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Wer kann mir die eidesstaatliche Versicherung richtig erklären?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Die Versicherung an Eides statt oder eidesstattliche Versicherung ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Eidesstattliche_Versi...

  • vor 8 Jahren

    hier kannst du alles genau nachlesen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides...

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    ich bin erschüttert, was hier geschrieben wird und das man auf Links verweist.... es ist traurig, das einige User hier vergessen, das nicht jeder dem Juristendeutsch gewachsen ist...

    @fragesteller ich werde dir mal versuchen als Anwaltsgehilfin mit meinen eigenen Worten die eidesstattliche Versicherung" zu erklären...

    eine "eidestattliche Versicherung" auch = EV (abgekürzt) oder in unserer Umgangssprache "3 Finger heben" genannt ist eine Möglichkeit von einem Gläubiger beantragt zu werden, wenn er von einem Schuldner noch eine Geldforderung nebst Zinsen und Vollstreckungskosten zu bekommen sofern der Schuldner überhaupt Geld hat um diese Forderungen zu zahlen (viele Schuldner zahlen lieber bevor sie die EV abgeben)....

    eine EV kann nur mit einem rechtskräfitigen Titel beantragt werden zb. Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil oder sogar einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss....

    wenn man solch einen vollstreckbaren Titel hat, kann ein Gläubiger beim Schuldner via Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung betreiben um die Kosten die man schuldet reinzuholen... ist man zahlungsunfähig, hat ein Gläubiger die Möglichkeit die EV zu beantragen. dieses kann beim Gericht erfolgen oder sogar über einen tätigen Gerichtsvollzieher der bereits schon mehrfach bei einem Schuldner vor Ort war und die Zwangsvollstrechung fruchtlos verlief....

    mit einer sogenannten EV zeigt der Schuldner an eide statt an, das er keinerlei Vermögen hat... zb. in Geld, Gemälde, Schmuck ect... der Schuldner fühlt dann einige Formulare aus und gibt somit mit Unterschrift seine EV ab und zeigt an er ist nicht vermögend und somit nicht zahlungsfähig...

    eine EV ist kostenpfichtig und darf bzw. muss alle 3 Jahre abgegeben werden bzw. ein Gläubiger kann diese EV alle 3 Jahre verlangen, da er ja seine Schuld getilgt haben möchte... ein rechtskräftiger Titel ist 30 Jahre gültig und innerhalb dieser Zeit hat der Gläubiger sein Recht tätig zu werden.... natürlich kommen Kosten für solche Verfahren und die Zinsen auf die Hauptforderung des Schuldners hinzu und die Forderung die er zu bezahlen hat erhöht sich...

    eine EV-Abgabe ist eine negative Abgabe einer zahlungsunfähigkeit und wird in der Schufa als Negativeintrag hinterlegt....

    wichtig ist: um eine EV beantragen zu können benötigst du aber einen rechtskräftigen Titel.... sobald du diesen hast und einen Gerichtsvollzieher beauftragst oder Anwalt, läuft dieses Verfahren von Amts wegen und du mußt dich um nichts kümmern außer die entsprechenden Kosten für solhe Verfahren verauslagen...

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  • vor 8 Jahren

    Es heißt "eidesstattliche Versicherung". Man sagt unter Eid aus, dass man nur genanntes oder gar kein Vermögen besitzt. Sollte man hier lügen, hätte dies strafrechtliche Konsequenzen / Gefängnis zur Folge. Man trifft diese Aussage "an Eides Statt", also unter Eid.

  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    eine "eidesstaatliche" Versicherung gibt es nicht.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das Beste ist, dass eine "Eidesstattliche Versicherung" nicht von einem Gerichtsvollzieher abgenommen werden darf, wie es aber tagtäglich geschieht. Denn die Abnahme der "Versicherung an Eides statt" unterliegt durch die Gewaltenteilung (Legislative, Judikative und Exekutive) alleine dem Richtervorbehalt.

    Damit sind alle in der BRD, abgenommen durch Gerichtsvollzieher, eidesstattliche Versicherungen null und nichtig.

    Das zur allgemeinen Info.

    Quelle(n): Nachlesbar in der ZPO
  • vor 8 Jahren

    @Klabesch:

    Natürlich gibt es eine eidesstattliche Versicherung. Bei der musst du dein Vermögen offenlegen und deine Zahlungsunfähigkeit bestätigen.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Sehe dir unser Grundgesetz an .

    Der Amtseid steht unter Artikel 56

    Wenn du es liest ahnst du welchen Wert es für wen .

    -

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