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Wer streut und räumt die Radwege zwischen den Ortschaften? s.D.?
Strassen zwischen den Ortschaften räumt ja entweder der komunale Winterdienst oder wenn es eine Bundesstrasse ist, streut der entsprechende Winterdienst.
Was ist aber mit den Radfahrern, wer streut deren Verkehrsweg, oder sollen die bei den eh schon gefährlichen Verhältnissen auf der Strasse fahren oder sogar auf der Bundesstrasse (dürfen die das überhaupt)?
Was ist zu tun, wenn niemand den Radweg zwischen den Ortschaften räumt und streut?
Wer haftet dann bei Unfällen mit Sach- oder noch schlimmer mit Personenschaden?
@funship: Wenn ich meinen Gehweg vor dem Haus nicht streue und es passiert was, dann bin ich haftbar und nicht der dem was passiert ist. Nicht mit dem Fahrrad fahren hieße laufen. Das wären dann 2 Stunden Fußweg zur Arbeit und 2 Stunden wieder zurück. Ausweichen auf die Straße ist noch gefährlicher, denn es ist eine Bundesstrasse mit z.T. Auffahrten mit Beschleunigungsstreifen wie bei der Autobahn.
@ascalon: Kannst du den Link zum Urteil einstellen? Danke
5 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
Verantwortlich wäre in der Regel der Eigentümer oder der Baulastträger. Wer das für die Straße zwischen den Ortschaften ist, kommt auf die Straße an.
Was den Gehweg vor dem Haus angeht: für den gibt es eine Ausnahmeregelung, mit der die Gemeinde (die eigentlich die Verkehrssicherungspflicht hätte) die Räumpflicht auf die Besitzer der Grundstücke umlegen kann (was sie auch regelmäßig tut), und die Besitzer können (im Falle von Mietwohnungen) das auch wieder an die Mieter weiterreichen.
Zurück zu den Radwegen: da Radwege nur bei einer besonderen örtlichen Gefahrenlage als benutzungspflichtig beschildert werden dürfen (...schön wär's...), müssen diese natürlich im Winter auch geräumt und gestreut werden. Sollten sie nicht geräumt/gestreut (sprich von Schnee und Eis befreit) sein, darfst Du als Radfahrer selbstverständlich auf die Fahrbahn ausweichen. Ob das jetzt eine Ortsverbindundsstraße oder eine Bundesstraße ist, spielt zunächst mal exakt gar keine Rolle - relevant ist nur, ob diese Straße mit dem bekannten blauen Schild ( http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe ) als Kraftfahrstraße ausgeschildert ist (oder eventuell noch, on diese Straße für Radfahrer gesperrt ist - Zeichen 254 ).
Wenn es Dich dann auf dem nicht geräumten Radweg auf die Fresse haut, kannst Du versuchen, den Baulastträger in Regress zu nehmen - der (bzw. dessen Anwält) wird Dir aber wahrscheinlich, mit dem Hinweis, daß Du ja schließlich auf die Fahrbahn hättest ausweichen können, was husten.
- ascalon2607Lv 7vor 8 Jahren
Lt BGH-Urteil vom 24.10.1994 (AZRIII 60/94) besteht für Geh- und Radwege auÃerhalb geschlossener Ortschaften keine regelmäÃige Räum- und Streupflicht.
- whyskyhighLv 7vor 8 Jahren
die radwege gehoeren zb zur bundessstrasse oder zur landstrasse
allerdings gibt es ausserhalb von ortschaften dafuer keine raeumpflicht auch nicht fuer die gehwege
- Anonymvor 8 Jahren
Es ist ganz einfach nicht sinnvoll möglich, im Winter auch sämtliche Radwege zu räumen. Als Radfahrer muss man gegebenenfalls auf die StraÃe ausweichen, wenn der Radweg nicht passierbar ist. In vielen Fällen wird es die sinnvollste Lösung sein, bei Schnee und Eis nicht mit dem Fahrrad zu fahren.
Bei Unfällen haftet der Verursacher.
Nachtrag: Das ist ja gut und schön. Vor deinem Haus bist du verpflichtet zu räumen. Die Gemeinde ist aber nicht verpflichtet, sämtliche Radwege zu räumen, also haftet sie auch nicht, wenn du dich da langmachst. Gerüchtweise soll es ja auch sowas wie Busse geben, und falls es keine gibt: Tut mir leid, dann hast du eben Pech gehabt und musst zwei Stunden zu Fuà laufen.
Es ist ja nicht so, dass ich dir die winterliche Radelei nicht gönnen würde - ich sag' nur, wie es ist. Du hast keinen Rechtsanspruch auf jederzeit freie Fahrt, und wenn du's unbedingt riskieren willst, dann tust du das auf eigene Verantwortung.
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- NonameLv 6vor 8 Jahren
Ein Radweg muss grundsätzlich NUR dann benutzt werden, wenn folgende 3 Bedingungen ALLESAMT erfüllt sind, also nicht nur 1 oder 2, sondern ALLE DREI:
1) Beschilderung mit Zeichen 237,240,241 (blaues Schild mit weiÃem Radfahrersymbol drauf)
2) Der Radweg verläuft "straÃenbegleitend"
3) Die Benutzung des Radweges ist "zumutbar"
Sonst ist Benutzung IMMER eine rein freiwillige Sache. Der Radfahrer darf dann zwischen Fahrbahn und Radweg wählen, wie er gerade lustig ist.
Wenn die Fahrbahn geräumt ist und der Radweg mit einer dicken Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, dann ist die Benutzung natürlich nicht "zumutbar" und daher entfällt die Pflicht, den Radweg zu benutzen.
Zur Räumung: Dafür ist die Behörde zuständig, die für die StraÃe zuständig ist. Ein Radweg ist genauso Bestandteil einer StraÃe wie die Fahrbahn, der Seitensteifen oder der Grünstreifen. Kommunen übertragen ihre Räumpflicht für Geh- und Radwege häufig an die Anrainer.