Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

mietrecht baulärm bohren zwischen 16 und 19 uhr?

hallo, bin vor kurzem neu in ein mehrfamilienhaus gezogen, da ich vorhabe heute ein paar gardinenleisten, lampen etc. anzubringen und für die betondecke einen bohrhammer verwenden muss, was ganz schön laut ist, habe ich gestern schon einen zettel im treppenhaus aufgehangen, mit der information, dass es heute zwischen 16:00 und 19:00 uhr lauter wird, wegen den nötigen arbeiten (alles schön erklärt) ich persönlich kann lärm nicht ausstehen, aber das muss ja irgendwann gemacht werden, also hab ich das vorher angekündigt, damit man sich darauf einstellen kann.

jetzt habe ich einen zettel im briefkasten gefunden (vermutlich von einem empörten mitmieter) der mich auf die ruhezeiten etc. hinweist.

zwischen 16:00 und 19:00 uhr verletzte ich jedoch keine ruhezeiten.

habe nun ein wenig angst, dass sich heute abend verärgerte menschen vor meiner wohnungstür versammeln. ist das berechtigt? darf ich denn jetzt bohren oder muss ich ohne lampen und gardinen auskommen?

13 Antworten

Bewertung
  • Merlin
    Lv 4
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Bevor Sie anfangen zu bohren, sollten Sie den Mietvertrag zu Ihrer Mietwohnung sowie die Hausordnung gründlich durchlesen. Suchen Sie gezielt nach Ruhezeiten und Verordnungen zu Baumaßnahmen des Mieters in der Mietwohnung. Durchaus können dort Besonderheiten und Ausnahmeregelungen auftreten. Mietrecht definiert sich zuallererst über Ihren Mietvertrag.

    Beachten Sie, dass Sie an Sonn- und Feiertagen ganztägig keinerlei lärmbelastenden Baumaßnahmen in der Mietwohnung vornehmen dürfen. Demnach dürfen Sie auch nicht bohren.

    Grundsätzlich:

    Allgemeine Ruhezeiten sind von 22:00 h bis 07:00 h sowie von 13:00 bis 15:00 Uhr. Diese variieren regional und auch hinsichtlich der verschiedenen Hausordnungen können unterschiedliche Ruhezeiten vereinbart werden. Aber wenn Sie in der Zeit zwischen 07:00 h und 13:00 h und dann wieder zwischen 15:00 h und 22:00 h bohren, sind Sie i.d.R. auf der sicheren Seite und niemand kann Ihnen etwas anhaben. Von bösen und nörgelnden Nachbarn sollten Sie sich nicht beeindrucken lassen.

    Dass Sie die Mieter vorgewarnt haben, ist ein guter Charakterzug von Ihnen – erforderlich wäre das nämlich nicht. So können diese sich auf anstehende Lärmbelästigungen einstellen und werden mehr Verständnis dafür aufbringen.

  • Judy
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Du musst dich an Ruhezeiten halten, ansonsten darfst du natürlich notwendige Arbeiten durchführen. Im Mietvertrag nachsehen, ob dort evtl. andere Ruhezeiten als üblich gelten.

    Allgemein gelten folgende Ruhezeiten: 22 bis 7/8 Uhr, 12/13 bis 15 Uhr.

  • top
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    du darfst bohren, egal ob das einem nachbarn gefällt oder nicht. es gibt zwar gesetzliche ruhezeiten, aber wenn man die einhält, dann ist alles in ordnung. und solange du nicht mitternachts rumbohrst, hast du gar nichts zu befürchten. mit nicht ganz so verständnisvollen nachbarn muss man sich leider abfinden, aber man sollte sich von denen auch nicht terrorisieren lassen. mehr als das was du gemacht hast, kann man echt von keinem mieter erwarten. also gib ruhig gas an deiner bohrmaschine.

  • Bonnie
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Natürlich darfst du bohren und hämmern.

    Es gibt auch keine sogenannten Mittagsruhe mehr.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 9 Jahren

    irgendwann musst du dir Arbeiten ja machen, wann sollste des dann sonst machen???

    Dir Ruhezeiten sind sowieso schon oft genug genannt worden.

    Lass dich net zu sehr verunsichern, du hättest normalerweise net mal so nett sein müssen, und das anzukündigen...

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    sei nicht so zimperlich,nätürlich darfst du bohren. bei uns im haus hat ein wohnungseigentümer monatelang seine wohnung umgebaut und bis 20h lärm gemacht.sogar in der nacht und am sonntag überkam es ihn machmal und dann mußte ich ihn verwarnen :D

  • vor 9 Jahren

    den anonymen zettel ignorier.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wenn in deinem Mietvertrag eine Hausordnung drin ist, schau dort, ob es in eurem Haus von den normalen Ruhezeiten abweichende Bestimungen gibt.. Ansonsten kannst du zwischen 16 und 19 Uhr notwendigen Lärm machen.

  • vor 9 Jahren

    Gehen Sie davon aus, dass Sie grundsätzlich in der Zeit von mittags 13.00 bis 15:00 Uhr und 20.00 abends bis 7:00 Uhr morgens Ruhe einhalten müssen. Sie dürfen in diesen Zeiten also nicht hämmern oder bohren, zumindest dann nicht, wenn Ihre Aktivitäten von Dritten wahrgenommen werden können.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    ich lach gerade....

    du hast dir nichts vorzuwerfen, da du alles richtig gemacht hast, du hast vorab einen aushang gemacht....

    was viele leider nicht wissen, das gesetzt in dem die ruhezeiten sprich die mittagsruhe geregelt werden gibt es nicht mehr.... es gibt nur noch die nachtruhe die ab 22 uhr bis morgens 6 uhr gilt.... (früher gab es die mittagsruhe noch)

    in der anderen zeit kannst du alles machen sofern sich andere nicht gestört werden... das es bei dir um vorübergehende arbeiten handelt kann dein mitmieter im hause gar nicht ....

    du brauchst keine angst haben, das jemand vor deiner tür steht, wenn sie stehen sag sie sollen die polizei rufen und das werden sie nicht machen, das es nicht um ruhezeiten geht die das gesetz sagt... alles andere ist lächerlich.....

    früher war die mittagszeit von 13 bis 15 uhr und wenn man da seinen frieden will hält man sie selbst noch ein um den freiden zu wahren muss man aber nicht....

    argumentier wenn er dir blöd kommt ok dann lass ich das von einer firma machen, die müssen sich an zeiten nicht halten, und wenn sie dann meckern haben sie den verdienstausfall zu zahlen so steht es jetzt im gesetzt.. d.h. wenn firmen arbeiten können die morgens um 7 uhr bis nachmittags 16 uhr durchgehend arbeiten und bei beschwerden auf mieter den hammer niederlegen und den verdienstausfall von diesem mieter verlangen.. auch das wisen viele nicht...

    frag diesen nachbarn mal von mir, wenn er ruhe haben will ob es dann nicht besser ist, wenn er auf den friedhof geht.... ich bin schockiert da denken diese alten leute immer noch es ist wie früher und zeiten, generationen und gesetze ändern sich nicht... irrtum

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.