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Fehldiagnose mit Todesfolge in der Tierklinik, wie ist die Rechtlsage und die Beweissicherung?

Hallo

Mein Hund wurde in dieser Klinik mit einer falschen Diagnose eingeschläfert, so hat er mir mein TA heute bestätigt.

Vor 2 Wochen sollte dort meine Katze eingeschläfert werden, auch mit einer falschen Diagnose.

Ich würde gerne den Rechtsweg gegen die Klinik beschreiten und mich auf diesen Weg über die Möglichkeiten und die Beweißsicherung zu informieren.

Grüße Andrea

Update:

Mein Tierarzt hat mir bestätigt das die Diagnose falsch ist. Es wurde bei beiden Tieren die Leber mit der Niere verwechselt. Mir liegen die Röntgenbilder und die Ultraschallbilder vom Hund vor.

Es wurden bei beiden Tieren Metastasen festgestellt wo keine sind, ich denke wenn an den Bildern Metastasen sind dann sollte die auch ein anderer Tierarzt sehen.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    90a BGB rechtlich ist das Sachbeschädigung mit allen Konsequenzen aber nicht mehr.

    Die Tierschützer wollten mehr im 90a haben, haben es aber leider nicht geschafft.

  • vor 8 Jahren

    Suche Dir einen Anwalt, der in Deinem Namen einen Schadensersatz von der Klinik fordert.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn Dir diese Aussage des Veterinärs (Behandlungsfehler) schriftlich vorliegt, kannst Du Schadensersatz verlangen, der dann von der Haftpflichtversicherung des Veterinärs getragen wird.

    tm

  • vor 8 Jahren

    Wenn du das nicht schriftlich hast, wirst du keine Beweise dafür mehr aufbringen können. Du bist beweispflichtig, daß es so war, nicht der TA, das es nicht so war.

    Auch ist eine Fehldiagnose nicht strafbar. Und, da deine Katze deswegen nicht eingeschläfert wurde, läuft es auf eine Vermutung hinaus. Auch hier ist zwei Wochen schon eine sehr lange Zeit.

    Es wird außer Ärger und noch mehr Kummer ohnehin nichts dabei rauskommen, da es allenfalls um eineb finanziellen Schadenersatz geht. Der ist bei Haustieren gering, bis nicht vorhanden. Und, ob du einen Rechtsstreit gewinnen würdest, steht in den Sternen.

    Schließ die Sache für dich ab und geh zu einem anderen TA.

    .................

    Wie gesagt, es wird dich nicht weiterbringen. Der TA hat dort gesehen, was er diagnostiziert hat. In der Humanmedizin wäre dies ein Kustfehler und hätte auch kaum Folgen für den behandelnden Arzt. Dein Hund wird in diesem Fall als Sache behandelt und die Fehldiagnose allenfalls als Sachbeschädigung. Ein Familienhund stellt vor dem Gesetz keinen Wert dar (anders wäre es bei einem Diensthund oder Begleithund die eine teure Sonderausbildung haben).Du wirst auch kaum einen TA finden, der nur anhand von Bildern eine Gegendiagnose stellen würde. Er wird sagen, "könnte sein", "wäre möglich".

    Es ist traurig, was euch passiert ist. Aber ihr tut euch keinen Gefallen, wenn ihr nun tausende von Euro für Gutachten ausgebt, die letztendlich vor Gericht zu keinem Erfolg führen werden. Solche Prozesse ziehen sich über Jahre. Findet für euch einen Abschluß, geht nicht mehr in diese Klinik.

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