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Falsch Geparkt,Knöllchen bekommen,habe aber einen Richtigen Grund!!!?

Hallo zusammen

Gestern Früh bekam meine Frau Wehen.

Wir fuhren direkt ins Krankenhaus und ich Parkte beim Nächstbesten Parkplatz.(Leider im Parkverbot)

Als ich gegen Abends zum Auto ging,endeckte ich das Knöllchen mit einem Verwahnungsgeld von 15€

Ich hatte den Ganzen tag damit zu tun meine Frau zu betreuen,und nicht daran zu denken wo mein Auto steht.

Zumindest nicht in dem Moment.

Wie sieht es rechtlich aus?Könnte ich dagegen angehen?

Sind zwar "nur" 15 € aber ich finds Abzocke.

Vorallem hat das Auto dort niemanden gestört.Habe ich, den Eindruck nachdem ich mir den Platz außenrum mal angesehen habe.

Übrigens Geburt war ok. Trotz Knöllchens

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    wenn du deinem kind...

    was gutes tun willst...

    schaff das auto ab...!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Bezahl die Strafe und leg ein Album fürs Kind an indem Fotos und andere Kuriositäten um die Geburt gesammelt werden zb. das Knöllchen.

    Was sind schon 15,- Euro? Nichts....Nimm es als Erinnerung an etwas was wesentlich Wichtiger ist.

    Wenn du falsch geparkt hast dann kriegst du eben ein Knöllchen.

    Ende.

  • vor 9 Jahren

    Deine Fürsorge in allen Ehren. Aber die Wehen oder die Geburt schützen dich nicht davor ein Knöllchen zu bekommen, wenn du falsch geparkt hast. Gesetzt ist Gesetz und das für alle. Auch wenn das Auto niemanden gestört hat, hast du falsch geparkt !!!!

    Zahle das Knöllchen, sonst wird es teurer. Deine Frau war ja in besten Händen im Krankenhaus. Du hättest ihr eh nicht helfen können.

  • vor 9 Jahren

    Glückwunsch!

    Aber! Du bist gestern Papa geworden und versuchst heute gegen eine berechtjgte Verwarnung für eine Ordnungswidrigkeit vorzugehen? Das kapiere ich echt nicht! Der "nächstbeste Parkplatz" wie Du ihn bezeichnest, heißt wohl in Wirklichkeit Parkverbot!

    Klar kannst Du dagegen vorgehen! Und wenn es Abzocke ist, dann sowieso! Und was bringt´s?

    Ich hätte wichtigeres zu tun!

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  • W5_K2
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Vaterschaft!!!

    Dennoch: Verkehrsregeln bleiben unabhängig von Wehen bestehen.

    Klar, in Notsituationen kann man sein Auto überall anhalten, Warnblinker und Warndreieck raus stellen, Notfall melden - dann bekommt man kein Knöllchen. Wenn der Notfall notversorgt ist, muss das Auto aber so schnell wie möglich auf einen "regulären" Abstellplatz verfrachtet werden. Das alles traf bei dir nicht zu.

    Woher soll die Politesse wissen, dass der Fahrzeugführer einem gefühlten Notfall unterlag? (Hättest den Wagen ja auch nach der Einlieferung direkt wegfahren können - theoretisch - deine Fürsorge für deine Frau will ich damit nicht kritisieren, im Gegenteil, ich hätte es genau so gemacht.)

    Aber ehrlich: 15 € für einen Tag ist echt günstig! Im Parkverbot hätte die Politesse alle 15 Minuten rumgehen und dir jedes Mal einen drauf setzen dürfen! Du hattest einen Schutzengel, dass sie es nicht getan hat!

    Stell dir vor, du hättest einen Parkscheinautomaten, wie er vor Krankenhäusern üblich ist, bedienen müssen. Ich glaube, das wäre nicht viel billiger gekommen.

    Freue dich über euer Baby und darüber, dass dich das Erlebnis der Geburt "nur" 15 € gekostet hat!

    (Deine Vaterschaftserlebnisse der nächsten Wochen werden sicher nicht in Geld auf zu wiegen sein!)

  • vor 9 Jahren

    Ach ja... angeblich hat das Auto niemanden gestört.... Doch.. diejenigen, die nicht wollen dass du dort parkst!

    Vielleicht hat dein Auto ja gestört, als du im Krankenhaus warst!

