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Vermieter legt Kosten ehemaliger Mieter auf aktuelle Hausgemeinschaft um! HILFE!?

Hallo ihr Lieben.

Sind in einem Jahr (2012) intern in unserem Haus umgezogen (2 Personen). Zuerst in eine 65 m² Whg (Januar-Oktober)dann, aufgrund Schwangerschaft ins EG (82m²) haben jetzt eine Horror-Nebenkostenabrechnung erhalten!

89,15€ für die kleine Wohnung, UND 329,37€(!!!!) für die Neue Wohnung, in der vorher eine Familie mit 4 Kindern gewohnt hat!(Für Oktober-aktuell)

Im letzten Jahr sind mehrere Mieter ein-und ausgezogen, eine Wohnung steht leer, viele Mieter haben ihre Mieten am Ende nicht mehr bezahlt!

Haben das Gefühl und sind uns schon zu 99% sicher, dass unser Vermieter dieKosten der ausgezogenen Mieter nun auf uns in der aktuellen Hausgemeinschaft (17 Personen und 8 Wohnungen) abwälzt. DARF ER DAS SO!?

Kann mir jemand Klauseln nennen in denen ausdrücklich steht dass es sich hier um Betrug handelt?? Sind gerade dabei mit der Hausgemeinschaft ein Schreiben aufzusetzen...

Help...

Und... Danke im voraus! ...

7 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, laut einem Urteil des BGH darf er das nicht:

    http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Leerstand.htm

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Nein, das darf er nicht. Prüft die Nebenkostenabrechnung genau, und wenn ihr das ohne Hilfe nicht schafft, dann zieht Hilfe hinzu.

  • Sandra
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    an deiner Stelle würde ich umgehend zum örtlichen Mieterverein gehen. Nimm deinen Mietvertag mit und die Nebenkostenabrechnung. Werde dort Mitglied und lass dich beraten. Die meisten Vermieter rechnen Positionen ab, die sie nicht abrechnen dürfen. Alleine die Klauseln werden dir da nichts nützen. Der Mieterverein schaut sich erstmal deinen Mietvertrag an um zu sehen, was der Vermieter laut Vertrag überhaupt abrechnen darf. Aus meiner Erfahrung stehen zudem in nahezu jeder Abrechnung mehrere Positionen drin, die nicht berechnet werden dürfen oder falsch berechnet werden. Das sind jedoch meist welche, die du als Laie auf den ersten Blick gar nicht im Verdacht hast, dh bei dir werden wahrscheinlich noch mehr Positionen nicht in Ordnung sein. Wenn der Mieterverein alles geprüft hat, kannst du entscheiden ob die an deinen Vermieter schreiben sollen oder du das selber tun willst ( mit Hinweis darauf das du es beim Mieterverein hast prüfen lassen). Dann hast du bei der nächsten Abrechnung meist Ruhe, weil der Vermieter aufpasst was er dir in Rechnung stellt. Mit selber zitierten Klauseln kommst du meist nicht weiter, besser ist das die Abrechnung genau überprüft wird und genau aufgelistet ist, was du wirklich zu bezahlen hast. Das alles kannst du als Laie gar nicht, das schaffen meist nicht einmal die privaten Anwälte, der Mieterverein ist einfach vom Fach, die machen nichts anderes und kennen sich bestens mit den neusten Rechtsprechung im Mietrecht aus.

  • vor 8 Jahren

    Nein, du musst nur für deine Kosten aufkommen. Leerstand und auflaufende Kosten sind eindeutig das Problem des Vermieters.

    Du hast Anspruch auf Einblick und Kopie der Orginalrechnungen. Lasse dir die geben und schaue nach, wo was nicht stimmen kann. Evtl. kann auch der Mieterverein (bei der Nachzahlung lohnt sich die Mitgliedschaft) helfen.

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  • vor 8 Jahren

    Schön ruhig bleiben. Der Mieter hat 12 Monate nach Zustellung der Abrechnung Zeit Einwände vorzutragen. Zunächst sollte der Mietvertrag durchgelesen werden. Vor allem der Punkt bei Betriebskosten und deren Verteilung. Steht dort über die Verteilung nichts, ist § 556a BGB anzuwenden. Das bedeutet, dass nach Wohnfläche und nicht nach Personen abzurechnen ist.

    Leerstände gehen zu Lasten des Vermieters.

    Natürlich darf der VM nur die Kosten auf den jeweiligen Mieter umlegen, die tatsächlich anteilig entstanden sind.

    Der Mieter soll sich die Belege zeigen oder zuschicken lassen. Auf Kopien hat der Mieter i.d.R. keinen Anspruch und muss ggf. die Kosten dafür übernehmen.

    PS. Sind keine Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart, muss man auch keine bezahlen!

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter und Sachverständiger für Betriebskosten
  • Hans
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Hallo

    Bei neu einzug kann der Vermieter,die Miete um 44 % erhöhen.Ist der Neueste Stand.Kommt aber von Gemeinde,Gemeinde darauf an.Glaube 12 % Leipzig ist das wenigste.Ist ja ein neuer Vertrag,also gilt das.Ich habe die Gesetze nicht gemacht.

    Da werden noch einginge eine Überraschung erleben.

    Nachtrag

    Glaubt wieder mal die hälfte nicht.Ihr werdet es aber merken.

    Bei Altverträgen gehen aber nur 3 %.

    r

  • vor 8 Jahren

    Er kann für die verschiedenen Wohnungen nur den Zeitraum berechnen, in denen ihr sie genutzt habt. Ich hoffe, ihr habt die Heizungen etc.abgelesen und im Übergabeprotokoll vermerkt. Sonst wird es schwierig.

    Frühere Kosten von Mietern, die ausgezogen und nicht bezahlt haben, kann er natürlich nicht auf euch umwälzen, das fällt unter seinen Verlust.

    Kosten für Hausmeister etc. müssen weiterhin durch die Anzahl der Wohnungen geteilt werden und er trägt diese für die nicht vermieteten Wohnungen selbst. Er kann nicht plötzlich nach den vermieteten Wohnungen abrechnen. Wenn es 17 Wohnungen sind, dann geht es auch durch 17 und nicht durch 8.

    Wenn ihr Zweifel habt, dann wendet euch an den Mieterverein. Der macht das zwar auch nicht kostenlos, aber so wie eure Situation ist, lohnt sich dort eine Mitgliedschaft auf jeden Fall.

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