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Muss ich meine Wohnung beim AUSZUG neu streichen?

Ich bezog meine Wohnung im August 2011 und habe alle Zimmer neu gestrichen, weil meine Vormieter zu schlampig gearbeitet hatten ( als Beweis habe ich Fotos gemacht )

mein Vermieter war mit neu streichen einverstanden und ich strich die Wohnung selbst

er bezahlte die Farben... eigentlich wollte er Maler kommen lassen... ich strich aber lieber selber, weil ich meine Möbel schon drinnen hatte und Angst hatte, dass die Maler nicht so aufpassen und ausserdem wollte ich meinem Vermieter etwas entgegen kommen. Er musste mir ja nichts bezahlen und die Maler hätte er schon bezahlen müssen.

Heute telefonierte ich mit Ihm...

wollte wissen, wie das mit dem streichen ist,

denn am 15. Januar ziehe ich ja aus...

Ich meinte wegen der Kaution dürfte es ja auch keine Probleme geben, weil alles in einwandfreiem Zustand ist...da meinte er, dass wir das noch schaun müssen, weil wegen streichen und so....

Mir gibt das Rätsel auf, denn in meinem Mietvertrag steht nur drinnen, dass die Wohnung sauber und geräumt übergeben werden muss.

Kann mir jemand dazu Paragraphen, Sonstiges schicken oder anderweitig Tips geben ???

Was mache ich, wenn er sich weigert mir die Kaution auszubezahlen ???

Grüße teufelin

9 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Nach so kurzer Wohnzeit ist ein neu streichen ausgeschlossen.

    Ein neu streichen käme nur in Frage, wenn eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart worden wäre und das Streichen abhängig zum Intervall gemacht worden wäre - anders ausgedrückt, wenn es angemessen notwendig wäre.

    Hier kann dies nicht der Fall sein.

    Der VM hat zwischen 3 und 6 Monate Zeit die Kaution inkl. Zinsen zurückzuzahlen. Weigert er sich, kann man einen Mahnbescheid schicken. Darüber hinaus darf er noch einen Teil der Kaution für eine eventuelle Nachzahlung der Betriebskosten zurückbehalten.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    im Netz gibt es dazu ausführliche Infos, demnach brauchst du die Wohnung nicht neu streichen sondern besenrein übergeben aber lies selbst genauer nach.

    Schönheitsreparaturen – Muß der Mieter bei Auszug streichen?

    http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/schoenhe...

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Mieter beim Thema Schönheitsreparaturen gestärkt. Demnach müssen Mieter die Wohnung vor dem Auszug nicht komplett weiß Streichen, sie muss lediglich in einem Zustand zurückgegeben werden, der eine rasche Weitervermietung ermöglicht.

    http://news.immobilo.de/2011/01/26/3165-mieter-mue...

    MfG

    @Darf der Eigentümer die Kaution verrechnen?

    ...

    Schönheitsreparaturen: Darf der Eigentümer die Kaution verrechnen? - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7385/sch...

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wenn da nur ausräumen und fegen drin steht musst du auch nur ausräumen und fegen. Renovierungen zählen zur Instandhaltung und sind grundsätzlich Vermietersache, können aber per MV auf den Mieter unter strengen Regeln abgewälzt werden. Wenn du in der Wohnung nicht gehaust hast wie Bolle und die Wände mit Nägeln und Dübeln durchlöchert sind wie auf dem Schießstand, sollte der Zustand keine Renovierung nach nur einem guten Jahr Mietzeit erfordern. Selbst nach den veralteten Fristenregelungen, wäre dann noch keine Renovierung auch wenn im MV vereinbart dran.

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  • vor 9 Jahren

    Das kommt auf den Vertrag an, je nach dem wie es geregelt ist. Wenn Du aber nr so kurz drinn gewohnt hast, nicht geraucht hast und keine Flecken an den Wänden verursacht hast, ist es wohl eher Schwacchsinn, wenn Du schon wieder neu streichst, kläre das mit Deinem Vermieter.

    Gruß Karsten

  • AnPa
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    wenn im Vertrag drinsteht das du die Wohnung leer und besenrein übergeben sollst heißt das ganz einfach: Tapeziert, gestrichen (darf zumindest nicht vergilbt o. so sein) und sauber. Farbmäßig darf es zumindest kein Schwarz oder so sein, also keine "Knallfarben".

  • Punk
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Aktuelle Rechtsprechung: Die Verpflichtung zum Renovieren-auf-Neu beim Auszug ist rechtswidrig.

    Schönheitsreparaturen können nur in dem Umfang verlangt werden, wie sie im Rahmen der Abnutzung ohnehin fällig wären:

    Wenn du 10 Jahre da wohnst kann der Vermieter verlangen, daß du so ungefähr alle 3 Jahre streichst. Beim Auszug darf die Bude also nicht so aussehen, als hättest du nie was getan. Starre Fristen sind aber nicht erlaubt; es zählt der reale Zustand.

    Niemand streicht alle 18 Monate seine Wohnung (es sei denn er hält da Pumas); der Vermieter kann von dir lediglich verlangen, daß du Bohrlöcher zugipst.

    Damit wurde die deutsche Rechtsprechung übrigens dem Rest von Europa angeglichen; das ist nämlich fast überall sonst schon immer so.

    Achja, und stimmt: Wenn Mieter nach 3 Monaten ausziehen und man sieht die Spuren von "normalem Wohnen" (Bilder u.ä.); dann hat der Vermieter schlicht Pech gehabt, das ist sein wirtschaftliches Risiko.

  • vor 9 Jahren

    Er kann höchsten verlangen, dass Du für ca 1,5 JAhren einen Anteil von den Renovierungskosten eines Malers bezahlst. Wenn Du es güngstiger findest, selbst zu streichen muss er das akzeptieren

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    ja, der Vermieter hat das Recht von seinem Mieter dies zu fordern.

    http://www.gutefrage.net/frage/weisse-waende-weiss...

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