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Hab ich das Recht mein Stundenjournal vom AG ausgehändigt zu bekommen?

Wenn die Anwesenheit der Mitarbeiter anhand von Stempeluhren , PC usw. festgehalten wird, muß der Arbeitgeber diese Auswertungen bzw. Anwesenheitslisten den betreffenden Mitarbeitern auf Verlangen aushändigen ??

Im bestimmten Fall verweigert der Arbeitgeber die Herausgabe von Anwesenheitslisten mit dem Hinweis , es würde sich dabei um vertrauliche betriebliche Daten handeln und er , der AG , wäre nicht verpflichtet , diese Anwesenheitslisten dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

1 Antwort

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    ja du hast ein Anrecht auf Einsicht in deine Zeiterfassungsnachweise. Ich nehme an du hast dir deine Zeiten zusätzlich aufgeschrieben und eine Differenz festgestellt. Fordere die korrekte Stundenzahl / den fehlenden Arbeitslohn schriftlich ein ( deine Aufzeichnungen als Kopie beilegen). Passiert nichts, verlange Einsicht in die Zeiterfassung, ansonsten geht es nur noch über den Betriebsrat/ Gewerkschaft oder letztendlich einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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