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Versicherung einschalten oder privat abwickeln?

Hi,

ich bin gestern bei glatter Fahrbahn in meinen Vordermann reingerutscht, wir haben dann die Daten ausgetauscht und gut war's. Auf den ersten Blick schien nichts wirklich in Mitleidenschaft gezogen worden zu sein, nur eine kleine Verbiegung des Kofferaumdeckels. Nun hat mich das "Unfallopfer" nach dem Namen meiner Versicherung gefragt – kann ich ihm jetzt sagen, dass er mir die Rechnung privat schicken soll? Weil Versicherungbeitrag steigt sonst, dies das. Das war wohl sein Geschäftsauto, wenn das eine Rolle dabei spielt.

Lieben Gruß

6 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Du kannst jeden Schaden auf eigene Kosten bezahlen. Die Versicherung brauchst Du dann nicht.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Auf jeden Fall die KFZ-Versicherung vom Schadensfall umgehend informieren.

    Du kannst dich mit deiner Versicherung in Verbindung setzen, den Schaden melden und dabei mit der Versicherung abklären, welche Vorgehensweise für dich günstiger ist.

    Das rechnen die dann ganz schnell aus.

    MfG

    @Keine Angst, durch die Schadensmeldung wirst du nicht gleich hochgestuft sondern erst, wenn die Versicherung den Schaden übernehmen muss.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Zuerst musst Du deiner Versicherung den Schaden melden. Dazu bist Du verpflichtet. Wenn die Versicherung den Schaden reguliert, hast Du 6 Monate Zeit, das Geld zurückzuzahlen. Dann wirst Du nicht hochgestuft.

    Meiner Meinung nach lohnt sich das aber bis höchstens 1000 €. Deine Versicherung wird es Dir aber auf Wunsch sicherlich noch genau ausrechnen.

    Wenn der Kofferraumdeckel verbogen ist, wird das aber erheblich teurer, fürchte ich :-(

    Zudem wird bei einem Geschäftswagen sicherlich ein Leihwagen in Anspruch genommen werden..

  • A
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    V.a. bei einem Geschäftsauto wird eine kleine Verbiegung des Kofferraumdeckels schnell paar tausender Kosten.

    Auf jeden Fall den Schaden melden; wenn er sonst in 2 Wochen mit einer dicken Rechnung oder Gutachten kommt und du erst dann den Schaden meldest kann es sein, dass die Versicherung nicht leisten muss (Pflichtverletzung von deiner Seite, da Schaden nicht rechtzteitig gemeldet).

    Und zurückkaufen kannst du den Schaden später immer noch.

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  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Da musst du mit dem Unfallgegner reden. Was ist das für ein Geschäftsauto? Wenn der, der Eigentümer ist, kann man das ohne Versicherung regeln. Gehört das Auto aber einer Firma oder Institution, darf er gar nicht so was einfach unter die Hand regeln und es muss die Versicherung eingeschaltet werden.

  • Sepp
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Soweit ich weiß muss man Die Polizei holen wenn es ein Geschäftswagen ist.

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