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Maklerprovision zu bezahlen?

Ich habe mit einem Makler in einem (Neubau-)Wohnblock ein Apartment besichtigt.

Zum einen hat er mir gegenüber gesagt, dass er ALLE Apartments vermittelt, d.h. anderweitig nicht an ein Apartment zu kommen sei. Dies war jedoch nicht wahrheitsgemäß wie ich später herausgefunden habe.

Zum anderen konnte ich nicht das von ihm gezeigte Apartment bekommen (dieses war schon vom Hauseigentümer vergeben) und nur mit etwas Glück habe ich ein anderes Zimmer im selben Block erhalten.

Nun meine Frage:

Muss ich davon ausgehen eine Provision zahlen zu müssen oder ist einer der beiden oben genannten Gründe ausreichend, damit der Vertrag gegenüber dem Makler nicht zustande gekommen ist ?

Zur weiteren Info:

Ich habe ihm mit Unterschrift zugesichert, dass er bei Zustandekommen eines Mietvertrages eine Provision bekommt. Dies hat sich damals jedoch auf das mit ihm besichtigte Apartment bezogen, das bereits vergeben war und ich nicht mehr bekommen konnte.

Update:

Der Eigentümer, über den ich schließlich noch ein anderes Apartment bekommen konnte, hat mir den Sachverhalt wie folgt erklärt:

Er selbst hat den Makler NICHT beauftragt. Der Makler hat bei ihm angefragt, ob er Wohnungen in diesem Block vermitteln darf, vermutlich weil er selbst zu wenig Objekte im Angebot hatte.

Update 2:

Demnach ist es ihm nie zugestanden ALLE Wohnungen zu vermitteln / Wohnungen zu vergeben, die bereits einen Mieter hatten.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Der Makler hatte mit dem Vermieter keinen Vertrag in dem der Mieter die Provision für die Vermittlung zu zahlen hat. Ergo hat der Makler keinen Anspruch auf eine Provision.

    Hätte dir der Makler eine Wohnung vermittelt zu der einen Auftrag hatte und wäre ein Mietvertrag zustande gekommen, dann hätte er einen Anspruch auf seine Provision. So nicht.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Steht da in dem Vertrag konkret drin, dass er sich nur auf eine ganz bestimmte Wohnung bezieht? Das wäre extrem ungewöhnlich.

    Falls nicht, hast du einen Vertrag über die Vermittlung von Wohnraum durch einen Makler, und du hast durch Vermittlung des besagten Maklers eine Wohnung. Dreimal darfst du raten, was du noch hast: Eine Rechnung im Briefkasten.

  • vor 9 Jahren

    Ich würde meinen, wenn es sich in dem Vertrag wirklich um die eine Wohnung handelt, dann hat er keinen Anspruch, weil diese ja ohnehin vergeben ist. Wenn du den Vertrag mit dem Eigentümer einer anderen Wohnung ausmachst, ohne sein Zutun, dann musst du wohl auch keine Provision zahlen. Außer aber es ist wie er sagt und er vermittelt alle Wohnungen...dann bekommt er das Geld schon fürs Tür aufschließen, weil es dann meist mit dem Eigentümer so geregelt ist.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Bloß nicht - der Vertrag ist ungültig, da er sich auf das andere, nicht bezogene Appartment bezog. Der Makler hat somit dir gegenüber kein Recht `ne Vermittlergebühr zu verlangen, da ja auch nichts, bzw. nicht das gewünschte vermittelt wurde!

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  • cat392
    Lv 5
    vor 9 Jahren

    Mach einen Vertrag zwischen dem Eigentümer und dir. Die Provision von dem Makler ist hinfällig.

    Der Makler kann sich sein Geld, falls ein Vertrag zwischen ihm und dem Eigentümer exestiert, vom Eigentümer holen.

    Damit bist du aus dem Schneider.

  • Berni
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Du unterliegst einem Irrtum. Ein Makler schließt niemals einen Vertrag über die Vermittlung einer b e s t i m m t e n Wohnung. Sowas gibt es einfach nicht.

    Das er dir gesagt hat, er würde für die Vermittlung aller Wohnungen zuständig sein, hast du garantiert nicht schriftlich. Folglich hast du keinerlei Beweise.

    Du bekommst für seine Vermittlung eine Rechnung und die mußt du bezahlen.

  • vor 9 Jahren

    Die Makler-Provision wird nur fällig, wenn ein Kauf zu Stande kommt. Zwar wird die Provision frei vereinbart, üblich sind allerdings Sätze zwischen 3 und 6 Prozent.

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