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Darf jemand per Mail über eine Person eine Untersuchungsakte der Polizei verbreiten?

Per Email ist das passiert.Der Annwalt sagt, dagegen kann man nichts machen, weiß jemand mehr?

Update:

Präziser kann ich das leider nicht beantworten in diesem Forum. Nur so viel: Ein Untersuchungsbericht ist per Mail an jemanden anderen geschickt worden, eine Firma, und es ist noch unklar, ob dieser Untersuchungsbericht auch an andere Personen oder Firmen verteilt wurde. Diese Mail ist genau von dem Strafantragsteller verschickt worden mit dem Untersuchungsbericht, wobei (noch)nicht bewiesen worden ist, ob der Angeklagte überhaupt sich schuldig gemacht hat. Es geht mir aber ausschließlich um die (unerlaubte) Verbreitung und was man tun kann, weil de Anwalt die Auskunft gab, da könne man nichts machen...

Update 2:

Noch eine Frage: Sollte man denjenigen, der diese Untersuchungsberichte verbreitet hat, anzeigen?

VelenDank für Eure Anworten

Update 3:

Danke für die vielen guten Antworten, es die Bestätigung für mich bzw. für den Rat suchenden....

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Das ist ein Verstoß gegen Artikel 10 des Grundgesetzes und dieser Anwalt sollte

    angezeigt werden . Der hat seine Juraabschluss sicherlich nur mit viel Glück gemacht.

    Niemand darf sollche privaten Daten weiter geben . Das ist auch noch ein weiterer

    Verstoß gegen das Datenschutzgesetz

    Artikel 10

    (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

    (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgese...

  • vor 8 Jahren

    Bestimmt nur über sichere Datenwege und an Personen die berechtigt sind die Akte zu lesen.

    So einfach darf niemand persönliche Daten zur Belustigung und Kenntnisnahme aller weiterleiten und zugänglich machen. - Datenschutz -

    Dieser Anwalt ist unglaubwürdig. Ich würde den Vorgang der Anwaltskammer vorlegen. Ohne Bescheid zu sagen oder zu drohen! Sonst kann noch etwas verschleiert/vertuscht werden.

  • Marita
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Hallo, BIBI !

    Machen kann man immer was. Vorausgesetzt, man ist tatsächlich

    interessiert, den Anderen zu helfen.

    Suche Dir einen kompetenten Anwalt, Der auf diesem Gebiet wirklich

    Ahnung hat.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg ! Gruß, Marita.

    Quelle(n): Meine Erfahrungen, Die das Leben schreibt! Gruß, Marita.
  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Selbst wer Wahrheiten über einen Dritten verbreitet, kann nach dem Gesetz Probleme bekommen, wenn diese Verbreitungen ihm zum Nachteil gereichen .

    @Fragesteller: Um eine Anzeige oder Strafanzeige zu machen, braucht man keinen Rechtsanwalt!

    Herr oder Herrin eines Strafverfahrens oder ob es überhaupt eines wird, ist und bleibt ein Staatsanwalt.

    Und glaube doch bitte nicht, dass Rechtsanwälte die Götter in Rechtsangelegenheiten sind. Manche sind davon weit entfernt und sind oft die Briefmarke auf dem Couvert nicht wert in dem sie ihre Rechnungen verschicken.

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  • vor 8 Jahren

    Nein. Das darf niemand, weil er damit gegen Deine Persönlichkeitsrechte verstößt. Die Schwierigkeit besteht darin, herauszufinden, wer der Täter ist und wie er überhaupt in den Besitz der Akte kam.

  • vor 8 Jahren

    Da Du nicht präzise fragst, ist auch keine genaue Antwort möglich.

    Grundsätzlich nur so viel: Nicht, wenn es gegen den Datenschutz verstößt!

  • Marcel
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    wenns der anwalt schon sagt, was sollen wir da erst antworten?

    selbst wenn hier ein anwalt antwortet, wird er dasselbe antworten!

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