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Wer trägt die Kosten für die Auflösung eines Grabes ?

Hallo,

Meine Frage bezieht sich auf das Grab meiner UrGroßmutter.

Es gibt zwei Erben. Das Grab wurde von der Verstorbenen für 25 Jahre bezahlt und die Frist läuft demnächst aus.

Grabpflege habe nicht ich sondern der andere Erbe bekommen. Diese ist im Testament auch so angegeben und vom Notar bestätigt.

Der Grabstein wurde freiwillig von mir bezahlt.

Jetzt würde eigentlich derjenige der das Grab gekauft hat eine Besitzurkunde haben, aber diese Person war die Verstorbene.

Wird jetzt die Auflösung des Grabes von den beiden Erben bezahlt oder von denjenigen der die Grabpflege übernommen hat?? Wird die Besitzurkunde des Grabes mitvererbt an denjenigen der mit der Pflege des Grabes beauftragt wurde, oder ist der Besitzer die eigentlich Verstorbene??

Danke schon mal für eure Hilfe.

Update:

Beinhaltet die Grabpflege dann nicht alles weitere was das Grab betrifft ? Erneuerung, Auflösung etc. ??

Update 2:

Das heißt meine einzige Möglichkeit wäre es auf der Gemeinde nach zu fragen ob der der eingetragene Besitzer wirklich die Verstorbene ist oder der andere Erbe.

Falls ich überhaupt das Recht habe so etwas zu erfahren.

Oder eher abwarten bis sich der Friedhof meldet oder nicht?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Gräber werden, wenn es nicht anders in einem Testament vereinbart wird, nach der gesetzlichen Erbfolge weiter vererbt!

    Die Grabpflege und das kümmern geht also immer auf die nächst liegenden Angehörigen über!

    Bei uns ist es so dass die Gräber ja für 25 Jahre bezahlt werden und wenn diese Zeit abgelaufen ist dann werden die Gräber automatisch eingeebnet - es sei denn die Erben wollen das Grab verlängern, dann müssen sie noch mal den Beitrag für die nächsten 25 Jahre bezahlen! Bei uns steht immer auf dem Friedhof ein Aushang, immer über ein Jahr im Voraus, wann welche Sterbejahrgänge eingeebnet werden, entweder man wird dann tätig und verlängert oder man bekommt irgendwann eine Mitteillung was mit dem Grabstein geschehen soll!

    Das Grab einzuebnen kostet nichts! Es fallen höchstens Kosten für die Entsorgung des Grabsteins an!

    __________________________

    Also wenn du nicht möchtest dass die Grablaufzeit verlängert wird dann warte einfach ab was passiert! Irgendwann wird dann das Grab weg sein. Wegen dem Stein und evtl. Umrandung wirst entweder du oder ein anderer Angehöriger benachrichtigt!

    Wenn du unsicher bist dann frag doch mal bei deiner Gemeinde nach, solche Sachen werden auch schon mal von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt!

  • vor 9 Jahren

    Bei uns ist die Grabräumung kostenlos. Alles geht in das Eigentum der Friedhofverwaltung über

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    In den Gemeinden, in denen für die Aufhebung einer Grabstätte Gebühren erhoben werden versuchen die Verwaltungen, diese von den Erben zu bekommen....; immerhin handelt es sich um Nachlassschulden , für die die Erben gemeinschaftlich haften....

    Und die Gemeinde kann sich sogar nur einen Erben aussuchen, denn diese haften gesamtschuldnerisch für die Nachlassschulden....und die Erben müssen das dann intern nach dem Verhältnis ihrer Erbteile ausgleichen....

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Die Erben gemeinsam.

    Auch Schulden und Unkosten werden vererbt.

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  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Die direkten Angehörigen.

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