Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Zwangsräumung, wer hat Erfahrung ?

Hallo, wir wollen ein Objekt ersteigern, welches bereits über 10 Jahre leer steht. Zweimal wurde es schon zur Zwangsversteigerung angesetzt und niemand hat geboten. Das Haus ist eigentlich eine Müllhalde, die nie aufgeräumt wurde und Wasser und Heizung funktioniert auch nicht. Trotzdem wurde dem "Noch-Besitzer" 3 Räume gestellt, die zugeschlossen sind und man durchs Fenster lediglich sehen kann, dass nur Müll drinne ist und keiner dort wohnt. Wir wissen schon, wo er wohnt, aber seine Postadresse ist nun einmal dieses Haus. Das Grundstück ist auch vermüllt und die Bank, die es zwangsversteigert hat mit uns eine Vereinbarung getroffen, dass sie alles "besenrein" wegräumen, sobald der Gerichtsvollzieher die Räumung einleitet. Wir haben dadurch keine Kosten, wurde uns versichert und schriftlich festgehalten.

Wenn wir alle Fristen einhalten und der Noch-Besitzer seine Sachen nicht wegräumt ( hätte er ja in den 10 Jahren tun können ), meint ihr, dass alles problemlos verläuft ? Hat jemand Erfahrung mit Zwangsräumung, obwohl eigentlich niemand mehr drinnen wohnt und nur noch Müllberge dort beseitigt werden müssen ?

Update:

Der Gerichtsvollzieher räumt dem Noch-Besitzer 3 Wochen Zeit ein und dann leitet er die Zwangsräumung ein lt. Bank.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Was ist Dein Ziel?

    Mit der Zwangsversteigerung ist verbunden, dass Du ein Objekt wesentlich unter Marktwert ersteigerst.

    Hast Du den Zuschlag, dann würde ich zunächst die Räumung

    selbst, oder zunächst auf eigene Kosten vornehmen lassen.

    Viel teurer kommt es, wenn noch ein Mieter mit Polizei und

    Gerichtsvollzieher geräumt werden muss.

    Ist von dem früheren Besitzer nicht zu holen, dann lohnen sich

    auch keine Mahnkosten entstehen zu lassen.

    Ihr könnt die Räumungskosten bei Eurer Einkommensteuer

    Steuer mindernd in Abrechnung bringen.

  • vor 8 Jahren

    Mach dich vorher mal schlau, wer ggf. den Kammerjäger bezahlt.

    Ich kriege schon von deinem Text Herpes...

    Wenn du alles schriftlich zugesichert bekommen hast, dürfte das kein Problem sein.

  • vor 8 Jahren

    falls du die Sendung von den Schnäppchenhäusern im Fernsehen kennst, dann weißt du, das man da sehr sehr vorsichtig rangehen muß

    wenn das Haus so lange leer steht, gibt es garantiert Nässeschäden,

    eine Zwangsräumung kann sich lange hinziehen, das kommt etwas auf den Gerichtsvollzieher an

    Die Räumung bezahlt der, der sie beauftragt, und das kann teuer werden

    also ich würde da erst mitsteigern, wenn sicher ist, daß das Haus leer ist

  • Marcel
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    wenn die bank das vertraglich garantiert, dürfte alles ok sein.

    aber eine räumung kann sich länger hinziehen. das müsst ihr auch bedenken.

    nicht ihr müsst die fristen einhalten, sondern der noch-besitzer.

    versäumt er fristen, dauerts länger und länger und länger- bis er irgendwann weg ist.

    dann noch die besenreine räumung (entrümpelungskommando, kammerjäger...)

    in 4 wochen geht das alles nicht über die bühne...

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 8 Jahren

    Die Zwangsräumung muß vor der Zwangsversteigerung erfolgen. Dann ist es Sache der Bank, falls Sachen eingelagert werden müssen. Wenn es erst versteigert wird, habt ihr das Problem der Räumung am Hals.

    Also laß die Bank erst die Zwangsräumung abschließen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.