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Kann ich als Vermieter...?
im Prinzip jederzeit einem Mieter kündigen ?
Vorausgesetzt ich halte die Kündigungsfrist ein. Es liegt kein besonderer Grund,z:B. Eigenbedarf vor.
Angenommen nach fünf Jahren mag ich den 45 jährigen Mieter nicht mehr, ich hätte jetzt lieber eine 25 jährige Mieterin in meinen Räumen.
Gruß
Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen,warum sollte man dann seinen Wohnraum vermieten? Im Prinzip kann doch jeder Vertrag unter Einhaltung von Fristen usw. gekündigt werden. In diesem angenommenen Fall hätte ich also den 45 jährigen Mieter, sofern er sich nichts zu Schulden kommen lässt, bis zum bitteren Ende am Hals.
Nein ich bin kein Vermieter und kein Mieter. Diese Frage kam mir nur in den Sinn beim Lesen anderer Fragen zum Mietrecht in den Sinn.
13 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Wie bei allen Verträgen gilt "pacta sunt servanda". Beim Wohnraum gilt dem Mieter ein besonderer Schutz und solange der Mieter seine Verpflichtungen einhält und keine besondere Gründe (§ 543 BGB) dagegen sprechen, kann ihm nicht gekündigt werden.
Die Fristen finden sich in § 573c BGB. Wohnt der Vermieter mit im Haus und hat er nicht mehr als 2 Wohnungen dann kann er dem Mieter nach § 573a BGB ohne Gründe kündigen.
Bestehet kein Eigenbedarf und kann der Vermieter nicht nachweisen, dass wenn der Mieter dort weiter wohnt er sein Eigentum nicht weiter verkaufen kann, oder das Eigentum wird nicht abgerissen, hat der Vermieter keine Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.
Der Gesetzgeber wollte diesen Schutz gegen dem Mieter so.
Lediglich der Mieter kann immer nach seiner Kündigungsfrist aus dem Vertrag.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - vor 8 Jahren
Kurz, NEIN!
Da es unerlaubt ist seit wenigen Jahren Mietern ohne einen RICHTIGEN Grund wie z.B. Eigenbedarf oder Schulden den Mieter zu Kündigen!
Es muss ein echter Grund vorliegen, sonst wird das wohl nichts.
- herr_nixnutzLv 7vor 8 Jahren
Nein, da wirst du keine Chance haben. Eben damit es nicht zu Willkür kommt, wie du mit deinen "Frischfleisch" sind die Kündigungsgesetze streng.
- Jürgen NRWLv 7vor 8 Jahren
Nach § 573 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kündigung begründen. Der Vermieter kann einem vertragstreuen Mieter grundsätzlich nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (§ 573 Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss die vom Vermieter geltend gemachten Gründe erkennen lassen. § 573 Abs. 2 BGB nennt beispielhaft Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung, z. B. erhebliche Vertragspflichtverletzungen oder „Eigenbedarf“ (d. h. der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder für Familienangehörige). In § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB nennt das Gesetz die Unrentabilität ebenfalls als ordentlichen Kündigungsgrund. http://www.geld-magazin.info/verbraucherrecht/mein...
Als Ausnahme gilt:
Im selbstbewohnten Zweifamilienhaus hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht, das ihn berechtigt, das Mietverhältnis ohne Grund zu beenden. Es müssen also nicht einmal Spannungen zwischen Mieter und Vermieter bestehen. http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/m...
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- Anonymvor 8 Jahren
Als Vermieter solltest du dich eigentlich genauer mit dem Mietrecht auskennen und nicht noch Laien auf Yahoo Clever fragen.
An so einem Vermieter wie du möchte ich nicht geraten....
Ausserdem hat es schon seinen Grund, warum das nicht erlaubt ist, was du vorhast.
- Anonymvor 8 Jahren
nein darfst du nicht.
- Steini PlatteLv 7vor 8 Jahren
http://www.immonet.de/service/kuendigung_vermieter...
Wird der Eigenbedarf vorgetäuscht, kann der Mieter Schadensersatz verlangen!
- Dieter CLv 4vor 8 Jahren
Das liegt vielleicht am Mietvertrag. Wenn der y.B. auf 2 Jahre abgeschlossen ist und sich automatisch verlängert wenn nicht der Mieter oder Vermieter nach Einhaltung der Kündigungsfrist kündigt.
- ProfessoressaLv 7vor 8 Jahren
Nein, kannst Du nicht. Es muà ein wichtiger Grund vorliegen. Alles andere wäre Willkür und die wird gesetzlich untergraben - zum Glück. Sonst hätten wir noch mehr Obdachlose.