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Kaution beim mieten einer Wohnung?
Wenn ich beim Vermieter beim Einzug in die Wohnung eine Kaution geleistet habe, muß der Vermieter dieses Geld irgendwie anlegen und dann bei Fälligkeit mit Zinsen zurückzahlen
7 Antworten
- SandraLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
ja muss er. Am besten gehst du zu deiner Bank und richtest ein Sparbuch ein, auf das du das Geld einzahlst. Du musst bei der Bank nur sagen dass es für eine Mietkaution sein soll, dann wissen die schon Bescheid. Entweder triffst du dich mit dem Vermieter bei deiner Bank oder aber du schickst ihm das Formular zu, dass du von der Bank bekommst, da er es auch unterschreiben muss und eine Kopie erhält. An dieses Sparbuch kommt weder du noch der Vermieter eigenmächtig ran. Vorteil ist, wenn der Vermieter pleite sein sollte, ist das Geld immer noch da, er kann es nicht unterschlagen. Und die Zinsen werden ordnungsgemäß berechnet.
Ich habe das immer mit Sparbuch gemacht, zwei Vermieter wollten das ich ihnen die Kaution überweise und ich wusste es nicht besser. Später musste ich sie dann anmahnen, um mein Geld zu bekommen und die Zinsen musste ich auch jeweils anmahnen, weil die Vermieter immer erst versuchen zu tricksen, so nach dem Motto "wenn ich die Kaution ohne Zinsen zurückzahle, merken es die Mieter vielleicht nicht".
Und Privatinsolvenzen sind heutzutage auch keine Seltenheit, auch nicht bei Vermietern. Denn viele Vermieter haben ja selber kein Vermögen oder mehrere Mietshäuser, sondern vermieten mitunter halt nur ihre Eigentumswohnung, die sie selber noch abzahlen müssen. Und daher ist eine Privatinsolvenz natürlich immer möglich, und dann wäre deine Kaution erstmal futsch, wenn du das Geld einfach nur überweist.
- HausverwalterLv 7vor 8 Jahren
Ja, das ist so. Nach zu lesen unter § 551 BGB.
Der Mieter hat das Recht, das angelegte Geld inkl. Zinsen einmal im Jahr sich belegen zu lassen.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 8 Jahren
Ja muss er ist gesetzlich geregelt.
- SprendlingerLv 7vor 8 Jahren
Er muss es von seinem Geld getrennt anlegen. Aber da Kautionskonten nur mit Sparbuchzinsen verzinst werden, wirst Du die Zinsen kaum merken. Aber lass Dir jährlich eine Bescheinigung geben, damit Du mit der Einkommensteuer die Zinssteuern zurück bekommst
- vor 8 Jahren
verzinsen ja, jedoch kann sie/er die kaution auch für reparaturarbeiten beim auszug verwenden, z.b. wenn im mietvertrag drinsteht, die wohnung ist bei auszug wieder so zu übergeben wie sie vorgefunden wurde, d.h. die wände sind dann wieder weià zu streichen, machst du dies nicht, kann dein vermieter einen maler beauftragen und für die kosten deine kaution verwenden ...