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Gesetze Kleingartenkolonie?
Jemand kauft von einem Pächter in einer Kleingartenkolonie ein Häuschen, das Grundstück wird gepachtet. Der Verein stimmt dem Pachtvertrag zu, kann aber erst im nächsten Jahr eine Schätzung veranlassen. Vor der Schätzung ist kein Vertrag möglich. Nun verlangt der Verein sämtliche Kosten für die Parzelle schon vor Vertragsunterzeichnung. Ist das der übliche Werdegang? Zu den vielen Vereinskosten werden 200€ Kaution für den Garten fällig? Das ist kein Bestandteil des Berliner Kleingartengesetzes. Kann ein Verein dieses Gesetz selbst bestimmen?
Außerdem verlangt der Verein die Kosten "Bar auf die Hand" der Einwand dass unbare Zahlung vorgezogen wird, wird vom Verein nicht akzeptiert. Ist das auch üblich?
Muss der neue Pächter wirklich alle Kosten für den Pachtvertrag bezahlen ehe der Vertrag zustande kommt? Also noch in diesem Jahr, obwohl der Vertrag nach Aussage des Vereins erst im April/Mai 2013 zustande kommt?
Die Kolonie ist einem Dachverband angeschlossen
4 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
Der übliche Verlauf eines Pächterwechsels in einer Kleingartenkolonie läuft wie folgt ab:
Der Wert des Gartens + Laube+ Aufwuchs & Installation wird vom Gartenverein durch einen autorisierten Wertermittler festgestellt.
Daraufhin wird der Garten dem neuen Pächter angeboten.
Es ist schon richtig, dass vor der Wertermittlung kein Pachtvertrag geschlossen werden kann, aber eine Vorauszahlung ohne Pachtvertrag ist gänzlich unüblich.
Ist der Kleingartenverein jedoch keiner Dachorganisation angeschlossen, kann der Vereinsvorstand die Regeln selbst bestimmen.
Was du oben schriebst ist allerdings ein "Unding" und widerspricht den Anstandsregeln.
MfG
@Bitte schaue auch mal in das Bundes-Kleingarten-Gesetz: http://ecosia.org/search.php?q=bundeskleingartenge...
@@"Die Kolonie ist einem Dachverband angeschlossen".
Dazu empfehle ich dir, dich mit dem Dachverband in Verbindung zu setzen.
Quelle(n): Bin selbst im Vorstand & Wertermittler in einer Kleingartenkolonie - Anonymvor 8 Jahren
Da nehmen sich nur SpieÃer einen Garten die spinnen da alle mit ihren kranken Vorschriften.
Quelle(n): Habe selber Garten aber ohne diese "Vorschriften" - MontageprofiLv 5vor 8 Jahren
Mein Vorredner hat im Prinzip Recht. Es muss sich im allgemeinen an Allgemein gültige Gesetzte gehalten werden, aber ansonsten darf jeder Kleingartenverein das handhaben wie es die Vereinsmitglieder akzeptieren.
- ?Lv 5vor 8 Jahren
So eine Kleingartenkolonie ist keine staatliche Institution. Sie können ihre Vertragsbedingungen und Zahlungsmodalitäten mehr oder wenigen machen, wie sie wollen, solange sie nicht gegen das Gesetz verstoÃen.
Von einem "Kleingartengesetz" habe ich noch nie was gehört. Was ist das? Hat der Staat damit etwas zu tun, oder sind das einfach nur Regeln eines Kleingartenverein oder -verbundes?