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Ist es illegal den Klappentext für Verkaufszwecke zu "klauen" / kopieren?

Ich verkaufe schon seit Längerem im Internet Bücher.Die Tauschseiten fordern meistens , eine Inhaltsangabe zu schreiben,da ich viele Bücher nie gelesen habe , weil ich sie z.b. geschenkt bekomme schreibe ich immer den Klappentext ab.Aber jeder Klappentext ist im Internet zu finden.Ist es dann nicht möglich den Klappentext einfach zu kopieren oder ist das so illegal , wie man z.b ohne fragen nach erlaubnis bilder aus dem netzt zu verkauszwecken zu nutzen?

Wenn ihr was dazu wisst ist es gut , oder wenn ihr eure meinung , eure vermutung sagt.Noch besser wäre aber ein festes Gesetz , damit falls es Probleme damit geben sollte , ich dann "nachweisen" kann dass ich im recht bin.

Hatte mit bildern zu verkaufszwecken sehr schlechte erfahrungen , habe bilder genommen wozu ich die seite ganz genau durchgelesen habe , aber anscheind habe ich da was übersehen oder es war einfach zuuuuu klein gedruckt. Dadurch habe ich probleme bekommen und musste 500 euro zahlen für einen artikel den ich für gerade mal einen euro verkaufen wollte.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Den Klappentext hat jemand anders geschrieben. Der Text ist dessen geistiges Eigentum.

    Nach meinem Verständnis des Urheberrechts kannst du den Text zwar kopieren, aber nicht, um ihn unter deinem Namen zu veröffentlichen oder Geschäfte damit zu machen. Letzteres ist aber der Knackpunkt: du machst Geschäfte damit.

    Ich tät' sagen, das kann dir heftig auf die Füße fallen. Du hast ja mit dem Bilderklau (sorry - ist nun mal so, auch wenn du das nicht gerne hörst) schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Vernunftbegabte Wesen würden die gleiche Dummheit nicht nochmal begehen.

  • Marcel
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    1 quellenangabe hilft nichts, da auch dann KEINE erlaubnis vorliegt, den text zu verwenden!!

    2. ein kurzes schreiben an den verlag kann wahre wunder wirken

    3. von vielen büchern existieren im web inhaltsangaben/beschreibungen. diese kann man selbst mit anderen worten schreiben und hat somit einen "eigenen" text verfasst

  • vor 8 Jahren

    Da der Klappentext öffentlich ist (Ist bei geschlossenem Buch von aussen für jedermann lesbar) nehem ich an das du ihn auch entsprechend verbreiten darfst. Zur sicherheit würde ich ggf. angeben von wo du ihn Kopiert hast (Quellenangabe).

    Grundsätzlich wäre Grundlage das Urheberrechtsgesetz

    Ausserdem sollte meines Wissens nach das UrhG § 12 Abs. 2 geändert oder ergänzt werden, in dem Sinne, dass der Inhalt eines veröffentlichten Werkes ohne Zustimmung des Urhebers öffentlich beschrieben werden darf.

    Und dann such mal nach einem Urteil des BGH in 2010, bezug Perlentaucher. Hier ging es auch um Rezensionen.

  • vor 8 Jahren

    genaue Quellenangabe, mit Namen des Autoren (der den Klappentext geschrieben hat)

    und EINDEUTIG als Zitat und Klappentext kennzeichnen!

    Ergänzung:

    zur Klarstellung:

    den Text darfst du nicht einfach von irgendwoher kopieren, sondern mußt ihn schon "per Hand" selbst schreiben.

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  • reGnau
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Solange der Klappentext mit der Hand abgeschrieben und nicht einfach in einem Stück rüberkopiert ist, sollte das kein Problem sein. Ausserdem halte ich es für irrelevant, wenn einer versucht, aufgrund von einer Anzeige gegen einen Menschen, der einen Klappentext irgendwo einstellt demjenigen zu schaden.

    Wie soll denn sonst etwas verkauft werden, was nicht gelesen wurde? beispielsweise ein Buch? oder wo man eben nur ungefähr die Geschichte noch weiss?

