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Vorherige Bewohner aus dem Haus bekommen ...?
Wir haben vor ein Haus mittels einer Zwangsversteigerung zu ersteigern.
Ein Paar ohne Kinder wohnt noch darin und erwehrt niemandem Einlass.
Sie scheinen bis auf's letzte im Haus zu bleiben,
jetzt stellt sich uns die Frage wie unsere Rechte bei der Ersteigerung des Objekts aussehen würden. Haben die jetzigen Bewohner nach der Ersteigerung noch Anspruch in dem Haus zu bleiben? Dürfen wir sie einfach raus schmeißen?
Danke für die Antworten im Voraus
7 Antworten
- John DDLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Sind es die Eigentümer? Dann könnt ihr nach Fristsetzung zwangsräumen.
Sind es jedoch Mieter, gilt deren Vertrag auch weiterhin
- Werner HLv 4vor 9 Jahren
Wird ein Haus verkauft oder versteigert, geht der Mietvertrag (mündlich oder schriftlich) auf die neuen Besitzer über. D.h. der neue Besitzer muà die Mieter zu den gleichen Konditionen wie der alte Besitzer übernehmen. Will der neue Besitzer das Haus selber nutzen, kann er dem Mieter nur wegen Eigenbedarf kündigen.
- kapovazLv 6vor 9 Jahren
bei mietern übernehmt ihr den mietvertrag
da gilt dann das mietrecht (kündigungsfrist eigenbedarf)
ihr wollt ein haus ersteigern bei dem die bewohner niemandem einlass gewähren??
ihr habt das haus nicht besichtigen können??
mutig mutig
- shinita57Lv 6vor 9 Jahren
So einfach rausschmeiÃen geht nicht.
Information über die Möglichkeit der Räumung: http://www.finanztip.de/recht/immobilien/news22119...
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- .**.Lv 7vor 9 Jahren
Kauf -und was anderes ist eine Zwangsversteigerung nicht- bricht nicht Miete. Ihr müsst die Leute ganz normal kündigen und dann hoffen, dass sie ohne Zwangsmassnahmen freiwillig ausziehen und das Haus nicht in einem absolut heruntergekommenen Zustand hinterlassen. Alles andere kann sich lange hinziehen. Ein Haus, das man vorher nicht auf Herz und Nieren prüfen kann, sollte man auch im Weg der Zwangsversteigerung nicht kaufen. Da sind böse Ãberraschungen vorprogrammiert, die das ganze verdammt teuer werden lassen können.
- SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Der Mietvertrag wird automatisch mit gesteigert. Nach Eintrag ins Grundbuch - nicht früher - hast Du Gelegenheit wegen Eigenbedarf zu kündigen. Auch wenn der alte Eigentümer darin wohnt kannst Du erst nach Grundbucheintrag Miete verlangen. Ob der dann aus zieht ist fraglich. Am besten mit einem Betrag x locken, wenn er bis zum xx.xx.xxxx ausgezogen ist
- PLv 5vor 9 Jahren
Ich denke, eine Kündigung aus Eigenbedarfsgründen kann hier Erfolg haben. Allerdings gelten trotzdem alle Regeln des Mieterschutzes. Wenn das Haus frei ist, hängt nicht nur vom Mietvertrag als solchem ab. Das Haus ist daher vielleicht so günstig, weil jemand darin wohnt - zudem auch Einnahmen bringt.
Sondern auch, wie lange die Mieter dort schon leben. Irgendwann etablieren sich hier längere Kündigungsfristen. Es sei denn, die Mieter sind verhandlungsbereit und mögen unter Umständen früher ausziehen.
Vielleicht ist der beste Weg der folgende: Einfach den Markt weiter beobachten.