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Zwangsräumung, wer hat Erfahrung ?
Hallo, wir wollen ein Objekt ersteigern, welches bereits über 10 Jahre leer steht. Zweimal wurde es schon zur Zwangsversteigerung angesetzt und niemand hat geboten. Das Haus ist eigentlich eine Müllhalde, die nie aufgeräumt wurde und Wasser und Heizung funktioniert auch nicht. Trotzdem wurde dem "Noch-Besitzer" 3 Räume gestellt, die zugeschlossen sind und man durchs Fenster lediglich sehen kann, dass nur Müll drinne ist und keiner dort wohnt. Wir wissen schon, wo er wohnt, aber seine Postadresse ist nun einmal dieses Haus. Das Grundstück ist auch vermüllt und die Bank, die es zwangsversteigert hat mit uns eine Vereinbarung getroffen, dass sie alles "besenrein" wegräumen, sobald der Gerichtsvollzieher die Räumung einleitet. Wir haben dadurch keine Kosten, wurde uns versichert und schriftlich festgehalten.
Wenn wir alle Fristen einhalten und der Noch-Besitzer seine Sachen nicht wegräumt ( hätte er ja in den 10 Jahren tun können ), meint ihr, dass alles problemlos verläuft ? Hat jemand Erfahrung mit Zwangsräumung, obwohl eigentlich niemand mehr drinnen wohnt und nur noch Müllberge dort beseitigt werden müssen ?
Der Gerichtsvollzieher räumt dem Noch-Besitzer 3 Wochen Zeit ein und dann leitet er die Zwangsräumung ein lt. Bank.
5 Antworten
- hilfsbereitLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Was ist Dein Ziel?
Mit der Zwangsversteigerung ist verbunden, dass Du ein Objekt wesentlich unter Marktwert ersteigerst.
Hast Du den Zuschlag, dann würde ich zunächst die Räumung
selbst, oder zunächst auf eigene Kosten vornehmen lassen.
Viel teurer kommt es, wenn noch ein Mieter mit Polizei und
Gerichtsvollzieher geräumt werden muss.
Ist von dem früheren Besitzer nicht zu holen, dann lohnen sich
auch keine Mahnkosten entstehen zu lassen.
Ihr könnt die Räumungskosten bei Eurer Einkommensteuer
Steuer mindernd in Abrechnung bringen.
- Janet MLv 7vor 8 Jahren
Mach dich vorher mal schlau, wer ggf. den Kammerjäger bezahlt.
Ich kriege schon von deinem Text Herpes...
Wenn du alles schriftlich zugesichert bekommen hast, dürfte das kein Problem sein.
- IchbindasLv 6vor 8 Jahren
falls du die Sendung von den Schnäppchenhäusern im Fernsehen kennst, dann weiÃt du, das man da sehr sehr vorsichtig rangehen muÃ
wenn das Haus so lange leer steht, gibt es garantiert Nässeschäden,
eine Zwangsräumung kann sich lange hinziehen, das kommt etwas auf den Gerichtsvollzieher an
Die Räumung bezahlt der, der sie beauftragt, und das kann teuer werden
also ich würde da erst mitsteigern, wenn sicher ist, daà das Haus leer ist
- MarcelLv 6vor 8 Jahren
wenn die bank das vertraglich garantiert, dürfte alles ok sein.
aber eine räumung kann sich länger hinziehen. das müsst ihr auch bedenken.
nicht ihr müsst die fristen einhalten, sondern der noch-besitzer.
versäumt er fristen, dauerts länger und länger und länger- bis er irgendwann weg ist.
dann noch die besenreine räumung (entrümpelungskommando, kammerjäger...)
in 4 wochen geht das alles nicht über die bühne...
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- idril_arienLv 7vor 8 Jahren
Die Zwangsräumung muà vor der Zwangsversteigerung erfolgen. Dann ist es Sache der Bank, falls Sachen eingelagert werden müssen. Wenn es erst versteigert wird, habt ihr das Problem der Räumung am Hals.
Also laà die Bank erst die Zwangsräumung abschlieÃen.