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Darf man sich verteidigen?
Also ich bin letztens mit meiner Freundin von der Schule (8klasse) nach Hause gelaufen . Unter Wegs gab es aber eine kleine Meinungsverschiedenheit, da ein paar Typen aus der 7 klasse Meinten, dass so ein schönes mädchen ihnen gehöhren sollte.So...Nun da ich schon seit 5 Jahren tae kwon do mache hab ich den einen , der mich schlagen wollte, in die Ecke getreten und den anderen, welcher mich mit nem Stock hauen wollte, den stock zertreten und anschließend auf dem Boden geworfen.Nun hat er gesagt das er das petzen geht. Nun meine frage dürfte ich das weil es ja Selbstverteidigung war. Was kann ich als verteidigung vor dem Lehrern sagen?
9 Antworten
- vor 8 JahrenBeste Antwort
Du hast durchaus richtig gehandelt. Ich frage mich nur wo mir hinkommen wenn einen Typen verprügeln wollen wenn sie neidisch sind dass es deine Freundin ist. Es geht ganz ganz weit abwärts mit unserer Welt.
- UlliLv 7vor 8 Jahren
Er wollte dich schlagen und du hast dich verteidigt. Ich glaube kaum, dass er dich verrät. Wie peinlich wäre das denn? Die "Herren" werden euch ab jetzt eher in Ruhe lassen. Wenn er dich tatsächlich schlagen wollte, dann sag dem Lehrer das auch so. Fertig.
- wernaaa2000Lv 7vor 8 Jahren
Beim Taekwondo lernt man normalerweise auch wann, wie und ob man es anwenden darf! Wenn du dich korrekt verhalten hast kannst du es auch so den Lehrern sagen! Wenn du dich falsch verhalten hast steh dazu, aber die Ausrede suchst du dir bitte selber!
- reGnauLv 7vor 8 Jahren
Wenn das wirklich so gewesen ist, dann war das im Grunde genommen Notwehr und wenn ER so dumm ist, beim Lehrer zu petzen, dann seis drum. Ich glaube aber kaum, das da was kommt. Wenn doch, dann hast Du aber, wenn die Geschichte so stimmt, wie Du es schilderst im Grunde genommen nichts zu befürchten.
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- NanoBotLv 6vor 8 Jahren
"mädchen ihnen gehöhren sollte" aha, zum vergewaltigen in der Gruppe ?
Als ob der petzen ginge, dass er Mädchen sexuell belästigt hätte und dass die Idioten noch verprügelt wurden.
Dass kann er dann aber der Polizei nochmals erzählen, und dann genau erzählen warum er mit seinen Jungs ein Verbrechen versucht hat.
- ԩᴾԬLv 5vor 8 Jahren
was du schilderst ist genaugenommen keine notwehr.
denn du mutmaÃt ja was die jungs tun wollten.
anscheinend haben sie noch nicht angegriffen.
Quelle(n): § 227 Notwehr (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. - vor 8 Jahren
Ich glaube nicht das er/sie dich petzen,wen du sie richtig fertig gemacht hast werden sie viel zu viel angst vor dir haben .Und wen doch dan schilders du dein meister die lage er wird ea ferstehn
;-) viele grüÃe vonik09
- JJLv 4vor 8 Jahren
Mach dir keine Sorgen darum, die scheinen wohl 0 Hirnmasse zu haben, schliesslich sind sie die Aggressoren und können dafür belangt werden.