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Unfreiwillige Überstunden in der Ausbildung?

Kann mir mein Ausbilder vorschreiben wann und wie ich meine Überstunden abbauen muss?

Oder ist es mein Recht dies alleine zu entscheiden?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn es den Betriebsablauf oder die Ausbildung beeinträchtigst, wenn Du die Stunden nach Gutdünken abbaust, kann er es Dir vorschreiben

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Er entscheidet.

  • vor 8 Jahren

    Du bist in der Ausbildung, also muss Du das tun was Dein Chef Dir vorschreibt. Als Azubi hat man Recht, aber in erster Linie Pflichten die man erfüllen muss.

  • vor 8 Jahren

    1. Überstunden sind in der Ausbildung nur bedingt erlaubt,

    und dürfen nicht ausbezahlt werden.

    2. Sind Überstunden nicht mit "Schichtzeiten" die sich

    regelmässig ergeben, zu verwechseln.

    3. Eben diese regelmäßigen Zeiten dürfen auch mit planmäßigen

    freien Tagen abgegolten werden. Sprich die Tage dürfen

    vorgeschrieben werden.

    4. Andere Überzeiten kann man wie Urlaub beantragen,

    aber man darf nicht zuviel anhäufen.

    Bei überschreiten des Limit muss auch hier der Ausbilder

    freie Zeiten verordnen.

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  • vor 8 Jahren

    Du kannst das nicht einfach so, wann du Lust und Laune hast machen. Letzten Endes hat, auch aus der Sicht der Organisation im Betrieb, der Chef das letzte Wort. Schließlich muss die anfallene Arbeit auch dann erledigt werden, wenn z.B. Kollegen im Urlaub oder Krank sind. Leuchtet ein, oder?

    Wie wäre es mal mit der Suche nach einem Kompromiss, zusammen mit dem Chef, mit dem beide Seiten leben können bevor hier wieder nach Rechtsbeistand geschrien wird?

    In meiner Lehre ware Überstunden zwischen September und April auch für Azubis an der Tagesordnung, in der restlichen Zeit knnten sie nach simpler Absprache "abgebummelt" werden....

    Wieso gewinne ich nur bei solchen Fragen immer den Eindruck, das Azubis heute nur noch an ihre Rechte denken?

  • vor 8 Jahren

    Dürfen Auszubildende überhaupt Überstunden machen?

    § 21 des Jugendarbeitsschutzgesetzes besagt, dass minderjährige Auszubildende nur dann Überstunden machen dürfen, wenn vorübergehende und unaufschiebbare „Arbeiten in Notfällen“ anstehen, „soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen“. Wenn eine solche Mehrarbeit geleistet wird, ist sie jedoch durch entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit innerhalb der folgenden drei Wochen auszugleichen. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarb...

    Überstunden sind freiwillig

    Im Gegensatz zu normalen Mitarbeitern muss ein Auszubildender Überstunden nur freiwillig machen. Denn die im Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Dementsprechend müssen Überstunden immer dem Ausbildungszweck dienen. Das bedeutet, es muss ein Ausbilder anwesend sein. Auch die Beschäftigung mit ausbildungsfremden Tätigkeiten während der Überstunden ist nicht zulässig.

    Wie viele Überstunden darf ein Azubi machen?

    Unter 18-Jährige dürfen nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten. Eine Verlängerung auf 8,5 Stunden ist nur dann möglich, wenn noch in derselben Woche für einen Ausgleich gesorgt wird. Eine Ausnahme gibt es: Der Azubi darf vorarbeiten, wenn dadurch in Verbindung mit einem Feiertag ein ganzer Tag freigenommen werden kann. Dieser muss allerdings innerhalb von fünf Wochen erfolgen. Zudem müssen zwischen zwei Arbeitstagen immer mindestens 12 Stunden liegen.

    Auch für volljährige Auszubildende gibt es Beschränkungen. Nach dem Arbeitszeitgesetz liegt die tägliche Höchstarbeitszeit bei acht Stunden, sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

    Wie werden Überstunden ausgeglichen?

    §17 des Berufsbildungsgesetzes besagt: „Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“ Wenn nichts anderes vereinbart ist, müssen Überstunden also besonders vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Als Bezahlung nennt die Handwerkskammer Düsseldorf einen Richtwert von 1/100 der Ausbildungsvergütung pro Stunde. Um die Überstunden schriftlich geltend zu machen, genügt ein Hinweis an den Ausbilder, dass noch Überstunden offen sind. Eine weitere Möglichkeit ist, mit dem Ausbilder eine schriftliche Vereinbarung über einen Ausgleich für die Überstunden abzuschließen. http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/

    Wie wehre ich mich gegen Überstunden?

    Viele Ausbildungsbetriebe halten sich nicht an die gesetzlichen Regelungen und viele Auszubildende trauen sich nicht, diese Verstöße anzuzeigen, aus Angst, ihren Ausbildungsplatz zu verlieren. Dabei können zu viele Überstunden schwerwiegende Folgen wie z.B. mangelnde Leistungen in der Schule haben. Und sie bergen ein weiteres Risiko: Wer nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb ist und einen Arbeitsunfall hat, kann Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt.

    http://www.bildungsxperten.net/bildungschannels/au...

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