Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

kindesunterhalt im trennungsjahr wenn man noch zusammenlebt?

folgende situation:

trennungsjahr. wir haben 1 kind, wohnen aber alle noch zusammen. muss ich auch wenn ich noch nicht ausgezogen bin kindesunterhalt zahlen? das scheint mir völlig sinnlos zu sein, meine zukünftige ex frau findet es natürlich aber gut weil sie gierig ist^^

Update:

ich hasse das wort "zustehen" in diesem zusammenhang. am ende läuft es dann nämlich darauf hinaus, dass ich arbeite, aber > 50% meines gehaltes meiner nicht arbeitenden frau geben müsste. der kindesunterhalt wäre auch ca. 1.5x größer als mein sohn mich jetzt kostet - und ich zahle ja bereits alles.

insgesamt müsste ich *mehr* zahlen als jetzt, obwohl ich schon der alleinzahler für alles bin. und da kann ich nichts gerechtes drin erkennen.

Update 2:

hmpf... dann muss ich wohl schnell schulden machen^^

Update 3:

ich habe ein eigenes zimmer, koche mein eigenes essen und wasche meine eigene wäsche. das ist alles getrennt.

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Hallo Hamsterd....

    Vielleicht ist Deine Frau gierig, aber es steht ihr Geld zu.

    Zumindest musst Du anteilig "Haushaltsgeld" für Miete (oder ähnliches), Strom, Telefon, etc. zum Haushalt beisteuern. Für Essen und Trinken natürlich auch. Somit musst Du natürlich auch "Kindesunterhalt" zahlen. Das kann man nach der "Düsseldorfer-Tabelle" auch selbst errechnen. Es bleibt Dir aber, je nach Einkommen, ein "Selbstbehalt". Der ist in der Höhe unterschiedlich, ob Du nicht arbeitest (bei 900 und "und ein paar zerdrückte"), oder ob Du arbeitest bei etwa 1200,- . Genaue Zahlen sind auch im Internet zu finden.

    Ein Anwalt wird Dir bei der Berechnung helfen, den es ist meines Wissens auch Anteilig das Kindergeld steuerlich zu berechnen.

    Meine Ex-Frau konnte keinen Unterhalt für die zwei Kinder zahlen.

    LG

  • vor 8 Jahren

    Zahlen muss Du nur für Dein Kind. Deine Frau muss, wenn das Kind alt genug, selber für sich sorgen. Da heißt sie"muss" sich eine Arbeit suchen. Also ab zum Rechtsanwalt, ohne dem läuft nichts und sich beraten lassen.

  • ?
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Gerechtigkeit?

    gerecht wäre es wenn beide mal nachdenken wie es dem Kind dabei geht und was aus ihm werden soll ....

    ist eure Beziehung tatsächlich ein Wegwerfartikel?

    Schlagt euch nur die Köpfe ein und macht euch gegenseitig fertig - danach Wundenlecken und in Selbstmitleid zerfließen

    Ihr lebt eurem Kind vor wie die Welt funktioniert - ist echt traurig

    wäre es statt rumjammern nicht sinnvoller zu überlegen ob es nicht einen Weg ohne Totalschaden für alle Beteiligten gibt?

    wenn ihr erwachsen seid und bischen Hirn habt setzt ihr euch beide zusammen und redet mal vernünftig .....

  • vor 8 Jahren

    entweder ihr wohnt wie in EINEM haushalt, dann gibt es keine pflicht zum bar-unterhalt, da können beide elternteile einfach so für das kind aufkommen.

    oder ihr lebt getrennt, dann steht wohl dem elternteil welches die kosten für das kind trägt ein finanzieller unterhalt für das kind zu.

    wenn beide ein ähnlich hohe einkommen haben und das kind jeweils zur hälfte bei dem einen und dem anderen elternteil lebt, dann kann man auch auf unterhalt verzichten. dazu braucht es aber eine gescheite einstellung.

    das kind ist nicht verhandlungsmasse oder eigentum eines elternteils.

    vielleicht könnt ihr eine mediation anstreben und eine gute lösung finden.

    wenn sich einer übervorteilt fühlt, werden die konflikte nie enden.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 8 Jahren

    Ihr seid im Trennungsjahr- wohnt aber noc h zusammen

    Das kann man auch aber nicht mehr so als wenn man eine ehe noch führt und es ist eigendlich alles beim alten

    Nur kein sex mehr und jeder macht was er will auch nicht mehr im Ehebett schlafen

    Wie heißt es im Trennungsjahr?

    Getrennt von Bett und Tisch - dass macht ihr aber nicht so

    Du gibst Dein Geld noch ab, sie kocht und wäscht wohl auch noch für Dich- das wird nicht als Trennungsjahr angesehen

    Du müstest nur Anteile an die Fixkosten bezahlen, Dich selbst versorgen und auch ein eignes Zimmer in dem Haus beziehen- dann lönntest Du Nachweisen, dass Ihr getrennt lebt und sie hätte das Recht auf Unterhalt für Euer Kind

    Also ziehe aus und esgeht seinen nomalen Weg um im Jahr die Scheidung zu volziehen

  • vor 8 Jahren

    Solange ihr zusammen in einer Wohnung lebt seit ihr auch noch nicht im Trennungsjahr, somit erübrigt sich die Frage!

  • vor 8 Jahren

    Nein die Frau ist nicht gierig , sondern es steht ihr zu ,

    Ich kenne ein Paar das zusammen lebt und dort ist es auch so, das der Vater Unterhalt überweist .

    Das ist gesetzlich geregelt und Du kannst Dich dem nicht entziehen,

    Und das ist auch richtig so , denn manche Herren realisieren nicht wie teuer Kinder sind und bezeichnen Frauen , sowie Du als raffgierig .

    Kinder sind teuer und als Frau für jeden Cent nachzufragen ist belastend , daher ist es entspannt ,

    Du hast deine Ruhe und sie auch .

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.