtrag am frühen Morgen:

    >>Wozu sollte diese Versicherung sein und wie wird diese Versicherung gehandhabt, wenn was schief geht?<<

    Ich empfehle dir die Lektüre der AGB der DHL in Bezug auf "versicherten Versand".

  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Wenn du beim Empfang des Paketes augenscheinlich siehst,

    daß das Paket beschädigt ist, dann kannst du die Annahme verweigern und,

    wie du richtig erwähnst, ein Protokoll aufsetzen lassen.

    Aber, du kannst nicht den Inhalt des Paketes vor der Annahme prüfen und dann die Annahme verweigern.

    Entweder annehmen (samt Inhalts) oder die Annahme verweigern.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    das darf der DHL-Mann gar nicht erlauben.

    Solange du das Paket noch nicht angenommen hast ist er dafür zuständig und dafür verantwortlich und ER darf es nicht öffnen. Du darfst es aber erst öffnen wenn du es angenommen hast (also die Annahme mit Unterschrift bestätigt hast), dann erst ist es dein Paket und du kannst es öffnen. DHL hat nichts falsch gemacht.

    Und wenn was schief geht kannst du bei DHL und dem Absender die Mängel reklamieren. Hauptsächlich ist die Versicherung aber für den Verlust der Sendung da...

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  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Es ist nur dann möglich, den Inhalt des Paketes zu prüfen, wenn von außen sichtbare Schäden am Paket entstanden sind. Dann kann man in Gegenwart des Zustellers das überprüfen. Ansonsten muss man das Paket annehmen oder man verweigert die Annahme und das Paket geht wieder zurück.

    Aber ansonsten hat man kein Recht, das Paket vor der Annahme öffnen zu lassen.

  • vor 8 Jahren

    "Bis jetzt bin ich so informiert: Der Empfänger kann vor dem Augen des Zustellers den Paket prüfen. "

    Dann bist du schlicht falsch informiert.

    Du darfst prüfen, ob das Paket überhaupt an dich adressiert ist und du vom Absender ein Paket erwartest.

    Du darfst prüfen, ob die Verpackung in einem einwandfreien Zustand ist.

    Du darfst aber nicht prüfen, ob der Inhalt deinen Erwartungen entspricht.

  • vor 8 Jahren

    Du kannst nichts tun. Das Recht ist nicht auf Deiner Seite.

    Der DHL Mann hat lediglich die Aufgabe gegen Bezahlung ein Paket unversehrt von A nach B zu liefern. Wenn Du eine Reklamation hast weil der Inhalt beschädigt geliefert wurde, dann musst Du Doch zunächst mit dem Verkäufer einigen bevor Du die Ware zurückschicken kannst.

    Dass Du jetzt darüber meckerst dass Du das Paket bei der Post holen musst kann ich auch nicht verstehen denn Du selbst hast ja darauf bestanden das zu tun. Du wirst auch dort mit Deinem Anliegen auf Granit beißen. Die Post darf keine Pakte aufmachen bevor sie die aushändigt, das wäre ja Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Postgeheimnis denn so lange die ware noch nicht übergeben wurde, ist ja noch die Post / DHL zuständig. Erst nachdem Du das Paket angenommen hast, kannst DU es dann öffnen.

    Das ist ganz einfach so, auch wenn Du das nicht wahrhaben willst. Und wenn Du es nicht glaubst dann frage einen Rechtsanwalt.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ist es nicht toll was Querulanten für Geschichten erfinden nur um ihr scheinbares Recht bestätigt zu bekommen, ergo Annahme verweigern oder das Paket annehmen fertig

  • vor 4 Jahren

    Ja, könnte er. Du musst ihm eine Vollmacht schreiben, recht formlos: "Hiermit bevollmächtige ich Herrn X Y, dieses Paket für mich abzuholen, Ort, Datum, Unterschrift" und ihm den Abholschein geben. Allerdings muss er seinen Ausweis mitnehmen und braucht eigentlich auch eine Fotokopie Deines Ausweises (muss nicht beglaubigt oder so sein). Es geht manchmal auch ohne Kopie Deines Ausweises (aber nach DHL-Regeln eigentlich nicht, additionally sicher ist sicher)

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Der Einzige, der dir das Leben schwer macht, bist du selber. Damit nicht genug, machst du auch dem Auslieferungsfahrer das Leben schwer.

  • ?
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Ich frage mich gerade, wieviele Pakete ein DHL-Fahrer ausliefern könnte, wenn jeder sein Paket aufmachen und überprüfen will.

    Bei Lieferung von Elektro-Geräten müssten diese ja wohl auch angeschlossen und ausprobiert werden....

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