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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 9 Jahren

Ist es für einen ca 40 jährigen Mann rechtlich erlaubt eine 17 jährige zu daten, die in wenigen Tagen 18 wird?

Mir ist durchaus klar, daß Sendungen wie "Familienleben im Brennpunkt" (oder heißt Familiendrama??) nicht real sind. Klar, der Produzent ist immerhin RTL.

Heute schaltete ich zufällig diese Sendung an und da tischt mir RTL folgende Geschichte auf:

Ein ca. über 40 jähriger Vater (ich schätze das Alter mal so nach seinem Aussehen ab) hat eine Affäre mit einer 17 jährigen. Seine Kinder sind darüber nicht sehr begeistert. Fröhlich erzählt er RTL wie er sich auf die Begegnung mit seiner Affäre und deren Eltern freut, die in zwei Tagen 18 wird.

Nun, ab ihrem 18. Lebensjahr kann man auf keinen Fall was rechtliches gegen die Beziehung sagen, doch wie sieht es mit der Zeit bevor das Mädchen 18 wird (sei es Tage, Wochen oder 11 Monate)?

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Ich glaube schon. Mädchen dürfen ja sogar schon mit sechzehn heiraten.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wenn sie 16 ist, darf er so sogar 80 sein. Denn ab 16 ist Sex legal.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    sobald sie 16 ist, ist es erlaubt, wenn es freiwillig ist. Ich war mit 17 auch mit einem älteren Mann zusammen, daran war auch nichts merkwürdiges. Wir haben uns einfach gut verstanden, waren verliebt und auf einer Wellenlänge. Mit ihm konnte ich viel besser reden und Spaß haben als mit gleichaltrigen. Er war genauso gut drauf wie ein gleichaltriger Mann, nur können Männer in dem Alter einfach besser mit Frauen umgehen, weil sie einfühlsamer sind, besser zuhören können usw.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    wenn sie schon 16 ist, ist es erlaubt. Warum auch nicht? Viele meiner Freundinnen sind mit älteren zusammen, weil die einfach viel reifer im Kopf und im Herzen sind und zuverlässiger sind sie auch.

    Merkwürdig finden das immer nur die, die das ganze selber nie erlebt haben und alles in eine Schublade stecken müssen was sie nicht kennen.

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  • ?
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Ja, es ist über 16 in jedem Fall legal und in den allermeisten Fällen schon ab 14

    http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

    Wir sind ja hier in Europa und nicht in USA, wo sich z.B. dieses hier zugetragen hat:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wilson_v._State_of_Ge...

  • vor 9 Jahren

    Ja, und das was du dir da anguckst ist sowieso alles gefaked,

    alles Laiendarsteller,

    das ist keine Realität.

  • vor 9 Jahren

    Macht sie es freiwillig, dann ist es nicht strafbar. Obwohl es merkwürdig ist, aber wie gesagt, solange sie es freiwillig macht, dann ist es nicht strafbar.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Solange Sie minderjährig ist, können die Eltern mit wem, wann und wo die Tochter Umgang pflegt reglementieren. Ab der Volljährigkeit, entfällt die Fürsorge und Aufsichtspflicht der Eltern.

    Doch ist vielen nicht bekannt, dass solange das Kind im Elterlichen Haushalt wohnt, diese sich nach den Vorgaben der Eltern zu halten hat.

    (§ 1619 BGB)

    Dienstleistungspflichten des Kindes

    Pflichten beim Innenverhältnis Eltern und Kind (Volljährig)

    Gesetzeslage: "Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten". Auch hat sich das Kind (Volljährig) den Vorgaben der Eltern im Haushalt zu unterwerfen § 1619 BGB.

    (a) Grundsätze: Bei unberechtigter Weigerung des Kindes können angemessene Zuchtmittel angewandt oder die Unterstützung des Gerichts nach § 1631 III BGB in Anspruch genommen werden.

    (b) Bei Volljährigkeit: Ebenso, aber das volljährige Kind kann seine Verpflichtung jederzeit durch Auszug beenden, BGHZ 69,383 .

    Also von wegen ich mach was ich will, wenn ich Volljährig bin ist nicht. Der/Die Volljährige muss das tun was die Eltern vorgeben, solange man im Haushalt der Eltern wohnt. Von wegen ich komm nach Hause wann ich will, ist nicht. Die Regeln werden von den Eltern vorgegeben, auch bei Volljährigkeit.

    tm

    Quelle(n): Juraforum
  • vor 9 Jahren

    Ich kann Maevre Dragons Meinung leider nicht teilen, daß ein 40-jähriger Mann, dem 16/17-jährige Mädchen gefallen pädophil sein soll. Ich finde eher, daß 40-jährige Männer, die 40-jährige Frauen oder gar älter nehmen eher nekrophil sind.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ich glaube ja. Für alle Fälle sollte er sich aber noch die paar Tage gedulden.

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