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Auszugstermin verzögert sich. Wie mit Käufer umgehen?? welche rechtlichen Schritte?

Hallo Community,

ich habe meine Wohnung verkauft mit der Klausel dass ich bis 01.02.2013 ausziehe und die Wohnung räume. Ich habe eine neue Wohnung erstanden - nun das Problem: Die neue Wohnung ist erst ab 01.03.2013 beziehbar weil Probleme bei der Sanierung entsatnden sind.. Mein Vorschlag war nun den neuen Käufern meiner Wohnung für die vier Wochen die ich noch bleiben müsste Miete zu zahlen. Die neuen Käufer lehnten den Vorschlag vehement ab. Ich habe große Sorge nun zweimal umziehen zu müssen bzw. auf der Straße zu landen. Bin aus München. Welche Schritte können die neuen Käufer gegen mich einleiten??????? Im Kaufvertrag wurde keine Straf oder Verzugsklausel festgehalten.

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Er könnte Zwangsräumung (auf Deine Kosten) durchführen lassen.

    Du hast freiwillig verkauft.

  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Du mußt dir für die Zeit vom 01.02. bis 01.03. eine zeitweise Unterkunft suchen.

    Du kannst aber demjenigen, der für die Verzögerung bei deiner neuen Wohnung verantwortlich ist,

    die Unkosten in Rechnung stellen.

  • Raik
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    wenn Du einfach in der Wohnung bleibst werden die Käufer in der kurzen Zeit sicher keine Räumung durchbekommen. Aber Du musst dann für alle Kosten aufkommen (Hotel, Einlagerung) die den neuen Eigentümern entstehen. Das kann mächtig teuer werden.

    Besser also, Du organisierst das für Dich so günstig wie möglich und räumst die Wohnung rechtzeitig. Vielleicht kannst Du wenigstens schon ein Zimmer Deiner neuen Wohnung nutzbar bekommen?

  • vor 8 Jahren

    ab 01.02.2013 hat deine wohnung einen neuen eigentümer.

    wo du bleibst soll ihm egal sein du must raus

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  • vor 8 Jahren

    Die Käufer müssen die Kosten die ihnen durch die Verzögerung entstanden auflisten und als Schadensersatz gegen den Verkäufer geltend machen.

    Dies kann mitunter teurer werden, als für 4 Wochen Möbel unterstellen und in einer Ferienwohnung zu wohnen.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 8 Jahren

    Ein Verfahren, dich rauszusetzen dauert länger als ein Monat, nur würde ich es an deiner Stelle nicht drauf ankommen lassen, da du die gesamten Kosten zutragen hättest.

    Lager deine Sachen für einen Monat ein und nimm dir irgendwo ein Zimmer.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Halt dich an den geschlossenen Vertrag. Frag zur Not bei der Umzugsfirma, die du beauftragen willst nach einer Lagermöglichkeit für deinen Hausrat und schlüpfe den Monat bei Verwandten/Bekannten unter. Für den Hausrat gäbe es auch die Möglichkeit des privaten Mietlagers(Beispiel im Quelllink.)

  • vor 8 Jahren

    Einfach mal mit den Käufern zusammensetzen, evtl. haben die keine Eile.

    Bedenken musst Du hier auch, dass die ja in einer ähnlichen Situation sein können und pünktlich

    in die Wohnung rein müssen.

    Ansonsten würde ich einfach mal für 4 Wochen meine Siebensachen bei Freunden unterstellen und mir

    ein billiges Zimmer suchen oder evtl. bei den Verwandten auf dem Sofa übernachten.

    Schließlich ist die Zeit ja absehbar und dafür sollte man Verständnis aufbringen.

    Vielleicht kannst Du sogar im Keller der alten Wohnung geduldet Sachen einstellen...

    Wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück und das alles gut ausgeht.

  • .
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    frage den antwalt oder notar deines vertrauens.

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