Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Ist es für einen ca 40 jährigen Mann rechtlich erlaubt eine 17 jährige zu daten, die in wenigen Tagen 18 wird?
Mir ist durchaus klar, daß Sendungen wie "Familienleben im Brennpunkt" (oder heißt Familiendrama??) nicht real sind. Klar, der Produzent ist immerhin RTL.
Heute schaltete ich zufällig diese Sendung an und da tischt mir RTL folgende Geschichte auf:
Ein ca. über 40 jähriger Vater (ich schätze das Alter mal so nach seinem Aussehen ab) hat eine Affäre mit einer 17 jährigen. Seine Kinder sind darüber nicht sehr begeistert. Fröhlich erzählt er RTL wie er sich auf die Begegnung mit seiner Affäre und deren Eltern freut, die in zwei Tagen 18 wird.
Nun, ab ihrem 18. Lebensjahr kann man auf keinen Fall was rechtliches gegen die Beziehung sagen, doch wie sieht es mit der Zeit bevor das Mädchen 18 wird (sei es Tage, Wochen oder 11 Monate)?
12 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Ich glaube schon. Mädchen dürfen ja sogar schon mit sechzehn heiraten.
- Anonymvor 9 Jahren
Wenn sie 16 ist, darf er so sogar 80 sein. Denn ab 16 ist Sex legal.
- Anonymvor 9 Jahren
sobald sie 16 ist, ist es erlaubt, wenn es freiwillig ist. Ich war mit 17 auch mit einem älteren Mann zusammen, daran war auch nichts merkwürdiges. Wir haben uns einfach gut verstanden, waren verliebt und auf einer Wellenlänge. Mit ihm konnte ich viel besser reden und Spaà haben als mit gleichaltrigen. Er war genauso gut drauf wie ein gleichaltriger Mann, nur können Männer in dem Alter einfach besser mit Frauen umgehen, weil sie einfühlsamer sind, besser zuhören können usw.
- Anonymvor 9 Jahren
wenn sie schon 16 ist, ist es erlaubt. Warum auch nicht? Viele meiner Freundinnen sind mit älteren zusammen, weil die einfach viel reifer im Kopf und im Herzen sind und zuverlässiger sind sie auch.
Merkwürdig finden das immer nur die, die das ganze selber nie erlebt haben und alles in eine Schublade stecken müssen was sie nicht kennen.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- ?Lv 4vor 9 Jahren
Ja, es ist über 16 in jedem Fall legal und in den allermeisten Fällen schon ab 14
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Wir sind ja hier in Europa und nicht in USA, wo sich z.B. dieses hier zugetragen hat:
- BobbyLeeLv 5vor 9 Jahren
Ja, und das was du dir da anguckst ist sowieso alles gefaked,
alles Laiendarsteller,
das ist keine Realität.
- Der KleineLv 4vor 9 Jahren
Macht sie es freiwillig, dann ist es nicht strafbar. Obwohl es merkwürdig ist, aber wie gesagt, solange sie es freiwillig macht, dann ist es nicht strafbar.
- Anonymvor 9 Jahren
Solange Sie minderjährig ist, können die Eltern mit wem, wann und wo die Tochter Umgang pflegt reglementieren. Ab der Volljährigkeit, entfällt die Fürsorge und Aufsichtspflicht der Eltern.
Doch ist vielen nicht bekannt, dass solange das Kind im Elterlichen Haushalt wohnt, diese sich nach den Vorgaben der Eltern zu halten hat.
(§ 1619 BGB)
Dienstleistungspflichten des Kindes
Pflichten beim Innenverhältnis Eltern und Kind (Volljährig)
Gesetzeslage: "Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten". Auch hat sich das Kind (Volljährig) den Vorgaben der Eltern im Haushalt zu unterwerfen § 1619 BGB.
(a) Grundsätze: Bei unberechtigter Weigerung des Kindes können angemessene Zuchtmittel angewandt oder die Unterstützung des Gerichts nach § 1631 III BGB in Anspruch genommen werden.
(b) Bei Volljährigkeit: Ebenso, aber das volljährige Kind kann seine Verpflichtung jederzeit durch Auszug beenden, BGHZ 69,383 .
Also von wegen ich mach was ich will, wenn ich Volljährig bin ist nicht. Der/Die Volljährige muss das tun was die Eltern vorgeben, solange man im Haushalt der Eltern wohnt. Von wegen ich komm nach Hause wann ich will, ist nicht. Die Regeln werden von den Eltern vorgegeben, auch bei Volljährigkeit.
tm
Quelle(n): Juraforum - vor 9 Jahren
Ich kann Maevre Dragons Meinung leider nicht teilen, daà ein 40-jähriger Mann, dem 16/17-jährige Mädchen gefallen pädophil sein soll. Ich finde eher, daà 40-jährige Männer, die 40-jährige Frauen oder gar älter nehmen eher nekrophil sind.
- Anonymvor 9 Jahren
Ich glaube ja. Für alle Fälle sollte er sich aber noch die paar Tage gedulden.