Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ab wann zählt ein Angriff als Körperverletzung?

Mir hat so ein Assi-Weib aus nicht nachvollziehbarem Grund angedroht mich folgenden Sonntag zusammen zu schlagen.

Naja, als Info: sie ist über 20 & ich bin minderjährig. Ich habe mehrere Sms, in denen ihre Drohungen stehen, also Beweise & ich habe nicht vor zurück zuschlagen, bin ja nicht doof, lass mich auf sowas nicht ein.

Jetzt bin ich mir noch nicht sicher wie weit sie gehen wird & es stellt sich mir die Frage, wie weit sie gehen muss bis ich Anzeige erstatten kann. Muss sie mir erst ernsthafte Verletzungen zufügen wie einen Bruch oder gilt es schon als Angriff wenn sie mich zB bloß zu Boden schuppst und ich blaue Flecken habe?

Die Situation ist mir neu,

also danke schonmal im Voraus für hilfreiche Antworten. :-)

6 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Rein rechtlich gesehen gilt jede von dir ungewollte Berührung als Körperverletzung. In der Praxis müsstest du wohl schon zumindest mit blauen Flecken ankommen, damit etwas unternommen werden kann.

    Drohungen sind zwar theoretisch strafbar, so lange es allerdings zu keiner Handlung kommt, wird das Verfahren i.d.R. wegen Mangels an öffentlichem Interesse eingestellt.

    So ist die Realität - kannst ja mal versuchen, zur Polizei zu gehen. Möglicherweise tun sie dir den Gefallen, bei ihr vorbei zu fahren und mit ihr zu reden, als Abschreckung im Vorhinein sozusagen. Was die Anzeige betrifft, die Polizei muss sie aufnehmen, entscheidet aber nicht darüber, was damit geschieht. Das ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die wie bereits gesagt, das Verfahren höchstwahrscheinlich einstellt, da Drohungen i.d.R. bagatellisiert werden.

  • vor 8 Jahren

    Du kannst sie schon wegen Bedrohung anzeigen,auch das ist schon strafbar.

    Siehe auch § 241 Strafgesetzbuch.

  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Das ist eine Bedrohung (http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html) das mit bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraf werden kann.

    Geh zur Polizei, erstatte Anzeige und hör auf das, was die Polizisten dir sagen (Handy als Beweis natürlich mitnehmen).

    Warum willst du dich überhaupt verprügeln lassen? Solange du nicht tiefgläubige Pazifisten bist sollte man sich gefälligst wehren, wenn man angegriffen wird.

  • Marita
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Die Androhung einer Körperverletzung ist schon strafbar.

    Warte nicht, bis Sie Dich zu Brei haut und Dich so verletzt,

    dass Du im Krankenhaus erst wieder zu Dir kommst und

    vieleicht im Rollstuhl wieder nach Hause fährst.

    Mann will es nicht hoffen, aber voraussehen kann man es

    auch nicht.

    Darum gehe zur Polizei und zeige Sie an. Mach schnell und

    verliere keine Zeit.

    Viel Glück! Lg

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 8 Jahren

    gehe sofort zur polizei und zeige die frau an

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Solange Dein Kopf noch dran ist, ist doch alles in Ordnung....

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.