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kind lebt zeitweise beim vater. Muss ich das aufenthaltsbestimmungsrecht abgeben?
Hallo,
meine Tochter (5) lebt jetzt erst mal für ein Jahr bei Ihrem Erzeuger, meinem ex-Freund. Ich sehe es als Rollentausch, damit auch er das kind im Alltag erlebt. Und nicht nur immer einen Abriss alle zwei wochen für einige stunden.
Er möchte nun das ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht abgebe. Zu den gründen kann ich nichts sagen, da ich von Ihm keine plausible Erklärung bekomme.
Als Hintergrund möchte ich anmerken das wir beide ein bzw zwei Jahre nach der Geburt unserer Tochter jeweils neue Familien gegründet haben. Mein Partner und ich haben nur "meine" Tochter und mein Ex hat nun zwei Töchter (erste ehe seiner frau) und mit seiner frau zwei Zwillings-söhne. Wir haben beide das Sorgerecht.
Mir ist unwohl dabei das ich nun dieses Recht aufgeben soll. Ich würde ihm eher ein Beteiligungsrecht einräumen. Ich hoffe ihr könnt mir eventuell helfen.
Danke.
9 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
Du überlässt dein Kind ein ganzes Jahr lang einem Menschen, dem du nicht einmal Vaterqualitäten zugestehst, sondern nur als "Erzeuger" siehst? Du verzichtest ein ganzes Jahr darauf, an dem Leben deines Kindes teilzuhaben und Bezugsperson und Mutter zu sein? Wie grausam und kalt ist das denn? Weißt du, welchen enormen Entwicklungssprung Kinder zwischen dem fünften und sechsten Lebensjahr durchmachen? Weißt du, wie furchtbar das für die Kleine ist, wenn sie dann, kurz vor der Einschulung zurück zu Dir und alle sozialen Kontakte, die sich in diesem Alter bilden, hinter sich lassen muss? Du bist ihr bis dahin doch vollkommen entfremdet! Was du "Rollentausch" nennst, ist in Wirklichkeit etwas, was ich hier nicht näher benennen möchte.
Man hat den Eindruck, dass du nicht von deinem Kind, sondern von deinem Besitz redest und dass es dir bei dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nur darum geht, deinem Ex gegenüber jetzt und in Zukunft ausspielen zu können, wo sich dieser Besitz gerade befinden darf. Das Kind bleibt dabei auf der Strecke. Die Gefühle des Kindes bleiben bei Deinen Überlegungen völlig außen vor. Sie werden von dir erst gar nicht einkalkuliert.
Eine Mutter, die ihr Kind liebt, würde weder ihr Kind hergeben, noch die Rechte an ihm.
- Anonymvor 4 Jahren
Es ist schon sehr wichtig, dass der Kontakt zum Vater erhalten bleibt! Du solltest das nicht verhindern, sondern fördern! Das sort leidet schon genug unter der Trennung. Ein Bett sollte allerdings vorhanden sein!
- AnPaLv 5vor 8 Jahren
nicht abgeben !!!!!! Dein ex kann dann mit der kleinen sonstwohin umziehen, auch ins Ausland - und du hast keine Handhabe.
- erwin LindemannLv 6vor 8 Jahren
Grundsätzlich finde ich es gut, dass Du dem Vater das Kind gibt!
Andererseits kann es durchaus sein, dass das Kind nach einem Jahr nicht zu dir zurück will.
In dem Fall würde dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch nicht viel geben.
Ich würde das nicht so einfach hergeben. Es steht ohnehin nur auf dem Papier und der juristische Krieg um die Kinder kostet nur Nerven!
Quelle(n): Seit 5 Jahren ununterbrochener Trennungskrieg um meine Kinder! - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- .Lv 6vor 8 Jahren
wenn du das aufenthaltbestimmungsrecht abgibst, dann entscheidet der vater, wo eure tochter in zukunft lebt. lass dich von einem rechtsanwalt beraten.
ich würde das aufenthaltbestimmungsrecht behalten, du kannst doch damit entscheiden, dass das kind für die zeit von bis bei ihm sein darf.
hat er alleine das recht, kann er mit der tochter 500 km entfernt oder im ausland wohnen und du kannst nichts mehr dagegen machen.
- Lucius T FowlerLv 7vor 8 Jahren
Du magst den Vater deines Kindes nicht besonders, oder? Über das Wort "Erzeuger" möchte ich jetzt bitte nicht reden, danke, mir ist schon übel. Du hast mit dem Typ GESCHLAFEN, hey, und es ist EUER Kind!
> Ich würde ihm eher ein Beteiligungsrecht einräumen
Ja, das kannst du. Ihr müsst euch dazu aber unterhalten und euch einig sein:
- ?Lv 7vor 8 Jahren
Das solltest du lieber nicht machen ,weil du dann sämtliche Rechte verlierst.
Wenn der Erzeuger das Kind mit ins Ausland nimmt kannst du nichts machen.
Solange du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast ,ist das Entführung.
- vor 8 Jahren
Ich an Deiner Stelle würde das nicht machen. Es hört sich nämlich sehr danach an dass er Dir das Kind weg nehmen will. Geh auf jeden Fall zu einer Beratungsstelle und nimm Dir einen Anwalt. Du wirst beides brauchen !!!! Und vor allem schau dass Du Dein Kind sehr regelmäßig sehen kannst. Leider hast Du es schon weg zu Deinen Ex gegeben, das wird man leider nicht mehr so schnell rückgängig machen können. Zudem bestehe darauf dass alle Entscheidungen was das Kind angeht GEMEINSAM getroffen werden. Zudem schau dass er nicht die Möglichkeit bekommt mit dem Kind weiter weg vom Wohnort zu fahren. Und er hat Dich über alles, sei es daß das Kind krank ist oder sonst was, zu informieren.
- ԩᴾԬLv 5vor 8 Jahren
erzeuger ist ein übles wort
es ist der vater.
du magst es gewiss nicht wenn du plazentaherberge genannt wirst.
ohne solchen respekt geht es nicht.
und wenn eure tochter ein jahr bei dem vater lebt, so ist es schon ganz richtig eine unkomplizierte art und weise zu finden, wie man mit möglichen problemen umgehen will.
statt zu einem anwalt (der per se parteiisch ist), rate ich zu einer mediation.
man kann das sorgerecht wie auch das aufenthaltsbestimmungsrecht gewiss gemeinsam ausüben.
geh nicht vom schlechten aus. wenn er ein vater ist, so liebt er seine tochter gewiss ebenso wie du es tust. findet eine lösung in diesem geist.
(wir können nicht einerseits für gleichberechtigung und emanzipation sein und dann gleichzeitig müttern eine art natürliches eigentumsrecht am kinde vorbehalten)
Quelle(n): "Das Wahre und das Schöne lieben, // Das Gute üben; // Kein edler Ziel als dieses kann im Leben // Ein Mensch erstreben."