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Kfz-Versicherung über Jahre falsch berechnet // Verjährungsfrist?
Eine Kfz-Versicherung hat seit 2001 den Vertrag mit den Daten des vorigen Kfz (welches viel teurer war), trotz richtiger Datenübermittlung für das neue Kfz (welches viel günstiger ist) berechnet und als Beitragssatz in Rechnung gestellt. Versicherung gibt den Fehler zu, will aber nur rückwirkend bis 2009 plus 1 Jahr Kulanz die zuvielgezahlten Beiträge rückerstatten. Angeblich aufgrund noch nicht näher definierten Verjährungsfristen.
Kann dem so sein? Welche Rechte bestehen hier?
5 Antworten
- kapovazLv 6vor 8 JahrenBeste Antwort
verjährungsfrist 3 jahre
mit 1 jahr kulanz haste doch noch glück
bloß
wie blöd kann man denn sein wenn man 11 jahre lang seine rechnungen nicht kontrolliert
- SeppLv 5vor 8 Jahren
Ich würd mal Sagen du kannst froh sein das du das bekommst.
Wenn dir in 12 Jahren nicht Aufgefallen ist das es viel zu teuer ist.
Man sollte jedes Jahr seine Versicherungen,Strom,Gas und Telefonkosten vergleichen
- Anonymvor 8 Jahren
Die Verjährungsfristen sind sehr wohl definiert, du findest sie im BGB. Das Angebot der Versicherung basiert genau auf den gesetzlichen Grundlagen.
Es ist nun mal auch deine Pflicht, dich um dein Zeug zu kümmern. Dazu hast du drei Jahre plus den Rest von dem Jahr, in dem ein Anspruch entstanden ist, Zeit - das muss reichen. Im Interesse der Rechtssicherheit kann man olle Kamellen nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag aufwärmen.
- erjottLv 5vor 8 Jahren
ICH habe mal in einem Streit mit einer Versicherung erwähnt, die
"Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn"
um Hilfe zu bitten, da wurde das Entgegenkommen der Vers. gleich viel größer.
Allerdings könnte der Schuss auch nach hinten losgehen. In deinem Fall würde ich erstmal bei der BaFin erstmal mündlich anfragen, wie sie einen solchen Fall beurteilen w ü r d e n. Wenn die dann von rechtlichen Grundlagen und abgelaufenen Fristen ausgehen, ist das Angebot der Versicherung vielleicht doch nicht so schlecht. Auf jeden Fall würde ICH nach der kompletten Abwicklung des Vorganges einen Versicherungswechsel ins Auge fassen, die Kündigung damit begründen und an die Geschäftsführung senden. Eine nachträgliche Info an die BaFin bliebe mir dann immer noch (rückgängig machen können die die Erstattung ja nicht mehr )
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- vor 4 Jahren
Noch vor wenigen Monate hätte ich gesagt: Weil Männer berechnender sind als Frauen. Inzwischen bin ich mir da gar nicht mehr sicher........... Hm...... Bist Du ganz sicher, dass in Deiner Frage kein grundlegender Fehler liegt?