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Vereinsregister und politischer Kreisverband?

Hallo zusammen,

Ich bin im Begriff einen politischen Kreisverband einer bereits bestehenden, offiziell anerkannten Partei zu gründen. Die Stadtverwaltung meiner Stadt hat mir Auskunft gegeben, dass es notwendig sei, dass wir uns durch das zuständige Registergericht in das Vereinsregister eintragen lassen.

Das Registergericht schreibt jedoch:

"Zunächst wäre zu prüfen, ob es sich bei dem Kreisverband um einen solchen einer politischen Partei handelt, die bereits durch das Parteiengesetz Rechtsfähigkeit besitzt. Ein solcher Kreisverband wäre nicht eintragungsfähig."

und auch wikipedia schreibt:

"In der Rechtsform des nicht eingetragenen Vereins organisiert sind insbesondere: [...], politische Parteien, [...]"

sowie

"Der nicht eingetragene Verein ist die Urform des Vereins, da er nicht in das Vereinsregister eingetragen werden muss."

Wer hat nun Recht?

1 Antwort

Bewertung
  • .**.
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Das Registergericht wird die Voraussetzungen wohl besser kennen, als die Stadtverwaltung, die damit eigentlich nichts zu tun hat.

    Allerdings glaube ich nicht, dass du als Privatperson in eigener Initiative einen Kreisverband für eine Partei gründen kannst. Das können meines Erachtens nur die Personen, die für diese Partei auf Basis des Parteiengesetzes vertretungsberechtigt sind. Wieso erkundigst du dich nicht bei der Geschäftsstelle der Partei, wie man die Gründung bewerkstelligen kann?

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