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Holocaust-Leugner werden bestraft?
Hallo, ich habe gerade über dieses Thema in den Nachrichten gelesen.
Als erstes will ich klarstellen das ich es selber nicht leugne und das mir komplett bewusst ist was genau im 3 Reich stattgefunden hat.
Ich frage mich nur warum Menschen die diese Tatsache leugnen z.B ein einreiseverbot also eine gerichtliche Strafe bekommen wie im Fall Irving dem Briten.
Ist das vertretbar, herrscht da nicht die Meinungsfreiheit??? Moralisch ist das für uns nicht vorstellbar aber mann kann ja diese Idee auf andere Bereiche beziehen, also vergleichen.
Was ich nun glaube oder nicht und ob ich das in die Welt hinnaus schreie als individuelle Person ist doch mir überlassen, nur weil ich etwas leugne werde ich dafür bestraft?
Was denkt ihr darüber?
20 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Aus rein juristischen Erwägungen heraus halte ich dieses - auch in Deutschland geltende - Meinungsverbot für rechtswidrig. In Spanien wurde es allerdings wieder abgeschafft. Dort steht nur noch die Rechtfertigung unter Strafe.
- NanoBotLv 6vor 9 Jahren
"was genau im 3 Reich stattgefunden hat", ein sehr mutige Aussage, denn der 2. Weltkrieg war nur die Folge des 1. Weltkrieges, den die Briten damals angezettelt hatten, um ihren Vorsprung nicht zu verlieren.
Ähnliches passiert heute mit der 1. Welt und der 3. Welt. (sonst müssten die ja selber arbeiten statt billig arbeiten lassen)
Es geht beim Leugnen um die Verdrehung der Tatsachen, es gab diese Lager, wer das leugnet ist ein Krimineller, weil er andere Kriminelle schützt und begünstigt.
Krasserweise ist in Deutschland das Leugnen des Holocaust verboten,
in der Türkei ist das Zugeben des Holocaust (Massenmord an den Armeniern) verboten.
Es werden also nicht alle Holocaust-Leugner bestraft...
- sagabonaLv 5vor 9 Jahren
§ 130 Volksverhetzung (Eingeführt am 01.12.1994)
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Ein Neonazi leugnet den Holocaust und wird in drei Instanzen wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hebt diese Verurteilung wieder auf. Der Mann dürfe sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, erklären die Richter. Eine Entscheidung, die verwundert und befremdet.
Im Strafgesetzbuch steht nach wie vor der vor ein paar Jahren verschärfte Paragraph 130 zur Volksverhetzung. Diese Verschärfung wurde im Jahr 2009 vom Verfassungsgericht in der "Wunsiedel-Entscheidung" ausdrücklich bestätigt. Billigung, Leugnung, Verharmlosung oder Rechtfertigung der NS-Verbrechen war, ist und bleibt also unter Strafe gestellt. Das bestreitet der neue Karlsruher Beschluss auch nicht.
http://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-in-deuts...
Es ist übrigens nicht immer einfach eine Meinung von einer Tatsachenerklärung zu unterscheiden.
Tatsachenerklärung sind nämlich keine Meinung und daher nicht durch Artikel 5GG geschützt.
>Als erstes will ich klarstellen das ich es selber nicht leugne und das mir komplett bewusst ist was genau im 3 Reich stattgefunden hat.
Was genau stattgefunden hat ist nicht ganz klar. So ist es aber nicht erlaubt zu erklären, dass gar nicht so viele Juden im Holocaust getötet bzw. vergast worden sind. Diese Juden und andere unbeliebte Menschen sind bei Zwangsarbeiten umgekommen bzw. umgebracht worden. Das ist so gesehen tatsächlich nicht weniger schlimm aber es war dann kein Holocaust-umbringen mehr und das ist nach dem Gesetz und in den Köpfen der Menschen weniger schlimm.
Auch für die Juden ist das weniger schlimm, weil die Anzahl umgebrachter Menschen stellt Schlimmheit dar und das gibt weniger Wiedergutmachung. Das die Anzahl an umgebrachten Menschen ein Schlimmheitsfaktor darstellt ist auch in den Köpfen fast aller Menschen so.
In jeder Hinsicht ist es aber weniger schlimm wenn viele Menschen ungerecht behandelt werden bzw. umgebracht werden. Eine grosse Menge von Menschen kann sich gemeinschaftlich besser wehren, diese geniesst viel eher Aufmerksamkeit und hinterher gibt es Wiedergutmachung und Denkmäler etc.
