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Bank macht falsche angaben (Kredit)?

Hallöchen,

es geht bei dieser frage nicht um mich, sondern um einen bekannten.

er ging zur bank und beantragte einen hohen kredit. als alleinstehender mit normalen einkommen und ohne sicherheiten hätte er den niemals bekommen. Er wollte den kredit, die bank auch. also ging der bänker hin und hat ihm ein vermögen in form von Immobilien "angedichtet" von 100.000 Euro. Ein nachweis dafür lag nicht vor. Konnte ja auch nicht, da nicht vorhanden. Mein bekannter freut sich, die Bank freut sich.

So. Mein bekannter ist pleite (klar, mit normalen gehalt Raten i.H. von fast 800 Euro, totaler Irrsinn). Er strebt nun eine Insolvenz an.

-Die Bank hat eine Fürsorgepflicht. Kann er darauf pochen und den Betrag event. quetschen?

-Kann er überhaupt Insolvenz anmelden? Die werden bestimmt auf den "Betrug" kommen. Kann ihm das im wege stehen?

das kind ist jetzt in den brunnen gefallen. Kann man drüber diskutieren oder nicht. War doof von Ihm, dass so zu unterschreiben.

Ich habe schon gegoogelt. Allerdings konnte ich nur Beiträge finden, bei denen es sich um Betrug seitens des Kreditnehmer handelt, aber nichts, wo die bank mit einbezogen war.

Die Dienststelle gibt es nicht mehr, der Bänker ist schon lange weg.

Wäre super, wenn sich ein "Finanz-Nerd" hier tummelt und mir die Fragen beantworten könnte:-)

danke schon mal....

viele grüße

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Um ein Vermügen anhand von Immobilien zu erklären, müsste man doch eigentlich den Standort dieser Immobilien erwähnen. Ausserdem einen Nachweis der Existenz dieser Werte erbringen und beweisen, dass die Immobilie schuldenfrei ist. Die Immobilie könnte sich auch im Ausland befinden, eine Hütte in Dschibuti sein oder ein Kartoffelfeld in Sibirien, fern von Zugriff eines Exekutors. Also das ist doch keine seriöse Vermögensdeklaration. Es fehlt zudem ein Gutachten eines beeideten Sachverständigen über den Wert der erwähnten Immobilie. Um eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit anzubieten, müsste etwas im Grundbuch eingetragen werden. Wurde nicht. Also fahrlässige unrichtige Kreditauskunft. Bei der Schufa hätte die Bank doch auch erfahren können, dass es keine Immobilien gibt.

    Deshalb ruhig Blut. Auf Fahrlässigkeit plädieren. Die Bank bei der Zentralbank wegen unseriöser Geschäftspraktiken melden. Aber alles nicht selbst, über einen Rechtsanwalt. Drohe der Bank mit Betrugsanzeige im Gegenzug für eine Herabsetzung der Ratenzahlung. Insolvenz anmelden kostet Geld. Kein Geld, keine Insolvenz. Alles Gute !

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn er die falsche Beratung durch die Bank nicht nachweisen kann, hat er ganz schlechte Karten - dann bleibt gegebenenfalls auch noch ein Kreditbetrug an ihm hängen.

    Merke: Man haftet für alles, wofür man selber unterschreibt.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Die Darstellung, die Bank habe dem Bekannten das Immobilienvermögen "angedichtet", wirkt wenig plausibel und wird sich kaum nachweisen lassen. Ob die Bank ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat, indem auf einen Nachweis des Vermögens verzichtet wurde, vermag ich nicht zu beurteilen - aber es wird den Bekannten nicht seiner Verpflichtung zur Rückzahlung entledigen.

    Was bleibt, ist ein simpler Eingehungsbetrug.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    ich denke der Betrug bleibt auf jeden Fall an ihm hängen, schließlich hat er sich ganz bewußt einen Kredit erschlichen der auf falschen Angaben beruht und wußte auch schon vorher das er die Raten mit seinem Einkommen nicht bezahlen kann.

    Ob er die Bank mit haftbar machen kann weiß ich nicht, aber unterschrieben hat er, dafür muss er jetzt auch den Kopf hinhalten...

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Hallo,

    also ich sehe es so ... Kredit betrug liegt vermutlich vor. Wie die anderen oben schon geschrieben haben. Er hat wissentlich falsche Angaben unterschrieben. Die Bank haft sicher für die falsche Beratung. Es wird nicht ohne anwaltliche Hilfe und Beratung abgehen. Du solltest Deinem Bekannten raten zum Schuldnerberater zu gehen. Parallel dazu soll er sich beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt holen - Selbstbeteiligung 10 Euro - dann hat er vernünftige, fachkundige Aussagen und kann sein weiteres Vorgehen anhand von Fakten planen. Denn in Deutschland ist es so, dass Rechtsberatung nur von den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (Rechtsanwälte, Steuerberater) vorbehalten.

    Ich wünsche Deinem Bekannten viel Erfolg

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