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Wenn ich bei KFz-Versicherung keine weiteren Fahrer angebe, darf dann grundsätzlich nur ich fahren?

Hab grade mit Versicherungstarifen rumgespielt. Macht voll was aus, wenn ich Zweitfahrer angebe. Aber was bedeutet Zweitfahrer für die Versicherung?

Jemand der regelmäßig auch mein Auto fährt, oder bedeutet das, daß es die Versicherung es im Schadensfall dann gar nicht mag, wenn ich als alleinig angegebener Fahrer mein Fahrzeug mal ausnahmsweise doch verliehn habe, oder ist es OK für die Versicherung, wenn ich mich als alleinigen Fahrer angebe, und falls ich doch mal ausnahmsweise mein Fahrzeug verleihe, und ein Unfall passiert.

Hoffe ihr wißt was ich will, erwarte nützliche und ehrliche Antworten. Wer Fehler findet mag sie behalten, andernfalls klicke ich auf Mißbrauch.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Du darfst dann grundsätzlich nur selber fahren, wenn du vertraglich vereinbarst, dass du nur selber fährst. Dass das bei hohen Prozenten und möglicherweise auch noch Fahrern unter 25 einen deutlichen Unterschied macht, kann ich mir vorstellen.

    Es ist übrigens völliger Humbug, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen müsse, wenn ein anderer Fahrer als vertraglich vereinbart am Steuer saß. Es wird dann aber eine Vertragsstrafe fällig - wie hoch, das steht im Kleingedruckten. Als Daumenregel kann man von einer Jahresprämie ausgehen.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    @ funship

    Die Details im Falle einer Nichtbeachtung der Vertragsregeln sind genau definiert und niedergeschrieben. Also einfach mal die Bedinungen lesen und dann ist im Prinzip alles klar. Weicht der Versicherer zu Gunsten einer Kulanz von einer Regel ab mag das gut sein, aber es ist nicht die gängige Praxis bzw wird unterschiedlich gehandhabt, auf Kulanz sollte man sich auch nicht verlassen!

    Auszug aus den AKB´s:

    § 2 b Einschränkung des Versicherungsschutzes

    (1) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls: Der Versicherer ist

    von der Verpflichtung zur Leistung frei,

    a) wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen

    Zweck verwendet wird;

    b) wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht;

  • Sandra
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    wenn du angibst, das Auto ganz alleine zu fahren, und du dann dein Auto einem anderen überlässt, muss die Versicherung auch nicht zahlen. Alles andere musst du wahrheitsgemäß angeben. Wenn du jemanden hast, der in deinem Haushalt lebt, und ab und zu mal das Auto nutzt, solltest du das mit angeben. Denk auch daran, dass der Lebenspartner immer mal das Auto nehmen möchte oder muss, wenn man selber nicht fahren kann oder will. Meist steht auch im Vertrag "ich, mein Lebenspartner/Ehefrau und ausschliesslich Personen über 25 Jahren fahren das Fahrzeug".

    Wenn deine Lebenspartnerin oder jemand anders in deinem Haushalt einen Führerschein und kein Auto hat- er oder sie aber hin und wieder mal mit dem Wagen fahren soll oder muss, würde ich das so angeben. Kommt ja auf deine Lebensgewohnheiten an. Willst du mal feiern und was trinken, wäre es sicher praktisch wenn jemand anderes fahren kann, oder wenn man mal krank ist und derjenige mal was besorgen soll und sonstiges. Generell irgendwelchen Kumpels würde ich mein Auto dagegen nicht überlassen, Frauen/Männer und Autos verleiht man nicht.

  • Raik
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    @Funship hat völlig Recht. Leistungsfrei in dem zitierten Zusammenhang heißt nicht, dass die Versicherung nicht bezahlt. Das darf sie in der Haftpflicht gar nicht, schließlich ist es eine Pflichtversicherung. Es kann ja auch kein Dritter etwas dafür.

    "Leistungsfrei" bedeutet, dass ein definierter Regress fällig wird, den die Versicherung von ihrem Vertagspartner eintreiben wird. Im Falle des unberechtigten Fahrers ist das in der Höhe von einem Jahresbeitrag.

    In der Vollkasko und Teilkasko kann es anders seinn, da kann die Versicherung die Leistung verweigern.

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  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Wenn Du angibst, dass Du der alleinige Fahrer bist, dann ist jede Fremdfahrt schädlich, wenn etwas passiert...

    Warum ? Weil die Versicherung nicht prüfen kann, ob es wirklich nur eine einmalige Ausnahme war...

    ...und wenn eine solche einmalige Ausnahme unschädlich wäre : DANN gäbe es natürlich ausnahmslos einmalige Fahrten, bei denen jemand anders gefahren ist als der Vers.nehmer....würden alle der Versicherung erzählen.....

    ...und Alleinfahrer heisst halt einfach : Es fährt wirklich nur EINER ; und nicht überwiegend einer und ab und zu andere.....

    Also wirklich aufgepasst : Das wird nämlich schnell ziemlich teuer.....

    Nicht nur, dass die Vers. im Schadensfall nicht zahlen muss, sie verlangt auch einen " Strafzuschlag " und Schadensfreiheitsrabatte werden auch gestrichen......

  • vor 9 Jahren

    Zur obigen Frage: Ja!

    Bist nur Du alleine angegeben darf niemand anderer, auch nicht im Notfall, das Auto fahren.

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