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Wenn man heiratet und aus zwei unterschiedlichen Staaten kommt..?

Wenn man heiratet und aus zwei unterschiedlichen Staaten kommt. Wie funktioniert das dann mit der Staatsbürgerschaft?

Nehmen wir mal an ein Deutscher heiratet eine Chinesin.

Haben dann

- die beiden beide Staatsbürgerschaften?

- beide müssen sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden?

oder

- einer kann zwei Staatsbürgerschaften haben, die andere Person aber nur eine?

Was davon ist zutreffend? Vielen Dank für die Antworten schon mal ;)

Update:

Ah ok ich verstehe und wie wäre das ganze im Bezug auf Aufenthaltsgenehmigungen?

5 Antworten

Bewertung
  • Zac Z
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Jeder behält die Staatsbürgerschaft, die er vorher schon hatte.

    In deinem Fall bleibt der Deutsche ein (nur) Deutscher, die Chinesin bleibt (nur) Chinesin.

    Es ist ja nicht so, dass eine Ehegemeinschaft eine Staatsbürgerschaft hätte, sondern eben nur Einzelpersonen.

    Gruß,

    Zac

    PS: Einfacher wird es i.d.R. mit Aufenthaltserlaubnissen, etc.

    Soweit ich weiß, hat der nicht-deutsche Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers automatisch* eine Aufenthaltsgenehmigung.

    * Ich bin nicht sicher, ob das ganz automatisch geht, aber wenn nicht ist es zumindest sehr einfach für den ausländischen Partner, die Genehmigung zu bekommen

  • vor 8 Jahren

    Durch eine Heirat ändert sich nicht die Staatsbürgerschaft. Nur wer eine Änderung will, kann diese beantragen.

  • vor 8 Jahren

    Nehmen wir mal an ein Deutscher heiratet eine Chinesin.

    dann behalten beide ihre staatsbuergerschaft

    auch ihre konfession zb katholik heiratet

    protestantin

    dann sind sie nach der eheschliessung noch mitglied ihrer gemeinschaften

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft will, muss sie sie beantragen. Die Ehe allein bewirkt das nicht, sie kann im bürokratischen Prozess aber hilfreich sein. So oder so sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, die je nach Heimatland der "Chinesin" unterschiedlich sind.

    P.S.: Aufenthaltsgenehmigungen werden natürlich erteilt, wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist, müssen aber gegebenenfalls in gewissen Abständen erneuert werden. Zudem hat es da in den letzten Jahren diverse Erleichterungen gegeben, speziell für EU-Bürger.

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  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    ne, ne, weder noch....jeder behält seine staatsbürgerschaft, wenn das so einfach wäre seine staatsbürgerschaft zu wechseln, dann hätte ich schon längst die thailändische angenommen.

    du kannst es dir nicht aussuchen!

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