Einzelne Menschen, die umgebracht werden erhalten das alle nicht. Trotzdem erklären ganz viele Menschen, dass es sogar evtl. gar nicht schlimm ist, wenn ein Mensch umgebracht wurde, weil es doch nur einer ist. Das Leid ist für den Einzelnen wiederum sogar leichter zu ertragen, wenn er einer von vielen ist denen es genau so geht.
In der Justiz ist es noch besser. Da ist das durch unsere Justiz durchgeführte umbringen von Menschen sogar etwas gutes, weil die für etwas gutes umgebracht werden. Es wäre nur schlimm wenn es viele sind. Der Nachweis, dass es sogar viele mehr sind ist nicht erlaubt.
Soweit dieses nicht mehr zu leugnen geht, dann wird man eine neue Ausrede finden.
NS-Opfer Nach der Entschädigung der Kampf gegen das Vergessen, 11.06.2007
Die Zahlungen an frühere NS-Zwangsarbeiter wurden eingestellt. Die deutsche Politik feiert die Entschädigungen als Erfolg - für die Opfer ist das Kapitel aber noch lange nicht abgeschlossen: Sie kämpfen gegen das Vergessen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ns-opfer...
Wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, dann kann es nicht vergessen werden oder es jemand verharmlosen, so dass man wie die Zwangsarbeiter auch um das vergessen kämpfen müsste.
Der Gesetzgeber hat sich aber bewusst dafür entschieden - nicht nur, um das Gedenken an die NS-Opfer zu bewahren, sondern auch, um neue Opfer zu schützen. Ausgerechnet in der Zeit nach der Aufdeckung der Neonazi-Morde schließt sich nun das Gericht diesen Kritikern an und macht der Strafbarkeit still und leise den Garaus.
Trotzdem ist die Frage ob der Strafparagrf richtig ist, denn jeder Mensch hat das Recht sich eine eigene Meinung zu bilden. Dann ist auch die Frage, warum gerade besonders eine Personengruppe solche Rechte mit einem Strafparagrafen geniesst, denn es gibt auch noch zehntausende anderer Menschen, die einen gleichen Straftatbestand zu ihrem Schutz benötigen würden.
Quelle(n): http://blog.justizkacke.de/ - vor 9 Jahren
tja so ist das eben in deutschland, eine pseudo demokratie. das braune gesindel kann meinetwegen in der hölle schmorren,
aber wer demokratie fordert, sollte dies entweder 100 pro einhalten oder ganz sein lassen.
das verabscheue ich auch, diese gehirnwäsche, die betrieben wird. spricht man hier die worte adolf und hitler in einem satz aus, so wird man doof angeguckt. über einen zedong darf ich aber sagen, was ich will.
absurde k.acke, wenn du mich fragst. gehört nicht in eine "demokratie"
Quelle(n): und die daumen runter kommen bestimmt von verweichlichten gutmenschen oder rechten ***** haha anders kann ich mir diese ignoranz nicht erklären, zumal meine antwort auf fakten beruht. - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- supertramp77Lv 4vor 9 Jahren
was ich drüber denke?
nun, wenn jemand für die äußerung von grüßen, die vor 70jahren noch morgendlich verpflichtend waren, für 10jahre weggesperrt wird - so wie das bei dem von dir genannten john irving oder auch gottfried küssel der fall ist - und es gibt zumindest in österreich noch eine vielzahl mehr - dann braucht es niemanden wundern, falls zb in 50jahren wider erwarten eine mehr die menschenrechte achtende gesetzeslage herrschen sollte, dass dann leute, die sich heutzutage noch für ihre "pro-eu" haltung feiern lassen, standesrechtlich erschossen werden. letzteres wäre sogar noch humaner, da diese wenigstens nicht - so wie das mit irving und konsorten vermutlich geschehen wird - schwere psychische schäden von ihrer ungerechtfertigten haft davontragen werden.
ps:und nein, ich bin politisch noch nichtmal rechts, sondern humanist: jeder sollte das recht haben, zu sagen, was er will, egal wie falsch es ist, ohne dafür gestraft zu werden!
- Anonymvor 9 Jahren
@ ประเทศดีอยู่ที่ไหน
Du machst es Dir ein bisschen SEHR einfach. Unter anderem schlabberst Du diejenigen Zeitzeugen, die ein völlig anderes Bild von der Angelegenheit geben. Sodann hast Du selber auch nicht in der Zeit gelebt und hast uns anderen damit nichts außer Hörensagen voraus. Dein Vater kam aus russischer Kriegsgefangenschaft. Das sagt wohl so ziemlich alles.