    Und wenn du im Parkverbot parkst, dann kann das NICHT der nächste Parkplatz gewesen sein!

    Man, was eine Logik!

    Das was du machen kannst ist wie JEDER ANDERE - wenn man mal das Knöllchen richtig durchliest - Widerspruch einlegen und deinen Sachverhalt darstellen. Vielleicht hat man ja ein bisschen Mitleid mit dir! Am besten, du legst eine Kopie der Geburtsurkunde mit dabei!

    In diesem Sinne....

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    leider ist das knöllchen berechtigt da du entweder im absoluten oder eingeschränkten halteverbot geparkt hast....

    du solltest es bezahlen es sind nur 15 € und somit ein verwarnungsgeld.... wehen rechtfertigen nicht, das du über stunden dein fahrzeug nicht wegfahren konntest.... so wird dir auch die zuständige bußgeldstelle das sagen....

    klar kann man sicher ein auge zudrücken wenn man seine frau zur notaufnahme bringt aber danacht hättest du es wegfahren können....

    sorry aber wenn jeder so käme wie du, dann bräuchte man keine schilder aufstellen, weil der nächste sagte ich musste dringend auf die toilette, und der nächste meine frau mußte schnell einkaufen...

    rechtlich ist er berechtigt.... und selbst wenn du widerspruch einlegst, wirst du vorab diesen erst einmal bezahlen müssen...

    aus rechtlicher sicht denke ich zahl und die sache ist vom tisch immerhin sollte dir das doch wert gewesen sein, ich meine du bist papa geworden das ist doch mit keinem geld zu ersetzen

  • vor 9 Jahren

    Gratuliere Euch zu eurem Baby! Habt ihr einen Jungen oder ein Mädchen bekommen? :o)

    Ich habe mal gehört das man in einem solchen Fall versuchen kann das Knöllchen "zurück zu geben". Dazu ist es am besten wenn man direkt mit dem Polizisten spricht der das Knöllchen ausgestellt hat. Fahre auf die Wache und erzähle einfach wie es war, zeige Fotos von eurem Baby her und frag einfach ob du das Knöllchen zurück geben darfst.

    Ich habe das ein mal so gemacht als mein Sohn im Kindergarten einen Unfall hatte. Ich stand 10 Minuten im Parkverbot (ungefähr so wie du, ohne jemanden zu stören) und als ich mit meinem Sohn zurück kam hatte ich ein Knöllchen am Auto. Ich habe dem Polizisten ganz artig versprechen müßen mich dort nie wieder mit dem Auto ein zu parken dann hat er das Knöllchen weg gemacht. Ich bin ihm ewig dankbar dafür. :)

    Da habt ihr ja eine Geschichte die ihr eurem Baby mal erzählen könnt wenn es größer ist :o)

  • vor 9 Jahren

    Erst mal Glückwunsch zur Geburt,aber einige Sachen musst du dir leider sagen lassen

    Falsch geparkt ist falsch geparkt,da ist das Knöllchen berechtigt

    Du hast deine Frau früh ins KH gebracht und erst abends bist du wieder raus???? Hmmmm???

    Du hättest auch zwischendurch einfach mal rausgehen können und das Auto umparken,denn deine Frau war in guten Händen,du hättest sowieso nicht mehr viel helfen können

    Wieso musstest du deine Frau betreuen,dafür sind die Schwestern,Hebammen und Ärzte da(jedenfalls war das bei mir so,als ich entbunden habe,und ich denke und weiss,das sich das bis heute nicht geändert hat)

    Woher willst du wissen,das dein Auto dort niemanden gestört hat ???

    Rechtlich kannst du garnichts machen,und finde es ehrlich gesagt auch lächerlich so ein Theater zu machen,,,von wegen Abzocke usw.

    Du hast einen Fehler gemacht punkt aus

    Zahle die 15 Euro und freut euch,das euer Kind gesund und munter ist

  • Noname
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Schildere der Kommune mal deine Situation und hoffe auf den gesunden Menschenverstand der dortigen Beamten. Wenn die sich aber stur stellen, wirst du leider auf rechtlichem Wege keinen Erfolg haben, denn die Regelungen der StVO hast du einzuhalten, solange es nicht gerade um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben geht - was hier nicht der Fall war, erst recht nicht von früh bis zum Abend.

    Trotzdem glückwunsch zur Geburt.

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