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Hat man auch beim Möbel kauf ein 14 Tägiges Rückgabe recht?

Hallo ihr lieben,

hier sind bitte vor allem juristisch versierte User gefragt. Also:

Am 16.10 unterschrieb ich bei einem namhaften Möbelgeschäft einen Kaufvertrag für eine Matratze und einen Lattenrost. Da ich einen Tag später doch noch ein schönes Bett, nicht im selben Geschäft, mit Lattenrost fand fuhr ich am 18.10. zum abbestellen wieder hin (genau 50 Std nach Bestellung). Der Hammer: ich soll für ein 150€ Lattenrost 37 € Storno Gebühren zahlen! Zur Anmerkung, es ist kein Einzelstück.

Begründung dafür ist, dass das Lattenrost am 17.10 bereitsbeim Zulieferer bestellt wurde. Dennoch muß ich 4 Wochen auf die Ware warten!

Folgendes steht auf den Kaufverträgen, natürlich recht klein in hellgrauer Schrift:Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug und leistet auch dann nicht, nachdem ihm der VK eine angemessene Nachfrist gesetzt hat

oder verweigert der Käufer die Erfüllung endgültig , ist der VK berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung in Höhe von25% des Kaufpreises zu verlangen, sofern sich die Ware bereits am Lager des VK befindet und oder die Bestellung beim Vorlieferanten nicht mehr rückgängigg gemacht werden kann, in allen anderen Fällen in Höhe von 10% des Kaufpreises.

DenKaufpreiss hatte ich bereits beim Kaufvertrag unterschreiben erstattet! Und ich glaube auch nicht, dass die Ware am 18.10 ´schon im Lager stand.Vor allemm denke ich, dass der Zulieferer, wenn am 17.10 bestellt wurde kein Problem damit hat nach 2 Tagen eine Abbestellung zu erhalten...

Die Dame des Kundenservice gab mir den tollen Tipp über Ebay zu verkaufen, also die Ware anzunehmen. Das ist eine absolute Frechheit!! Einen Durchschlag bzw Kopie der Stornierung habe ich nur auf Nachfrage erhalten. Also haben wir nun, ausser Hygieneartikel und Essen ein 14 tägigesRückgabe rechtt??? Und wie kann ich zumindest auf die 10% bestehen??

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, hast Du nicht. Es ist ein weit verbreiterter Irrglaube, wenn man im Laden was kauft, hätte man ein 14 tätiges Umtauschrecht. Man kann nur Ware im Geschäft umtauschen, wenn sie fehlerhaft ist. Wenn sie einem nicht gefällt oder wenn man sie woanders günstiger gesehen hat, hat man ganz einfach Pech gehabt. Der Irrglaube kommt daher, Geschäfte werben damit, Ware kann problemlos innerhalb 14 Tagen umgetauscht werden. Nur dann hat man das Recht, weil der Laden dies von sich aus angeboten hat.

    Anders sieht es im Kauf im Internet aus, Da hat man ein gesetzliches Umtauschrecht von 14 Tagen. Ausnahmen: Sind CDs, DVDs, die geöffnet wurden, weil man die ja kopieren kann. Zudem Hygieneartikel, Leibeswäsche und Lebensmittel.

    Zur Lieferung: Man muss, wenn die Lieferung im Verzug ist, mehrmals (genaue Zeit und genaue Anzahl weiß ich nicht) eine angemessene Frist setzen. Erst dann kann man vom Vertrag zurücktreten.

    Auch darf das Möbelhaus Stornogebühren verlangen, weil es einen Aufwand hatte und ihm Gewinn entgangen ist. Ob die Höhe rechtes ist, weiß ich nicht.

  • vor 9 Jahren

    Beim Kauf im Geschäft gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Nichtgefallen. Dieser Irrglaube ist leider aus den Köpfen der Menschen nicht raus zu bekommen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCcktrittsrecht

  • Sandra
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    nein DU bist im Unrecht, nicht das Geschäft. Ein Umtauschrecht hast du nicht und der Händler hat natürlich Nachteile, wenn der Kunde abspringt. Er muss die Ware beschaffen, beim Lieferanten in Vorkasse treten und wenn du abspringst, hat er die Ware dann "an der Backe". Und vieles verkauft sich nicht sofort wieder. Berechne das mal auf mehrere Kunden pro Tag die zurücktreten würden, es geht ja nicht nur um deine Matratze. Es müssen daher auch Richtlinien her, sonst bleibt der Händler ja dauernd auf Retouren sitzen, die er nicht mehr verkaufen kann, lagern muss, für die er in Vorkasse getreten ist usw- das ist auf Dauer nicht finanzierbar. Wäre ein Umtausch einfach so möglich, würden sicherlich Unmengen an Kunden täglich zurücktreten wollen, nur weil sie die Ware im Internet 10 Euro billger gesehen haben, so geht es ja nicht. Daher Vertrag ist Vertrag, der Händler muss auch planen und alles finanzieren und ich gebe ihm vollkommen recht. Musst halt vorher überlegen was du willst und das dann auch durchziehen. So gehört sich das nämlich.

  • vor 9 Jahren

    Hier dein Auszug aus dem Vertrag und damit hat man auch schon die Antwort: Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug und leistet auch dann nicht, nachdem ihm der VK eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder verweigert der Käufer die Erfüllung endgültig , ist der VK berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung in Höhe von25% des Kaufpreises zu verlangen, sofern sich die Ware bereits am Lager des VK befindet und oder die Bestellung beim Vorlieferanten nicht mehr rückgängigg gemacht werden kann, in allen anderen Fällen in Höhe von 10% des Kaufpreises.

    Genau hier liegt schon das Problem, dies hast du mit deiner Unterschrift bestätigt, dabei geht es nicht darum, ob die Ware bereits am nächsten Tag auf Lager war oder nicht.

    Im Streitfall hast du schlechte Karten. Hättest vorher nach günstigere Angebote recherchieren können.

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wenn du deine Möbel online bestellst, hast du ein Rücktrittsrecht.

    Wenn du deine Möbel im Geschäft bestellst, hast du kein Rücktrittsrecht.

    Eigentlich ganz einfach, und gilt auch für andere Artikel analog. Der Grundgedanke dahinter ist der, dass der Verbraucher geschützt werden soll, wenn er Ware bestellt, die er nicht in Augenschein nehmen kann. Wenn er aber ins Geschäft latscht, soll er gefälligst die Augen aufmachen und sich überlegen, ob er das Zeuch kauft oder nicht. Da muss dann der Geschäftsinhaber vor Kunden geschützt werden, die heute einen Bestellvorgang auslösen und morgen sagen "ach nö, ich kaufe doch lieber nebenan".

    Du solltest dir den guten alten Rechtsgrundsatz einprägen "pacta sunt servanda", Verträge sind einzuhalten.

  • Sepp
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Viele Firmen sind sehr Kulant wenn man mit ihne ruhig und Sachlich darüber Spricht.Oft kommen sie einen mit Preisnachlass entgegen oder nehmen den Artikel zurück.Ich Kauf am Liebste im internet da sind die Händler sehr Kulant+ 14Tage Rückgaberecht auch bei Reklamationen im internet bin ich sehr zufrieden da die online Händler sehr auf die Zufriedenheit der Kunden achten.

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