    Also ich bin der Auffassung, dass jemand, der was verkauft, was er privat einstellt und nur für einen Euro verkauft, im Grunde genommen nicht dazu verdonnert werden dürfte, 500 €uro zahlen zu müssen, denn das wäre ne echte Schweinerei. Vor allen Dingen frage ich mich gerade, wem dadurch eigentlich ein Schaden entstehen soll, denn: Der Klappentext wurde vom Verlag bezahlt, der den Klappentext in Auftrag gegeben hat. Ich als Endverbraucher habe durch den Kauf eines Buches im Grunde genommen den Klappentext mit dem Buch bezahlt und habe eben auch das Recht dadurch, bei einem Verkauf des Buches (jedenfalls sehe ich das so, denn das macht ja auch der Buchhändler so, der das Buch im Auftrag des Verlages bezahlt!) den Klappentext entsprechend als Werbung für das Buch zu nutzen. Bei einigen Anbietern werden die Klappentexte sowieso dazu angeboten, sobald er irgendwo bekannt ist, deswegen verstehe ich nämlich nicht, warum es Leute gibt, die deswegen einen solchen Aufriss machen.

    Zumal ich der Auffassung bin, dass egal ob man den Text nun fehlerfrei oder nicht abschreibt, man dafür eigentlich nicht ne Strafe zahlen sollte. Und davon mal abgesehen: Wer sowas fordert, der tickt meiner Auffassung nach nicht richtig und schadet sich im Endeffekt selbst, denn damit könnte es ja durchaus passieren, dass derjenige, der das verkauft dann eben seinerseits die Story über denjenigen der ihm da diese 500 Euro abnehmen will mit Namen desjenigen veröffentlichen könnte... insofern: Wer sich selbst schaden will, der muss dann eben solche Böcke schießen.

    Wenn Du allerdings hingehen willst, und beispielsweise ein Foto aus dem Netz ziehst, wo definitiv das Bild bloss reingestellt wurde und du das als Foto in einem Rahmen beispielsweise ausgedruckt verkaufen willst und der Inhaber der Bildlizenz gibt dir dazu aber nicht die Zusage, dann wirst du wohl oder Übel die Strafe von 500 € zahlen müssen und wirst womöglich eben dazu aufgefordert werden, alle Fotos, die Du ausgedruckt hattest eben auch zu vernichten. Derjenige, der das Bild eingestellt hat ins Netz, wollte dann nämlich nicht, dass ein anderer mit seinem Bild Geld verdient. Das ist der kleine aber feine Unterschied. Ich würde nämlich auch niemals die Zustimmung dazu geben, dass einer meine Fotos aus dem Netz ausdruckt und irgendwo verkauft oder zu Werbezwecken nutzt, denn ich finde, dass das nicht OK ist.

    P.S.: Das finde ich sollte im Grunde genommen bei Webseiten gelten, wo Menschen sich als User beteiligen und eben diese ihre Seiten auch Privat, aber nicht beruflich nutzen. Ich finde nämlich nicht, dass jemand einfach ein Privatbild auf einer Website klauen und dann zig mal ausdrucken dürfen sollte, um selber Geld damit zu verdienen, weil damit nämlich meine Persönlichkeitsrechte und auch meine Rechte am eigenen Bild definitiv verletzt werden würden. Zumal wenn jemand mit meinem Selbstfotografierten Bild womöglich Geld verdienen würde (und das nicht zu knapp!), wo ich dann selber leer ausgehen würde? Nö.

    Ich poste inzwischen kaum noch Bilder irgendwo, weil ich nämlich nicht möchte, dass auch nur irgendeiner mit meinen Bildern seinen Lebensunterhalt verdient. Das geht gar nicht. Diese Diskussion führe ich nämlich seit meinem Rauswurf aus Wiki, wo ich auch mal ein wirklich schönes Foto von meinem Pferd gepostet hatte und genau DIESE Diskussion aufkam.

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