Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
ist das arglistige Täuschung?
Hi Leute, Ich habe eine Frage, ich war letztens in einem Laden also Das war ein Vertragspartner von Base. Ich habe da mein Vertrag machen lassen. Also es fing so an, ich ging rein, wollte eine Base Flat für mein Tablet haben. Der Typ hat meine Daten aufgenommen und meinte es liegt ein Systenfehler bei Base ich müsste bitte warten. Ok das tat ich auch. Dann kam er mit dem Vertrag, ich unterschrieb den und gut war. Danach bin ich kurz raus gegangen. Als ich wieder kam meinte er der Systemfehler ist noch nicht weg und er möchte das erneut eingeben ich meinte ok mir egal..So dann kam er mit noch einem Vertrag, ich unterschrieb den weil er meinte der andere wurde nicht angenommen. So dann hat er mir keine Vertragspapiere gegeben und auch keine Rechung für den Stick. Als ich bei Base angerufen habe, meinten die, das ich zwei verträge habe. Ich habe aber nur ein karte bekommen für einen vertrag. Dann habe ich zu base gesagt das die bitte beide verträge beantragen und mir eine kopie schicken. nun sind 3 monate vergangen, kein vertrag keine kopie. Base sagt da war sogar eine rechung entstanden und das wäre arglistige Täuschung. Kann ich den jetzt Anzeigen? Ich bin so genervt von diesem Typen. Ich habe in der selben Straße noch so einen Base vertragspartner gefragt, ob das alles so ok gekaufen ist. Weil man hat mir gesagt das ich vertrag vom base direkt bekomme. Der meinte zu mir das dieser Laden schon mehrere Leute verarscht hat. Soll ich den jetzt anzeigen?
Muss ich irgendwas beachten?Muss ich was bezahlen wenn ich ihn anzeige, ja sry für dumme fragen vlt muss ch einen anwalt oder so nehmen weiß ich ja net..
also ich kann es beweisen, das er gesagt hat das da ein systemfehler vorlag. da war mein freund beim zweiten mal als ich mein vertrag abholen wollte dabei. Als ich mein vertrag machen lassen habe, war ich alleine nur 3 verkäufer waren da aber die würden ja nie gegen den aussagen. Aber ich habe ja kein vertrag keine karte bekommen, das ist doch ein beweis genug. Zu base haben die immer noch kein vertrag zukommen lassen noch ein beweis das die nur provision haben wollten.
was passiert bei einer aussage gegen aussage? Muss ich was bezahlen ?
6 Antworten
- chrissyLv 4vor 8 JahrenBeste Antwort
Wende Dich mit dem Problem an die Verbaucherzentrale.Mit Sicherheit ist der Laden dort schon bekannt.Die werden Dir helfen und je mehr Beschwerden dort einlaufen, desto eher kann man diesen Laden auch abmahnen.Eine kleine Spende ist günstiger als einen Anwalt zu beauftragen,wenn Du einen findest, der diesen Auftrag überhaupt annimmt.Lohnt sich finanziell nicht.
- Anonymvor 8 Jahren
Viel wichtiger ist die Frage, ob Du Deine Aussagen BEWEISEN kannst!
(Sonst steht Aussage gegen Aussage.)
- Lord WappingLv 7vor 8 Jahren
Eine gweisse Mitschuld trifft Dich auch, denn Du hast nicht die notwenige Sorgfal walten lassen um Dich vor Schaden zu schützen sondern hast einfach und gutgläubig alles unterschrieben was er Dir unter die Nase gehalten hat - dabei muÃt Du damit rechnen daà auch ein Verkäufer fehlbar ist oder sich schlicht irren kann.
Was passiert udn wer was zahlen muà kann nicht vorher gesagrt werden - das mag jeder Richter anders entscheiden.
- RaikLv 7vor 8 Jahren
die Täuschung ist Strafrecht, ggf. war das sogar ein Betrug. Klar kannst Du das anzeigen, ich würde das auch tun. Ermitteln wird dann der Staatsanwalt.
Dass Du wieder aus dem Vertrag rauskommst erreichst Du damit aber nicht. Das fällt in den Bereich des Zivilrechts und das musst Du mit E-Plus direkt ausmachen. Die werden sicherlich auch den Vertriebspartner sperren, wenn Du das bei E-Plus anzeigst.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 8 Jahren
Soviele Worte, sowenig Sinn :-(
Sorry, aber aus deinem zusammenhanglosen Geschreibsel kann man beim besten Willen nicht entnehmen, wer da wen worüber getäuscht haben soll.
Und nein, du kannst "den" nicht anzeigen, denn arglistige Täuschung ist kein Begriff aus dem Strafrecht, sondern aus dem Zivilrecht. Wenn "der" dich arglistig getäuscht hat, kannst du ihn allenfalls verklagen.
- Anonymvor 8 Jahren
Nein, du solltest nur einen Vertrag zahlen und zwar den, den du wolltest. Du beanstandest allerdings, dass dir sämtliche Kopien nicht ausgehändigt worden sind und setzt unter einer angemessenen Frist BASE in Kenntnis, dass sie dir die Kopien zusenden sollen. Eigentlich sollte das kein Problem sein dir die Kopie zuzusenden. Der Vertrag ist aber erst einmal gültig und mit Zustellung der ersten Rechnung auch vollkommen ok.
Den anderen. also nicht gewollten Vertrag beanstandest du schriftlich und kündigst !Hilfsweise! fristlos den Vertrag und Hilfsweise die Einzugsermächtigung. Somit gestehst du den Vertrag nicht ein, also gehst noch immer von dessen Nichtigkeit aus. Aber sollte später ein Gericht entscheiden das du doch zahlen musst, verlängert sich der Vertrag nicht und ist schon mal gekündigt. Du schreibst also an BASE und nennst den Vertragsort des Abschlusses, den Händler und den Hergang usw.. Zusätzlich setzt du BASE davon in Kenntnis, dass, sollten sie den Vertrag nicht zurücknehmen, du den Rechtsweg einschlägst. Ferner weiÃt du BASE darauf hin, dass du das Geld bis zu einer Entscheidung bei der Hinterlegungsstelle deines Amtsgerichtes hinterlegst. Denn es könnte ja sein, dass es zu einer Verhandlung kommt und du verlierst. Die Kopie des Amtsgerichtes legst du bei. AbschlieÃend setzt du eine Frist für die Entscheidung. Wird diese abgelehnt oder dir nicht zugesandt, forderst du ein zweites mal auf. Fruchtet das wieder nicht, geh zum Anwalt. Vergiss aber nicht, das Geld auf der Hinterlegungsstelle auch wirklich für den zweiten Vertrag zu hinterlegen, so kann dir niemand auf die FüÃe treten.
NACHTRAG: Da du jemanden als Zeugen hast, kannst du den auch schon im Schreiben an BASE nennen. Es kann nur zu deinem Vorteil sein. Ich würde dir dringendst raten zu einem Anwalt zu gehen, alleine bist du fast Chancenlos.