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Warum hat sich der Frankfurter Auschwitz-Prozess derart verspätet?

Ich sehe mir gerade einige Dokumentationen darüber an, und bin ehrlich erstaunt darüber, das die NS-Verbrecher erst knapp 20 Jahre danach zur Rechenschaft gezogen werden. Ich fand bisher nur vage andeutungen wie beispielsweise "Die Angst vor der Vergangenheit" und "Die Deutschen" wollten davon nichts wissen.

Nun bin ich aber ehrlich interessiert an dem wahren Grund, gibt es den, kennt den einer, gibt es den überhaupt?

Mit freundlichen Grüßen

2 Antworten

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  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Die bundesdeutsche Aufarbeitung der NS-Verbrechen durch die Justiz begann erst 1950 mit dem Gesetz Nr. 13 des Rats der Hohen Kommissare, welches die Einschränkungen in der Verfolgung von NS-Verbrechern durch die Bundesrepublik aufhob. Zunächst wurden nur Verbrechen verhandelt, die von Deutschen an Deutschen begangen worden waren. Bis zum Jahre 1952 wurden 5.678 Angeklagte rechtskräftig verurteilt. Nach dieser anfänglichen Welle von Verfahren nahm die Anzahl der Verfahren von 44 im Jahre 1954 auf fast die Hälfte im Jahre 1956 ab.

    Eine Wende brachten die aus Russland heimkehrenden Kriegsgefangenen. Die Entschädigungsverfahren brachten neue Beweise ans Licht. Zudem erkannte man, dass eine große Anzahl von Verbrechen ungesühnt geblieben war und die Täter sich in der deutschen Bevölkerung frei bewegten.

    Aus dem Bedürfnis heraus, die Strafverfolgung der noch unbehelligten Täter zu koordinieren, wurde 1958 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg gegründet. Ihre Aufgabe war es zu Beginn, nationalsozialistische Tötungsverbrechen an Zivilpersonen außerhalb des Bundesgebietes zu recherchieren. Es handelte sich dabei um Verbrechen, die außerhalb der eigentlichen Kriegshandlungen stattgefunden hatten, also in Konzentrationslagern oder Ghettos, außerdem die von den so genannten Einsatzgruppen begangenen Massentötungsdelikte.

    Die Zentrale Stelle setzte vor dem förmlichen Ermittlungsverfahren an. Sie sammelte und sortierte einschlägige Unterlagen und stellte den Verbleib der Täter fest, noch bevor ein Verfahren eröffnet war. Sollte es zum Verfahren kommen, so musste die Zentrale Stelle die Ermittlungen an die jeweilige Staatsanwaltschaft des Wohnortes des Täters abgeben, da sie selbst keine Anklage erheben konnte. Darüber hinaus sammelte sie alle in ihren Verfahren gewonnenen Erkenntnisse in Form von Vernehmungsprotokollen und Dokumenten, um so bei folgenden Prozessen Doppelungen auszuschließen.

    Mehr unter:

  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das frage ich mich allerdings auch!

    Ich vermute, in den ersten Jahren nach dem Krieg war die Justiz noch Nazi-verseucht und da eine Krähe der anderen nicht ....

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