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Unverschuldeter Unfall - Fahrerflucht; gehen die Prozente meiner Versicherung hoch?

Hallo,

ich schildere mal kurz den Sachverhalt:

Gestern Abend ist mir jemand in mein parkendes Auto reingerasselt - Habe eine riesen Delle hinten im Auto; die Stoßstange hat auch noch was abbekommen und die Plastikschale der Rücklichter ist ebenfalls beschädigt.

Derjenige, der den Schaden verursacht hat, hat sich nicht bei mir gemeldet.

Heute habe ich Anzeige erstattet.

Ich bin Versicherungsnehmer bei der Huk, 150 Euro SB bei Teil- und 300 Euro SB bei Vollkasko. Wie verhält sich das jetzt, wenn sich kein Schuldiger findet und ich den Schaden meiner Versicherung melden muss?

Muss ich dennoch die 300 Euro SB zahlen? Und (was noch wichtiger ist) gehen meine Prozente dann in die Höhe?

Wäre ja eigentlich 'ne Frechheit, wenn's so wäre..

Vielen Dank für Antworten!

Matze

Update:

Danke für deine schnelle Antwort, Renate K.O.

Wenn sich das wirklich so verhält, empfinde ich die Höherstufung als bodenlose Frechheit. Mit den 300 Euro SB könnte ich ja noch leben...

Aber warum soll ICH denn wegen eines Schadens höhergestuft werden, den ich gar nicht verursacht habe und für den ich gar nichts kann? Ich hab mir doch auch nicht ausgesucht, dass mir irgendein Depp ins Auto fährt.

Klar, Versicherungsfall ist Versicherungsfall und Schaden ist Schaden, aber ein bisschen differenzieren kann man das doch wohl! Ich bin doch wegen eines unverschuldeten Unfalls kein höheres Risiko für die Versicherung....

9 Antworten

Bewertung
  • Mike M
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Die Frage wurde ja schon beantwortet, aber deine "weiteren Details"...:

    "Höherstufung als bodenlose Frechheit"

    -> Ja ist es auch, aber nicht von der Versicherung sondern von dem Typen der Fahrerflucht begangen hat. Die Versicherung wird nicht in die Verantwortung gehen dass dich jemand "gelinkt" hat (hat er weil er dir nen Schaden zugefügt hat und dann abgehauen ist)

  • vor 8 Jahren

    Aus dem Blickwinkel der Versicherung meldest du einen Vollkaskoschaden. Solange du den Verursacher nicht nachweisen kannst, wirst du natürlich in der SF-Klasse herabgestuft und musst die Selbstbeteiligung bezahlen. Das ist keine Frechheit - das ist in den Versicherungsbedingungen so geregelt.

    Update:

    > ...warum soll ICH denn wegen eines Schadens höhergestuft werden,

    > den ich gar nicht verursacht habe...

    Ich mach das nicht gerne ,aber ich spiele jetzt mal die Rolle deiner Versicherung. Die erwidert:

    "Warum soll ICH als Versicherung den Schaden ohne Rückstufung regulieren? Ich habe den Schaden nicht verursacht und bezahle die Reparatur laut den Versicherungsbedingungen. Das Risiko eines unverschuldeten Unfalls erhöht sich dadurch zwar nicht, aber das Risiko eines erneuten Schadens durch Fahrerflucht ist zweifellos gegeben."

    Wenn du gegen sämtliche Risiken des Straßenverkehrs rundum versichert sein wolltest, wären die Versicherungsprämien überhaupt nicht mehr bezahlbar.

  • vor 8 Jahren

    Das ist uns auch schon mal passiert.

    Auf einem Parkplatz wurde uns in eine große Beule verpasst.

    Der Fahrer beging auch Fahrerflucht.

    Wir meldeten es der Polizei, aber wenn die keinen Verursacher finden, bleibst du auf dem Schaden sitzen oder du wirst höhergestuft, wenn du es der Versicherung meldest.

    Wir entschlossen uns, den Schaden selbst zu tragen, also eine neue Tür einbauen zu lassen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Reane hat da leider Recht.

    Ichn habe gerade mit meinem Versicherunjgsagenten wegen einer anderen Sache telefoniert, und er hat mir das so bestätigt.

    Bei Vollkakso wird hochgestuft, bei Teilkakso nicht. Dein Schaden läßt sich aber NICHT über Teilkasko abrechnen, das TK nur Feuer, Wild, Einbruch, Glas und Elementarschäden abdeckt (Hagel, etc.)

    Ich sehe das auch als eine Frechheit an, aber so sind nun mal die Bedingungen, die die privatkapitalistische Banken- und Versicherungswirtschaft der Politik (Gesetzgeber) diktiert.

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Du siehst das verkehrt: Die "Prozente" sind ja ein Rabatt, der dafür gewährt wird, dass du keine Schäden meldest, die die Versicherung tragen muss. Wenn du aber einen Schaden meldest, kannst du selbstverfreilich nicht erwarten, dafür auch noch mit einem Rabatt belohnt zu werden.

    Woher der Schaden kommt, ist dabei völlig egal.

  • vor 8 Jahren

    Die Kaskoversicherung sieht nur, dass Du einen Schaden meldest und finanzielle Forderungen hast. Das genügt damit all die Übel auf dich zukommen, die Du schilderst. Wer Versicherungen in Anspruch nimmt muss die Folgen, die der Vertrag vorsieht in Kauf nehmen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Selbst wenn man das differenzieren könnte müßtest du erstmal beweisen das du den Schaden nicht selbst verursacht hast....und aus Werkstatterfahrung habe ich da auch so meine Zweifel wenn ich deine Schadensbeschreibung lese, solche Schäden entstehen in der Regel wenn man beim zurücksetzen was übersieht...

  • vor 8 Jahren

    du musst leider die sb bezahlen und wirst auch hochgestuft

    nen tip:

    du kannst vollkasko und haftpflicht mit rabattschutz (gilt nicht für sb)

    abschliessen

    das ist unwesentlich teurer und du hast pro jahr einen unfall "frei"

    ohne hochgestuft zu werden

  • A
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Aus den (aktuellen) HUK Bedingungen, S.18 (http://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/kfz/KNB611...

    Aus Anhang 7

    I.4.1 Schadenfreier Verlauf

    I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf Ihres Vertrags liegt vor, wenn der Versicherungs-

    schutz von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestan-

    ....

    e

    Sie Ihre Fahrzeugvollversicherung nur deswegen in Anspruch nehmen,

    weil eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtver­

    sicherung für das Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet, Sie aber

    gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser

    den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.

    Bin mir nicht ganz sicher wie man jeden Buchstaben auslegen sollte, aber die meisten Versicherer haben so eine Klausel bei der Vollkasko dabei. Sprich: jemand anderes würde zwar für den Schaden haften, ist aber nicht greifbar -> deine Vollkasko greiftt ohne dass du höhergestuft wirst. Wie das mit dem SB azssieht k.A., ich denke mal darauf bleibst du sitzen.

    Im Zweifelsfall den Sachbearbeiter auf den Absatz hinweisen, ob es so gemeint ist (andere Versicherungsgesellschaften formulierten da etwas deutlicher + großzügiger). Wenn der andere sich nicht meldet "versagt" er seinen Versicherungsschutz und die Klausel müsste greifen. Aber auf jeden Fall mit deiner Versicherung klären und Aktenzeichen von der Anzeige angeben - die Versicherung wird wohl versuchen wollen sich das Geld später vom Verursacher zurückzuholen und als Nachweis, dass du wirklich Anzeige erstattet hast.

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