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Darf ich die DDR Hymde frei verfenden?

Darf ich die DDR Hymde für meine Homepage als hintergrund musik verwänden oder haben da andere die Rechte dran?

Update:

In YouTube steht: "Nationalhymne der DDR (1949)" kaufen bei

Musiker

Großer Chor des Berliner Rundfunks

heißt das die haben die Rechte dran? :(

Update 2:

Wieso kommt es drauf an für was ich sie verwende? Ich will sie wie gesagt auf meine Homepage als hintergrund musik einbauen die Informationen zur DDR enthält

Update 3:

Wenn Du "sich" mit soviel Fehler wie hier rein tust, kannst Du sie "verwänden"!

Merkst du was? ich weiß wie man verwenden schreibt, das war ein flüchtigkeitsfehler in der Überschrift stehts richtig ... besserwisser..

außerdem habe ich nicht nach der Rechtschreibung meines Textes gefragt

Update 4:

Und wenn ich die Musikdatei von Wikipedia nehmen? http://de.wikipedia.org/wiki/Auferstanden_aus_Ruin...

7 Antworten

Bewertung
  • Mike M
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn du dir das von der GEMA genhmigen lässt dann darfst du das verwenden (und das bedeutet dass du Gema Gebühren zahlst für die öffentliche Aufführung)

    Die Nationalhymne ist von irgendwem komponiert worden und der oder seine Erben hat die Rechte an der Musik.

    Und dann hat noch jemand den Text dazu gedichtet, dafür gilt das gleiche.

    Und die GEMA hat übrgiens eine Homepage wo das genau erklärt ist. Wenn du bis zu 120.000 Zugriffe auf deiner Website hast dann kostet dich der Spass 36,60 EUR pro Jahr.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wenn Du sich mit soviel Fehler wie hier rein tust, kannst Du sie "verwänden"!

  • nerone
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Natürlich haben die die Rechte daran - an dieser Fassung nämlich

    Ach soo: "Hymde" statt Hymne - und gleich zwei Mal - war auch ein "Flüchtigkeitsfehler"? - und in der Überschrift steht's richtig - nämlich "verfenden"? Lach

  • ?
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Wenn auf Deiner Homepage so viele Rechtschreib- und Grammatikfehler sind, wie in Deiner Frage hier, dann Gute Nacht. Bist Du Joey?

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Gucke mal im Net bei : Urheberrecht.

    Wenn das Video dann Öffentlich wird, müsstest Du dann bezahlen. ( Gema )

  • vor 8 Jahren

    eine einspielung eines bestimmten orchesters ist sicherlich durch die GEMA mit gebühren beauflagt. und sogar an die VG WORT wirst du etwas bezahlen müssen

  • vor 8 Jahren

    Klar darfst Du das . Der Besitzer ist tot

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