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Wie wird man eine Gesetzliche Betreuung los ?

Meine Mom wurde enteignet(wenn man das mal so ausdrücken darf)

Wie wird man diese Vögel wieder los die sich auch noch das Geld unter den Nagel reißen wollen.

Sparbücher wurden eingezogen.

Wie kann ich im Sinne meiner Mom dagegen angehen ?

Meine Freundin meint das man dafür eine Generalverfügung braucht.

Wie sollte ich als Sohn vorgehen um das alles rückgängig zu machen ?

Update:

Die Antworten bis lang sind ja ganz nett und freundlich aber ewig Rechtsanwalt,Rechtsanwalt............

Ich kann das nicht mehr hören.

Hab gehofft das mir einer(wenigstens einer)Phosphor+Kalium vorschlägt.

Den Stress vertrage ich nicht mehr.

Dauernd muß ich den Scheiß ausbaden den die Alte anzettelt.

Hab die Schnauze VOLL

Update 2:

Mir reicht es das Gerichte,Anwälte,Vormünder,Vorkoster,Bürokraten das Leben bestimmen wen du alt bist.WEG MT DENEN

Update 3:

Lieber Berni du bist noch jung.

Wir unterhalten uns noch einmal in 30 Jahren.

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Beantrage DU die gesetzliche Betreuung.

    Dann hast Du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und kannt entscheiden, falls es mal soweit kommt, in welches Heim sie kommt oder ob Du sie bei Dir aufnimmst.

    Zudem hast Du dann aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und mußt Dich um alles was Pflege oder Finanzen angeht kümmern.

    Man bekommt dafür einen kleinen Obulus, je nach Pflegestufe, jährlich ausgezahlt.

    Ich war die gesetzliche Betreuerin meiner Oma und hatte sämtliche Vollmachten.

  • vor 8 Jahren

    Die Aufhebung der Betreuung kann beim Betreuungsgericht beantragt werden. Fällt der grundsätzliche Handlungsbedarf für eine Betreuung weg, ist die Betreuung vom Gericht aufzuheben. Der Betreute kann des Weiteren Beschwerde gegen die Betreuerbestellung einlegen, wenn er damit nicht einverstanden ist.

  • vor 8 Jahren

    Du musst Dich ans Vormundschaftsgericht wenden. Alle Betreuer unterliegen dem Vormundschaftsgericht

  • vor 8 Jahren

    Die Entmündigung kann doch nur durch ein Gerichtsbeschluss verfügt worden sein. ein Einspruch dagegen düfte allerdings schwierig sein und man sollte schon einen Rechtsanwalt einschalten

    Bei deinen Nachträgen wird man das Gefühl nicht los," wie man das in deinen Sinne angehen kann."

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Einen Anwalt konsultieren.

  • Berni
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Du hast doch die Antwort selbst gegeben: "die Alte zettelt ewig Scheiß an !"

    Damit ist eindeutig bewiesen, dass die Mutter eine gesetzliche Betreuung benötigt.

    D u hättest zum Vormundschaftsgericht gehen können und selbst die Vormundschaft für die Mutter beantragen können !

    Auszubaden hast du absolut garnichts, denn für alles angezettelte ist allein der Vormund verantwortliuch !

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Mit einem Rechtsanwalt

  • vor 8 Jahren

    Gut begründet beantragen.

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