Nachtrag:
Werde bitte nicht persönlich. Ganz so jung (und vor allem so unwissend), wie Du anscheinend glaubst, bin ich nicht. Ich sage nicht, dass Dein Vater ein Lügner war. Allerdings solltest Du dann auch nicht sagen, dass andere Soldaten (wie mein Vater und Großvater) Lügner waren. Die waren zufällig auch beide in Polen und Russland. Die schilderten die Sache anders, und sie waren weder in der Partei noch in der SS. Schwer verwundet wurde mein Großvater übrigens auch. An einer Spätfolge davon ist er gestorben.
Das Geschwätz von "Tatsachen" und rechter Ideologie geht an der Fragestellung vorbei. Es geht hier um das höchste demokratische Gut, nämlich die Meinungs- und Gewissensfreiheit. GERADE WEIL niemand nur die eigene Sichtweise tolerieren darf. Du machst es Dir recht einfach, weil Du hier gefahrlos schreiben darfst und Dich diebisch freust, weil andere verzweifelt versuchen, ihre Meinung kund zu tun, ohne sich dabei strafbar zu machen.
Keiner hier hat ja behauptet, dass alles nur Unsinn ist. Aber auch keiner soll sich zum Sklaven eines politischen Diktats machen lassen. Vor allem dann, wenn Missbrauch mit der Geschichte getrieben wird, indem beispielsweise Israelis willkürlich in palästinensische Wohngebiete Raketen schießen und das mit ihrem Lebensrecht begründen. Wen wundert es da, dass sich die Moslems radikalisieren?
Wir brauchen das jetzt nicht weiter zu vertiefen, aber sieh die Sache bitte etwas objektiver. Meinungsverboten muss eine klare Absage erteilt werden. Sie sind weder mit der Verfassung vereinbar noch - im Sinne ihrer Urheber - überhaupt sinnvoll.
Nachtrag @ ประเทศดีอยู่ที่ไหน
Du schreibst:
"Ergo, gewusst haben sie es ALLE, aber die meisten haben aus Angst und Scham in der Öffentlichkeit den Mund gehalten, auch wegen der Alliierten die vor Ort waren."
Das war bereits auf den Einfluss der alliierten Propaganda hin. Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Ich kannte durchaus glaubwürdige Zeitzeugen, die etwas völlig anderes wussten. Dein vermeintliches Wissen ist sowieso unerheblich für die hier erhobene Frage nach Sinn und Rechtmäßigkeit eines Meinungsverbotes.
- GerdLv 7vor 9 Jahren
ich kenne den "Fall Irving" nicht...
Artikel 5 Grundgesetz
Aktuell
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
man sollte über (2) einmal etwas intensiver nachdenken, was vielen allerdings sehr schwer fällt, da jeder meist nur sich selber sieht...
.
Quelle(n): http://www.artikel5.de/ - ChristianLv 7vor 9 Jahren
Die Leugnung ist ohne Zweifel eine Verunglimpfung der Opfer. Mit dem Verbot wollte man sie schützen. Fraglich ist allerdings, ob ohne ein Verbot mehr Leugner auftreten würden - oder ob es die Leugner stärkt, wenn man ihnen die Gelegenheit gibt, für ihre Meinung ins Gefängnis zu gehen. Ich denke, dass die Situation deswegen so verfahren ist, weil die Politik es fahrlässig versäumt hat, parallel zum Verbot eine sachliche Auseinandersetzung zu führen und zu gewinnen.
- vor 9 Jahren
holocaust-leugner werden bestraft, wenn sie es öffentlich tun. Nicht weil ihr leugnen möglicherweise falsch wäre, sondern einzig und allein, weil es nicht ins politische konzept paßt.
Das viele menschen, sehr viele menschen in KZ's umgekommen sind, durch arbeit, krankheit, unterernährung und sogar durch gezielte vergasung, steht außer frage.
Hieraus allerdings eine schuldfrage auf alle bürger deutschlands zu konstruieren, und hieraus eine ewig dauernde finanzquelle zu erschaffen, halte ich für widerlich, abstoßend und ethisch nicht vertretbar.
Was wahr ist, sollte auch wahr bleiben, da sollte man sich nicht herausreden. Aber behauptungen per gesetz zu betonieren, zeigt das solche behauptungen auf sehr wackligen füßen stehen.
güni