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Freund fährt schwarz mit meinem Auto - meine Strafe?

BITTE ZU ERST LESEN !

Am Wochenende war ich mit 2 Freunden unterwegs nach dem Disco-Besuch sind wir zu meinem Auto gelaufen wir sind eingestiegen. Als ich gemerkt habe das ich meine Jacke im Club vergessen habe habe ich meinen Freunden AUSDRÜCKLICH gesagt das sie nichts machen sollen und nicht dem Auto fahren sollen. Der Schlüssel lag drin ich bin schnell zum Club und als ich mit meiner Jacke zurückkomme steht da die Polizei. Mein Freund hat mit 0,9 Promille Runden auf dem Parkplatz gedreht mit dem Auto (Ich wusste nicht das er getrunken hatte, ich war die ganze Zeit bei meiner Freundin als gefeiert haben). Ich war nett zu der Polizei habe alles vorgezeigt und gesagt das das Auto eigentlich meinem Vater gehört und das ich es ab und zu haben darf. Ich bin erst 18 und habe den Führerschein mit 17 gemacht das heißt ich habe noch meine Probezeit. Sie haben ihn mit genommen und einer der Polizisten hat gesagt das mich eigentlich keine Schuld treffen wird. Ich weiß das mein Freund eine Strafe wegen Schwarzfahren bekommen wird aber was ist den jetzt mit mir? Bekomme ich jetzt auch eine Strafe oder so? Ich bereue das alles wirklich sehr und habe sehr, sehr großen Ärger zuhaue bekommen.

Bitte, ich bitte euch richtige Antworten anzugeben. Ich brauche jetzt wirklich Rat.

Ich danke euch allen schon mal im Voraus.

- Mein Freund hat der Polizei gesagt das er alle Schuld auf sich nehmen wird, weil er gefahren ist. Aber werde ich auch eine Strafe erhalten oder einfach nur eine Vorladung?

- Noch was zu der Situation beide Freunde haben zugegeben das ich das Fahren mit dem Auto ausdrücklich verboten habe.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Eigentlich hättest du den Autoschlüssel mitnehmen müssen, wenn du dir nicht sicher bist, ob einer deiner Kumpels sich ans Steuer setzt und dann ein paar Runden fährt. Daher wäre es eigentlich auch deine Schuld, weil du nicht auf dein Eigentum geachtet hast.

    Jedoch kommt es immer darauf an, wie der Polizist bzw. Zeugen die Sache wiedergeben und beurteilen.

  • vor 9 Jahren

    Na ja, das hast Du Dir jetzt alles schön zurecht gelegt.

    Aber wie doof muß man sein, den Schlüssel im Auto liegen zu lassen.

    Wer soll denn diesen Schwachsinn glauben.

    Das ist (falls es überhaupt stimmt) entweder mutwillige oder zumindest

    fahrlässige Aufforderung zum Mißbrauch.

    Da Deine Kumpels ja ebenfalls in diesem Alter sind,

    in dem derartige "Aktionen" ja zum Aufschneide- und Imponiergehabe

    dazu gehören, mußtest Du darüber hinaus eh davon ausgehen,

    daß das passieren wird.

    In diesem Fall den Schlüssel so zu hinterlegen, daß dieser auch von

    angesoffenen Pubertierenden innerhalb kürzester Zeit gefunden wird,

    muß als reine Absicht gewertet werden.

    Insofern ist eine Strafe zwingend.

    Allerdings sollte diese pädagogischer Natur sein, da es bei Dir anscheinend

    noch etwas an Erziehung fehlt...

  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wenn du ausdrücklich vermeiden wolltest, das jemand mit dem AUto fährt, hättest du den Schlüssel nicht stecken lassen. Ich weiss nicht, ob man bestraft wird, wenn man einem Betrunkenen sein Auto überlässt, aber falls es so ist, wird dir diese Entschuldigung nicht weiterhelfen.

  • vor 6 Jahren

    Um einen Jungen Sie gibt es mehrere Möglichkeiten zu erobern, aber wenn Sie die Tipps in diesem Verfahren folgen wird viel einfacher http://freund.vorschlag.net/ sein

    Viel Erfolg!

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  • Merlin
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Keine Angst - du hast nichts zu befürchten.

