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Kann man heute noch einen guten Auftrag vertrauen, der nur per Handschlag gemacht wurde?

Update:

@Conny N: Warum stellst du wegen einem Fehler, gleich die ganze Antwort in Frage? Denke auch ein mal daran, dass man sich vertippen kann wenn beide Buchstaben neben einander stehen. Na, die Hauptsache ist doch, du bist perfekt. Bestimmt bekommste jetzt noch viele DH weil ich es wagte.....

10 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Es gibt heute noch Handwerker und auch Auftraggeber bei denen es so läuft, allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung das man damit (genau wie mit einem Vertag) gewaltig auf dem Gesäß landen kann. Wenn sich die beiden Vertragspartner schon länger kennen und über die Geschäftspraktiken bescheid wissen reicht oft ein Handschlag.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    .....@..Conny N..

    nicht korrekte Rechtschreibung besagt nichts über einen

    *Handwerksmeister* ..denn da liegen die Kompetenzen ganz woanders.

    ...........................................

    NACHtrag:

    ......................................................

    mir ist gerade noch etwas aufgefallen zu Conny N

    es heisst nicht mit : sowas ---lach....sondern mit so EINEM .-))))

    ///////////////////////////////////

    AN den Fragesteller:

    Es kommt teilweise auch auf die Menschenkenntnis an,,und auf den

    *kraftvollen Handschlag*,,,wenn der Fragesteller versteht, was ich meine!!

    Wenn ich z. B. ein Auto zur Reparatur gebe,, dann weiss die Werkstatt,

    dass anschließend auch die Rechnung bezahlt wird..

    hier in meiner Gegend wurde früher alles nur mit Handschlag *besiegelt*,

    oder überhaupt in früheren Zeiten, da waren die Menschen noch ehrlich.

    man kann sich natürlich auch fürchterlich täuschen, aber wenn man nur

    misstrauisch durch die Welt gehen würde, wie sähe sie dann aus?

  • ?
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Meine privaten Aufträge wickel ich alle wie besprochen ab. Auch mit Vertrag kommen gewitzte leute auf die abentheuerlichsten Auslegungen. Gewisse Auftaggeber sollte man allerdings meiden sogenanntes Terziäres Gewerbe.

    Natürlich sollte man aber vorher Alle möglichen Nebenkosten und Unwägbarkeiten vorher ganz genau berücksichtigen , Vorbehalte und Garantien müssen wie im Vertrag auch besprochen und verständlich dargelegt sein . Man muß sein Handwerk schon verstehen.

  • Betty
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Auf jeden Fall, gerade im guten, alten Handwerk ist es noch üblich.

    Jedoch würde ich, bevor ich da Geld investieren würde, um eine schriftliche Form bitten. So ist der Kunde und Handwerker auf der sicheren Seite.

    LG

    Betty

    Nachtrag an Conny N

    Im guten alten Handwerk zählt der Handschlag noch und per Handschlag erkennt man auch keine Tippfehler. Weisste.... mit so Korintenkac.ker würde ich schon mal gar kein Geschäft machen weder per Handschlag und mit perfektem Deutsch in Wort und Schrift.

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  • vor 8 Jahren

    Nö würde ich nicht raten....Später will der vorher so vertrauenswürdige Vertragspartner nichts mehr davon wissen. Er behauptet, dass der Auftrag ungültig sei, weil nichts Schriftliches vereinbart wurde. lieber auf Nummer sicher gehen, außer im engen Familienkreise...

    Quelle(n): Gedanke
  • vor 8 Jahren

    Alles hat sein Zeit.

    Können die Menschen ohne Werte, ohne Tugend leben?

    Nach was richten sich dann Menschen.

    So eine kriminelle Gaunerei wie sie die Politiker Griechenlands zu Eintritt

    in die EU - Währung gebracht hatten, war bis zu dem Zeitpunkt überhaupt

    nicht vorstellbar.

    Sicher ist sicher. Das wäre dann der unterschriebene Auftrag mit Preisen und

    verbindlichen Zahlungsmodus.

    Betrügen sich doch heutzutage Freundschaften, Eheleute.

    Dieser Traurigkeit muss durch gelebter Realität-streue Rechnung getragen werden.

  • vor 8 Jahren

    Ich denke eher nicht, da viele, wenn es darauf ankommt, an Gedächtnisverlust leiden.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Also ich habe das gerade gemacht und alles ist sehr gut gelaufen. Dabei war es nicht mal ein Handschlag, sondern nur ein Telefonat. Aber ich würde das nicht verallgemeinern.

  • Wahrscheinlich nicht, man sollte den Auftrag auf jeden Fall später schriftlich festlegen.

  • vor 8 Jahren

    Nein.

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