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Welche Möglichkeit gibt es, gegen Korupte Staatsanwälte, und Richter. denen man?
nachweisen kann daß sie bewusst die falsche Anwendung des Rechts in kauf nehmen, vorzugehen?
Gibt es einen Umweg eines Strafverfahrens wegen Rechtsbeugung rechtskräftig abgeschlossene Verfahren wieder neu aufzurollen?
9 Antworten
- Klaus GrinskyLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Das Hauptproblem ist sicher die Nachweisbarkeit.
Da Du aber offensichtlich davon ausgehst, daß diese gegeben ist,
gehe ich davon aus,
daß Du dann auch noch einen sehr guten Anwalt brauchst,
eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung
und womöglich die Unterstützung der Öffentlichkeit
(incl. Presse, Politiker und Bürger).
- Stefan HLv 7vor 8 Jahren
Nun, wenn du denen das NACHWEISEN kannst, Frage ich mich wieso du dann noch diese Frage stellst????
In diesem Sinne....
- Anonymvor 8 Jahren
Ach ja, die armen Verurteilten, die grundsätzlich unschuldig wie die Lämmer sind un nur aufgrund unserer korrupten Justiz bestraft werden... eine Mitleidsträne bahnt sich den Weg über meine Wange. Schluchz.
Zugunsten des Verurteilten kann ein Strafverfahren nur wiederaufgenommen werden, wenn einer der in § 359 Nr. 1–6 StPO genannten Gründe vorliegt.
Diese sind:
- wenn eine echte Urkunde als unecht/verfälscht oder eine unechte/verfälschte Urkunde als echt bewertet wurde (§ 359 Nr. 1 StPO)
- wenn ein Zeuge eidlich oder uneidlich (nachweisbar) eine falsche Aussage gemacht hat (§ 359 Nr. 2 StPO)
- wenn der Richter (oder Schöffe) (nachweisbar) seine Amtspflicht verletzt hat (§ 359 Nr. 3 StPO)
- wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist (§ 359 Nr. 4 StPO)
- wenn neue Tatsachen oder Beweise einen Freispruch oder eine Milderung bewirken könnten (§ 359 Nr. 5 StPO)
- wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht. (§ 359 Nr. 6 StPO)
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- Anonymvor 8 Jahren
Keine!!!!!!!!!!!!! du wirst immer verlieren und am Ende deine Existenz und als Nazi denunziert
- Anonymvor 8 Jahren
Mit genauso Ausgefuchsten Staatsanwälten und Richtern, Anwälten.
Ist jetzt die erste Eingebung.
Du brauchst Kontakte und Kenntnisse, die man eigentlich nur über ein Jurastudium aufbauen kann.
Und Beweise.
Bitteschön!
- vor 8 Jahren
Ja, es gibt Möglichkeiten
Die Verfahren werden bewertet, beurteilt, neu aufgerollt und abschlieÃend wird ein Urteil gefällt, das aber zum Schutz der Beteiligten nicht veröffentlicht wird. Zuständig sind der Militärische Abschirmdienst ( MAD ), Bundesnachrichtendienst ( BND ) sowie der Verfassungsschutz der Bundesrepublik Deutschland.
Im Fall Jürgen Wilhelm Möllemann und Uwe Barschel ist es auch so ...
- vor 8 Jahren
In unserem Land gibt es kein recht mehr nur korrupte Beamte und Richter sowie Staatsanwälte es passiert nichts du kannst Beweises bringen und du wirst trotzdem kein recht bekommen vergiss es ...hoffe das du nicht in einer Mühle von diesem System steckst dann brauchst du viel Mut einen Top Anwalt und viel Glück ..aber die Hoffnung stirbt zuletzt...viel glück