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Geld einfordern, wenn nichts schriftliches gemacht wurde ?

Meine Tochter hat im Sommer einer damals noch guten Bekannten eine Garnitur Gartenmöbel verkauft. Sie haben vereinbart, dass sie ihr das Geld auf Raten gibt. Mittlerweile herrscht zwischen den beiden Krieg und die andere sagt, (nachdem sie 100 Euro von 550 bezahlt hat ) sie soll sich ihre sch.... Garnitur wieder holen, sie bekommt ihr Geld nicht. Was kann man da machen ? Hat man da gar keine Chance ??

Update:

Sie hat sie per Whats App aufgefordert und hätte somit auf dem Handy schriftlich, was die andere geschrieben hat. Reicht das als Beweis ???

12 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Der Kaufvertrag scheint hier bewiesen werden zu können. Dann wäre die Frage nach dem Preis und der genauen Ratenzahlungabwicklung. Ab wann, wie hoch jede Rate...? Was war vereinbart, wenn die Käuferin in Rückstand gerät?

    Was ist wenn die Käuferin meint, die Garnitur sollte nur 250,-- Euro kosten?

    Kann man den Kaufpreis nicht beweisen, sollte man besser die Garnitur abholen und es als Erfahrung abbuchen.

    Wenn man den Rechtsweg einschlagen möchte, muss man sie in Verzug setzen. Danach einen Mahnbescheid schicken und wenn sie nicht zahlt, oder Widerspruch einlegt Klage einreichen.

  • vor 8 Jahren

    In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Deine Tochter hat nur das Problem, die Abmachung zu beweisen.

    Ob es sich lohnt, für die Summe einen Streit in die Länge zu ziehen, müßt Ihr wissen. Am besten, sie holt ihre Möbel wieder ab. Mit den erhaltenen 100 € sollten Ausleihgebühr und Transportkosten beglichen sein...

  • Remo
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Garnitur wieder holen und verschenken oder zum Sperrmüll bringen. Das tut der Psyche deiner Tochter gut.

  • vor 8 Jahren

    Die Beweislage ist weitgehend aussichtslos, es sei denn du verleitest den Käufer dazu vor Zeugen (möglichst keine Familienangehörigen!) seine Schuld anzuerkennen.

    Hilfreich wäre auch eine schriftliche unbedachte Rückmeldung auf eine schriftliche Zahlungsaufforderung (Fristsetzung + Klageandrohung)!

    Ansonsten schmeißt du schlechtem Geld gutes Geld hinterher!

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  • vor 8 Jahren

    Garnitur wieder abholen und noch einmal bei ebay einstellen.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    ziemlich naiv von deiner Tochter, sowas ohne Vetrag zu machen, bei Geld hört jede Freundschaft auf und streiten kann man sich schneller als man denkt

  • vor 8 Jahren

    Dann würde ich mir die Garnitur wiederholen, nochmals verkaufen und haääte € 100 extra eingesteckt.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Dann lass sie die Sachen doch holen und verkauft sie anderweitig. Vom bereits bezahlten Geld würde ich "Miete"(orientiert euch an Strandkörben an den Seeküsten) und Rückholgeld(Kosten für den Transport) einbehalten.

  • vor 8 Jahren

    was auch immer whatsapp ist,

    einen rechtsstreit würde ich in dem falle nicht anstrengen,

    sondern die möbel abholen.

    die sind ja noch immer eigentum deiner tochter.

    (am besten mit genügend leuten da ankommen, dass man nur einmal hin muss, um alles auf einmal rauszutragen....)

  • vor 8 Jahren

    rechtlich gilt: wer behauptet, muss auch beweisen und das kannst du nicht oder nur schlecht. Moralisch - nun ja, da zahlt man natürlich, aber die Moral zählt oftmals nicht und hier scheint es sich um Kindergartenkinder zu handeln, die sich wie 3jährige benehmen.

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