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Kurzgeschichten Wettbewerb: Teilnahmebedingung (?)?
Hee ho!
Mal ne Frage:
Ich möchte am Kurzgeschichtenwettbwerb teilnehmen und bin (wie bei jedem Verlag üblich) auf den Hinweis: "Das Werk muss selbst geschrieben und unveröffentlicht sein."
Was ist die Definition von "unveröffentlicht"?
Schließt das jede Art von Ansichsmöglichkeiten ein oder nur die bei Verlagen?
Ich habe mein Geschichte zb. in einem Bewertungsforum für junge Autoren.
Muss ich es dort löschen um teilzunehmen? Immerhin ist dort die Menge der Menschen die mein Manuskript lesen können begrenzt. Fällt das trotzdem unter den Begriff veröffentlichung?
Danke für Antworten, auch wenn mir die Frage selbst blöd vorkommt :D
...
LG!
2 Antworten
- vor 9 JahrenBeste Antwort
Ja! Wenn für die Veröffentlichung zur einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Herausgeber gekommen ist, d.h. wenn beide Parteien (Aotor u. Hrsg.) es schriftlich vereinbart haben, dann der Text dem Publikum zur Verfügung gestellt wurde, ist es eine Veröffentlichung. Das ist unabhängig davon, ob es 2 oder 2000 lesen. Aber, wenn du in FB&Co. etwas sebst veröffenlichst, ist es, glaube ich, egal. DEr Sinn ist, dass sich zwei Herausgeber nicht über den Weg laufen, nämlich mit denselben Veröffentlichungsrechten und deinem Einverständnis in der Tasche. aber wie ich das verstanden habe, ist es bei dir nicht der Fall, wenn du bei diesem Forum nicht irgendwelche Rechte an deiner Geschichte an das Forum abgetreten hast und das Ganze nur zu Bewertung diente. Lies vorher zur Sicherheit die AGB´s durch. Viel Glück!
Quelle(n): Eigene Erfahrung - Klaus GrinskyLv 7vor 9 Jahren
Ohne über eventuelle juristische Implikationen informiert zu sein,
würde ich meinen, daà ein "Bewertungsforum" eine Situation ist,
die noch zur Produktion von Literatur gehört und nicht schon
zur Veröffentlichung.
Allerdings bist Du erst dann auf der sicheren Seite,
wenn Du weiÃt wie dieser Verlag das definiert.
Also: nachfragen !!
Im Ãbrigen: Die Frage ist doch nicht blöd.