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Hab ich das Recht auf einen Umtausch?

Hallo, ich habe ein Smartphone mit 1GB internem Speicher, aber nur laut Hersteller.

In Wirklichkeit wird mir ein Gesamtspeicher von 420MB angezeigt.

Ich habe die 'S'-Version dieses Smartphones, sprich: Gleiches Gehäuse & Design, aber mehr Leistung.

Die 'normale' Verison hat 500MB internen Speicher, und da sind +- 80MB ja noch normal.

Aber mehr als 50% weniger Speicher als angegeben?

Ich fühle mich als hätten sie mir die normale Version als 'S'-Version verkauft..

Handy (Sony Ericsson Xperia Arc S) ist 11 Monate alt.

Update:

Ich habe 2 Jahre Garantie und es fällt mir jetzt erst auf, weil mein Smartphone alle 2 Sekunden mit der gleichen Meldung ankommt:

Geringer Speicher

Kaum noch Telefonspeicher frei

Update 2:

Habe es (mit Vertrag) gleich im Shop bei mir um die Ecke erworben.

Update 3:

Danke another_nick_2006, allerdings weiss ich nicht ob diese Artikel auf mich zutreffen, da ich in der Schweiz wohne. Sollte aber so ziemlich das gleiche sein.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

    Das hat mit Garantie oder Gewärleitung farnichts zu tun, wenn die 1GB denn eine zugesicherte Leistung waren. hier greift 437 BGB

    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

    Und hier dann noch was zum Thema Verjährung

    http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html

    Das ist nicht doof sondern Versicherungsbetrug Melitta

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Das ist kein Garantiefall, deswegen sind die 11 Monate kein Kriterium.

    Wenn Dir jemand ein Gerät untergejubelt hat,

    das nicht der Beschreibung des Herstellers entspricht,

    dann ist das bestenfalls Irrtum, schlimmstenfalls Betrug,

    und in beiden Fällen hast Du Anspruch auf Umtausch.

    Du solltest aber beweisen können,

    daß es tatsächlich das vor 11 Monaten gelieferte Gerät ist.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Sorry, aber nach 11 Monaten hast du keinen Anspruch mehr, denn das fällt nicht unter Garantie. Du hättest das sofort nach dem Kauf reklamieren müssen, dann wäre es möglich gewesen!

  • vor 9 Jahren

    umtauschen darf man normalerwise nach max. einem Monat

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wenn du auf dem hanry eine versicherung abgeschlossen hast habe ich den tipp (auch wenn doof is )

    Machs kaputt..lass es in wasser fallen oder sowas..jeder handyversicherung geht auch auf selbstverschulden..wenb du allerdings keine handyversicherung hast ist dir der umtausch unter keinen umständen gestattet.

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