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Besteht eigentlich noch immer die Möglichkeit eine Versicherung beitragsfrei "ruhen" zu lassen?
Meine gefeuerte Hausbank hat mir damals als "Koppelgeschäft" für einen unbedeutenden Kredit eine Unfallversicherung als notwendig mitverkauft. Den Kredit gibt es schon lange nicht mehr, aber die Versicherung besteht noch immer und taugt zu Nicht´s. Jetzt sollen die richtig Freude haben mit mir.
Noch was: welche Bank könnte das wohl sein?? Richtig; - die Nachfolgerin der ehem. Lehmann - Aktien Verkäufer.
5 Antworten
- IPNelkenLv 5vor 8 JahrenBeste Antwort
Für wie lange läuft diese Unfallversicherung? Wurde die Laufzeit dir vorgegeben oder hast du selbst schriftlich in diesem Vertrag die Laufzeit eingetragen?
Es gibt den Begriff "Knebelverträge". Ich hatte auch mal in den 1990ziger Jahren eine Unfallversicherung abgeschlossen und da war auf dem Formular vorgedruckt als mindest Laufzeit 10 Jahre. Habe also nicht selbst die Vertragsdauer per Hand eingetragen, deshalb konnte ich den Vertrag vor Ablauf der 10 Jahre kündigen. Das ist schon wichtig, wenn in dem Vertrag nur Kästchen zum ankreuzen sind, wie lange die Laufzeit ist, dann kannst du diese Versicherung einfach kündigen. Solche Verträge sind jedenfalls nichtig, du kannst also so einen Vertrag jederzeit kündigen. Hast du selbst die Laufzeit bestimmt oder das sie vorgegeben war, dann sieht es anders aus, dann wäre es kein Knebelvertrag.
Wenn du schreibst, dass du diese Versicherung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kredites abgeschlossen hast, dann ist das auch so was wie ein Knebelvertrag.
Schreibe dieser Versicherung die Kündigung und erwähne ruhig den Begriff "Knebelvertrag". Die wissen eh schon selbst, dass sie nicht darauf bestehen können, dass du die Unfallversicherung weiter hältst.
Quelle(n): Recherchiere mal unter dem Begriff Knebelverträge, da kannst du selbst nachlesen worum es geht. - Lucius T FowlerLv 7vor 8 Jahren
Ich kenne nur die Möglichkeit, eine Kapitallebensversicherung beitragsfrei ruhen zu lassen; bei Unfallversicherungen ist mir nichts dergleichen bekannt.
- QuackQuackLv 5vor 8 Jahren
Es kommt auf die Versicherung an. Aber schau doch die AGBS an. Da steht alles.
- vor 8 Jahren
Gibt es eine befreundete Hausbank? NEIN jede Bank will nur Geld verdienen. Beitragsfrei stellen lassen da wurde ich die Hausbank fragen.
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- Oliver JLv 5vor 8 Jahren
Nein, rein rechtlich kann eine Sachversicherung (Hausrat, Haftpflicht, Unfall, etc) nicht ohne Weiteres ausgesetzt werden. Ausnahmen sind - Wegfall des Wagnisses (z.B. KFZ - Haftpflicht - Auto wird verkauft) oder Doppelversicherung - der aeltere Vertrag muss erfuellt werden.
Dann kann man nach einem Schadensfall ohne Problem kuendigen, wenn man mit der Regulierung nicht einverstanden war. Oder, wenn die Beitraege um einen gewissn Prozentsatz erhoeht werden, was eher selten vorkommt.
Kapitalversicherungen (Rente, der Kapitalanteil der Lebensversicherung, usw), koenne jederzeit beitragsfrei gestellt werden. Hier geht es nur um Kapitalaufbau und mit seinem Kapital kann man tun und lassen was man moechte. Hierbei handelt es sich nicht um klassische Versicherungen, sondern um Sparvertraege.
Man kann aber trotzdem versuchen, aus dem Vertrag herauszukommen, die Versicherung sollte man zunaechst anschreiben und sein Anliegen mitteilen. Als erste Reaktion wird sicher eine Absage kommen, dann muss man noch ein wenig 'bohren' so wie kleine Kinder ihre Eltern weichkochen kann man eventuell dem Sachbearbeiter lang genug auf die Nerven gehen...
Nachtrag - 10 Jaehrige Vertraege gibt es nicht mehr, max 5 Jahre. Wer also fuer 10 unterschrieben haben sollte, kann nach 5 Jahren raus. Dann muss man auch das Kleingedruckte lesen. I.d.R verlaengert sich der Vertrag nach Ablauf jeweil um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum Zeitpunkt X vor Ablauf gekuendigt wurde (meist 1 Monat).