    Nach § 7 Straßenverkehrsgesetz haftet neben dem Schwarzfahrer auch der Halter, wenn jemand das Fahrzeug unbefugt benutzt UND der Halter/Besitzer dies vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat.

    Das betrifft aber nur die Haftung. Deine Tat, nämlich das fahrlässige Ermöglichen der Schwarzfahrt, ist nicht strafbar oder ordnungswidrig.

    Dein Kumpel hat sich aber selbst strafbar gemacht. § 248 b Strafgesetzbuch:

    "Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."

    Die Tat wird aber nur verfolgt, wenn DU Vater Anzeige erstattest oder dein Vater. Wir also nicht von Amts wegen verfolgt.

    Wenn es ein öffentlicher Parkplatz war, ist dein Kumpel wegen Fahrens ohne Führerschein dran (falls er keinen hat) sowie wegen Trunkenheit am Steuer. Das ist eine Straftat.

    Falls es kein ÖFFENTLICHER Parkplatz war (also Privatgelände), hatte die Polizei dort nichts zu suchen und kann ihn auch nicht belangen.

  • vor 9 Jahren

    die frage kann man bestimmt morgen wieder lesen

    bis die antworten Scarface passen

  • Raik
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    warum stellst Du die Frage noch einmal? Erwartest Du Dir andere Antworten?

    http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=At...

    Du hast nichts zu befürchten, da Du nicht davon ausgehen musstest, dass Dein Freund gegen Deinen Willen Dein Auto nutzt.

  • vor 9 Jahren

    Deine Freunde sind volljährig und damit für ihr Handeln alleine verantwortlich.

    Wären sie kleine Kinder, könnte man Dir einen Vorwurf machen,dass Du den Autoschlüssel nicht mitgenommen hast.So aber trifft Dich keine Schuld.Du hast es ihnen auch ausdrücklich verboten,mit dem Wagen zu fahren.Sogar das hättest Du nicht machen müssen.

    Dem Halter des Wagens wird ebenfalls nichts passieren, hr seid volljährig und du hast den Führerschein.Soll Papi sich jetzt immer neben Dich klemmen,wenn Du mit seinem Wagen unterwegs bist?

    0,9 Promille bedeutet nicht volltrunken und damit ist Dein Freund zurechnungsfähig.

    Also,entspann dich mal.

  • vor 9 Jahren

    du bist nicht gefahren, also kannst du auch nicht bestraft werden.

    schlüssel hin oder her - dein freund muß sich für sein fehlverhalten verantworten.

    wenn du einen kuhschwanz( brecheisen) in einem baumarkt kaufst und dein bruder bricht damit ein, bist du ja auch nicht dran, sondern dein bruder!

  • vor 9 Jahren

    Erst mal solltest du den Begriff Freunde nicht so missbrauchen....

    Der Schwarzfahrer wird auf alle Fälle großen Ärger bekommen.

    Der 2te Insasse bekommt je nach Aussagen unter Umständen ebenfalls

    nette Überraschungen, denn er hätte es, soweit möglich, unterbinden müssen.

    Dein Vater als Halter bekommt wahrscheinlich ebenfalls

    ein nicht ganze nettes Weihnachtsgeschenk.

    Aber egal was ihr alle aussagt, die hättest nicht dein Wagen unverschlossen,

    samt Schlüssel außer Aufsicht stehen lassen dürfen.

    Deshalb wirst du ebenfalls gewaltig blechen.

    PS

    Erst mal ist es grob fahrlässig in der Situation mit angetrunkenen Jugendlichen

    einen komplett fahrbereiten Wagen unkontrolliert zu überlassen.

    Deshalb wird es je nach persönlicher Umstände,

    zB einer der Beteiligten ist vorbelastet,

    ab ca 300€ aufwärts alles für dich drin liegen.

    Und wegen dem Parkplatz, nur ein komplett abgeschlossenes Areal,

    wo weder unbeteiligte Personen noch Gegenstände anderen Besitzes

    Zutritt haben gilt das Führerscheinfreies Fahrtrecht.

    Ein Kundenparkplatz eines Geschäftes, egal in wessen Besitzes

    ist zwangsläufig öffentlich zugänglicher Parkplatz.

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