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wieviel kaltmiete für 3 personen bei hartz 4 in niedersachsen?

hallo

durch nicht so tollen umständen müssen wir harz 4 beantragen,und wollen jetzt fragen wieviel qm und wieviel kaltmiete darf eine wohnung haben bei 2 Erwachsenen und 1 Kind und 2 besuchswochendekinder(leben bei ihrem vater und kommen alle 14 tage am wochende)

7 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    1. Person 50m² (war mal 45m², ist aber auf 50m² aufgestockt worden Mitte 2012).

    Jede weitere DAUERHAFT lebende plus 15m²

    Ergo max 80m²

    Miete:

    Kaltmiete plus Nebenkosten OHNE Heizkosten müsst ihr erfragen.

    In der Gemeinde, in der ihr lebt, denn jede hat andere Sätze.

    Ist die Whg teurer, darf das Amt entscheiden, ob es euch einen Umzug innerhalb einer Frist (meist 6 Monate) auferlegt, oder ob ihr den rest eben vom Bezug zahlen müsst.

    Formualr mitnehmen, vom Vermieter ausfüllen lassen und abgeben.

    Bescheid schriftlich geben lassen, damit ihr eine handhabe habt!

    Quelle(n): Bin selber Aufstocker...
  • Anonym
    vor 8 Jahren

    die Besuchskinder sind völlig egal, die haben keinen Einfluß auf die euch zustehende Wohnungsgröße, 2 extra Kinderzimmer gibts deswegen nicht ;)

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ganz tolle Idee - warum auf dem Amt fragen, wo man sich auskennt und verbindliche Auskünfte bekommt, hier im Internet kannst Du viel lustigere Informationen bekommen, Meinungen, unsachliche Äußerungen, falsche Zahlen, das macht doch viel mehr Spaß!

    Quelle(n): 3 Personen circa 75 qm etwa 440,- Euro kalt je nach Ort unterschiedlich
  • vor 8 Jahren

    Einfach deinen zuständigen Fallmanager fragen.

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  • vor 8 Jahren

    Wie schon hunderte Male gesagt, es kommt auf die Gemeinde an. In MecPom auf dem Land sind die Miete deutlich günstiger als in München. Daher gibt es nicht eine Einheitsmiete und nicht auf die m² kommt es an, sondern in erster Linie auf die Miethöhe. Die erfährst du beim örtlichen Jobcenter.

    @Unter mir: Wer lesen kann, ist aber auch im Vorteil. In deinem Link geht es im Großraum Hannover und was ist, wenn der Fragesteller in Ostfriesland, Stade oder Osnabrücker Land lebt? Dann gelten wohl andere Werte und die Daten sind bereits min. 2 Jahre alt und inzwischen sind die Mieten längs gestiegen.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Du musst die mit angeben dir das schriftlich geben lasen von Jugendamt.

    dann das als zweiten Wohnsitz von den kinder angeben. somit bekommst du ein Mehrbedarf. diese zählt auch für die Nebenkosten die dadurch entstehen . es ist nicht viel aber besser wie nichts. aber am besten ist es da es überall anderes ist frag beim Jugendamt nach. wie es geregelt wird.

  • vor 8 Jahren

    ja, wer google kennt, ist echt im vorteil...gebe dir einen link für niedersachsen:

    http://www.123recht.net/Hartz-4-Kosten-der-Unterku...

    @herr nix!

    du magst ja teilweise recht haben, wäre es osnabrück, hätte der fragesteller sicherlich "im großraum osnabrück" geschrieben und nicht hannover.

    im übrigen wußte ich nicht, das hartz 4 sich dynamisch irgendwelchen preissteigerungen anpasst!

    informieren und dann versuchen nieder zu machen ist manchmal besser!

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