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Steht einem Wohngeld /Kindergeldzuschuss zu wenn man Stempeln muss ?
Hallo mein Mann hat heute Bescheid bekommen das er sehr wahrscheinlich ab Januar Stempeln muss! Kann man dann zu dieser zeit Wohngeld / Kindergeldzuschuss beantragen ?! Er is Maler und Lackierer und wird wohl schlecht zu dieser zeit was neues finden, da es übern Winter für diesen Beruf immer schlecht aussieht ! Wie viel prozent An stempel geld gibt es eigentlich ? Danke schon mal.
Danke Vektor , ich habe eine 400€ stelle als Friseurin und bin geringfügig beim Anwalt beschäftigt !!!! Kaum zu Glauben aber ich weiß das Frauen auch arbeiten können !!!
4 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Wenn du kein Hartz 4 beziehst, kannst du prinzipiell Wohngeld beantragen. Google einfach mal nach Wohngeldrechnern, oder einer Wohngeldtabelle deiner Stadt.
- vektor_cp2Lv 6vor 9 Jahren
Hi,
dein Mann bekommt dann ungefähr 60% von seinem Nettolohn.
Er kann Steuerfrei pro Monat 100 Euro dazu verdienen.
Zuschüsse könnt ihr nur beantragen, wenn ihr nichts habt, also Geld auf der Bank,
oder Imobilien oder sonstwas und euer Monatliches Einkommen unter der Armutsgrenze liegt.
Ãbrigens kann die Frau auch was dazu verdienen, z.B. mit Heimarbeit auf 400 Euro Basis.
GrüÃle
- 🌛Lv 5vor 9 Jahren
Prinzipiell ja, wenn die Bedingungen der Einkommensgrenze dafür gegeben sind. In Deinem konkreten Fall, wird alles hin und her gerechnet. Was die eine Stelle zahlt, zahlt dann die andere Stelle um so weniger. Ständige Laufereien und Rückzahlungen bzw. Folgeanträge für folgende Nachzahlungen sind zu erwarten. Das selbe Geld kommt dann einfach nur von verschiedenen Stellen, lohnt sich eigentlich nur, wenn man selbst in Arbeit ist und damit am Existenzminimum lebt. Probehalber mal einen Antrag stellen und auf das Ergebnis warten. Kann man ja danach sein lassen, wenn sich zeigt, dass es nichts bringt.
- Slovak08Lv 7vor 9 Jahren
Hier hast du einen Wongeldrechner für deine Gegend.
http://www.wohnstaetten.de/index.php?spath=351&PHP...
Wenn dein Mann seine Stelle verliert, auch wenn es nur wahrscheinlich ist, muss er sofort sich beim zuständigen Jobcenter meldet um keine Leistungssperre wegen Fristversäumnis zu bekommen. Dort muss er sich gleich informieren lassen, welche Beträge ihm und seiner Familie aus ALG1 zustehen.
Drücke euch die Daumen, denn dieser Teil NRW ist für Arbeitslose kein gutes Pflaster...