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Fragen zum Sorgerecht?
Ich und der Vater meiner zwei Söhne sind getrennt,ich habe aber das alleinige Sorgerecht,was darf er alles machen ohne mir bescheid zu sagen???
Er war jetzt in den Weihnachtsferien mit Ihm in Frankreich,obwohl ich ausdrücklich gesagt habe das er nicht mit ihm weiter weg fahren soll.Er hat es doch gemacht ohne mich zu fragen.
Was kann ich machen das dies nicht mehr vorkommt???
7 Antworten
- Autumn FlowerLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Gesetzte hin oder her. Es geht doch in erster Linie um das Wohl Deiner Kinde. Sie haben sich doch bei dem Papa wohl gefühlt und das ist doch das wichtigste. Du bestimmst nur und Dein Ex hat das nachsehen. Es ist doch der Vater Deiner Kinder und nicht ein Wildfremder. Sorry da tun mir die Väter leid, wenn Mütter mit aller Macht die Kinder fernhalten wollen.
- KometLv 7vor 8 Jahren
Er darf sein Umgangsrecht ausüben, sonst nichts. Er darf gegen deinen Willen nicht das Land verlassen mit den Kindern.
Aber: das Gericht (und solche Streitigkeiten landen meistens dort) würde dich fragen, warum du das nicht willst, denn solange keine Gefährdung vorliegt, darf der Vater alles Mögliche nutzen, um eine gute Beziehung zum Kind aufzubauen. Auch Urlaub.
Wenn du also nicht nachweisen kannst, dass du einen sehr guten Grun für das Verbot hast, würde ich den Ball sehr flach halten.
- AnPaLv 5vor 8 Jahren
Schalte das Jugendamt ein. Wenn dein Ex mit den Kindern wie auch immer das Land verläÃt - egal wie lange - muà er dir darüber Bescheid geben. Es müssen Vereinbarungen getroffen werden wann ER für wie lange die Kids haben soll. Erkundige dich aber genauer beim Jugendamt.
- whyskyhighLv 7vor 8 Jahren
du laesst es einfach so laufen
das ist nicht gut fuer die kinder
gehe zum familiengericht und stelle das klar auch das umgangsrecht
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- kurt jLv 7vor 8 Jahren
So wie ich Lese hast du es gewusst das dein Ex mit einem der beiden im Ausland war in den Ferien in Urlaub ? was ist dagegen zu wollen, ich denke mal du hast ein ganz anderes Problem und trägst das auf den Rücken deiner Kind/er aus, die werden dich am Ende Lieben dafür
- exzenterLv 5vor 8 Jahren
Hier gibt es nur eine MaÃnahme das Umgangsrecht wesentlich einschränken bzw. komplett untersagen zu lassen.
- Anonymvor 8 Jahren
Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, so hast Du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und nur Du entscheidest, wo sich dein Kind aufhalten darf und wo nicht.
Gehe zum Jugendamt und schildere denen den Fall, mal sehen, wie lange er noch seine Kinder sehen darf. ;-)