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Endabrechnung - über 1 Jahr Wartezeit ?

Meine 88 jährige Mutter ist Jahresende 2011 aus ihrer Miet-Wohnung ausgezogen und hat bis heute noch keine Endabrechnung. Sie hat zwei Monatsmieten Kaution bezahlt, die sie gerne wieder zurück haben will - aber der VERMIETER - vertröstet nur. Wie ist die Rechtslage ?

2 Antworten

Bewertung
  • Seppl
    Lv 4
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Der Vermieter hatte die per Gesetz die Pflicht die Betriebskosten

    detailliert für das Jahr 2011 bis 30.Juni 2012 dem Mieter nachweislich

    und schriftlich bekannt zu geben.

    Gibt es diese Betriebskostenabrechnung für 2011?

    Wenn ja, was steht drinnen. - Wie hoch ist das Guthaben oder die Nachforderung.

    Hat der Vermieter aus dem Titel Betriebskosten 2011 eine

    berechtigte Nachforderung, wird er diese mit der Kaution gegenrechnen.

    Leider gibt dein Text nicht allzu viel her.

    Wurden die Betriebskosten ausgeglichen? Wenn ja, wie?

    Ganz wichtig!

    Deiner Großmutter wurde bei der Beendigung des Mietverhältnisses

    kein Mängelprotokoll zur Unterschrift vorgelegt.

    Das bedeutet, dass der Vermieter nicht nachträglich Forderungen

    wegen diverser Mängel machen kann,

    um diese gegebenenfalls mit der Kaution "gegenzurechnen".

    Das Mitrecht im gesamten deutschsprachigen Raum hat viele lokale

    Unterschiede.

    Daher ist es unmöglich von hier aus eine rechtsnahe Auskunft zu geben.

    Eine offene Forderung macht man gerichtlich geltend. Das ist kostenpflichtig.

    Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung zu recht besteht.

    Wenn der Vermieter den geforderten Betrag nicht überweist oder

    der vom Gericht ausgestellten Zahlungsaufforderung nicht widerspricht,

    erwirbt deine Großmutter einen rechtskräftigen Exekutionstitel.

    Gegen diesen Exekutionstitel gibt es für den Vermieter kein weiteres

    Rechtsmittel.

    Deine Großmutter sollte dann bei Gericht einen Antrag auf Exekution stellen.

    Dieser Antrag ist kostenpflichtig und muss zunächst von deiner Großmutter bezahlt werden.

    Nun tritt der Gerichtsvollzieher in Aktion und holt sich vom Vermieter den

    geforderten Betrag plus Gerichts- und Exekution- und Anwaltskosten.

    WICHTIG: Ist der Vermieter bereits hoch verschuldet, dann werden

    die Forderungen deiner Großmutter ans Ende der Liste seiner Gläubiger

    gesetzt. Deine Großmutter hat dann die Kosten (Gerichtskosten,

    Exekutionskosten und etwaige Anwaltskosten)

    und die vage Hoffnung,

    dass der Vermieter in den nächsten 30 Jahren zahlungsfähig wird.

    Die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt sollte kostenlos sein. Wird der RA

    in der Folge mit der Eintreibung beauftragt, werden natürlich auch die Kosten

    der Erstberatung dem Anwaltshonorar hinzugerechnet.

    Mein Tipp: Suche mit deiner Großmutter die Konsumentenberatung,

    Abteilung Mietrecht auf! - Dort bekommt ihr dann erste genaue Auskunft.

    Was auch andere Antworter hier interessieren dürfte, ist eine Antwort auf die Frage

    nach dem Inhalt der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011.

    Ich vermute, der Vermieter ist pleite.

  • Der Vermieter hat 6 Monate Zeit um die Kaution zurück zu zahlen. Teil ihm das mit und wenn er nicht sofort mit dem Geld rausrückt, dann nimm dir einen Anwalt.

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